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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss beschließt:

  1. Der voraussichtliche Minderbedarf von EUR 250.000,00 für das im Wirtschaftsplan 2015 der ISE genehmigte Budget über EUR 300.000,00 für die Ersatzbeschaffung der Trafo-Station kann innerhalb des genehmigten Gesamtbudgets für folgende Maßnahmen umgeschichtet werden:

 

EUR

Kreisverwaltung Segeberg

 

- Erweiterung der Zutrittskontrollen mittels Transpondertechnik

70.000

Haus Segeberg

 

- Ausrüstung mit Transpondertechnik

8.000

Kreisfeuerwehrzentrale Segeberg

 

- Erweiterung der EDV-Infrastruktur

3.000

Kreissporthalle

 

- Umrüstung der Beleuchtung auf LED

130.000

 

211.000

 

  1. Die Umrüstung der Beleuchtung auf LED in der Kreissporthalle steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung einer Förderung.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Wirtschaftsplan 2015 der ISE (DrS/2014/199) beschlossen.

Im Wirtschaftsplan 2015 ist ein Investitionsvolumen i.H.v. TEUR 2.157 für neue Vorhaben ab 2015 ausgewiesen (vgl. DrS/2014/199, Anlage 6.1.). Darin enthalten sind TEUR 300 als Ersatzinvestition für die technisch veraltete und störanfällige Trafo-Station in der Kreisverwaltung.

Die Mittel i.H.v. TEUR 300, die für die Ersatzinvestition eingeworben wurden, basierten der Höhe nach auf aus den im Frühherbst mit dem Energieversorger geführten Gesprächen und erteilten Angaben.

Für die Durchführung der Ersatzmaßnahme sind nach erfolgter Ausschreibung zwei Angebote abgegeben worden, die deutlich unter dem im vergangenen Jahr aufgerufenen Preis liegen. Nach den vorliegenden Angeboten ist von einem Finanzmittelbedarf von rd. TEUR 50 auszugehen. Damit ergibt sich ein Minderbedarf von rd. TEUR 250.

Es wird vorgeschlagen, innerhalb des genehmigten Gesamtbudgets die Mittel für folgende Maßnahmen umzuschichten:

 

TEUR

Kreisverwaltung Segeberg

 

- Erweiterung der Zutrittskontrollen mittels Transpondertechnik

70

Haus Segeberg

 

- Ausrüstung mit Transpondertechnik

8

Kreisfeuerwehrzentrale Segeberg

 

- Erweiterung der EDV-Infrastruktur

3

Kreissporthalle

 

- Umrüstung der Beleuchtung auf LED

130

 

211

 

Durch die Erweiterung der Transpondertechnik in der Kreisverwaltung sowie auch durch die Installation im Haus Segeberg kann insbesondere Sicherheitsaspekten Rechnung getragen werden. Im Haus A und Haus B kann vor allem die Sicherheit in den Bereichen der Kasse und des Ordnungswesens deutlich ausgeweitet werden. Die Ausrüstung des Hauses Segeberg mit der Transpondertechnik kommt dem besonderen Sicherheitsinteresse nach. Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen polizeiliche Empfehlungen aus früheren Jahren auf.

Die Erweiterung der EDV-Infrastruktur in der Kreisfeuerwehrzentrale soll vor dem Hintergrund der Dokumentation von Dienstleistungen, die die Kreisfeuerwehrzentrale gegenüber Kommunen erbringt, erfolgen (Dokumentation der Pflege und Wartung von Geräten (Feuerlöscher etc.)).

Die Umrüstung der Beleuchtung in der Kreissporthalle soll aus wirtschaftlichen Erwägungen erfolgen. Das Gebäude weist ein Alter von 30 Jahren auf, der Abschreibungszeitraum nach der GemHVO-Doppik (VV-Abschreibungen) beträgt 80 Jahre. Die Beleuchtungseinrichtung in der Kreissporthalle erreicht absehbar bzw. hat in Teilen bereits das Ende der technischen Nutzungsdauer erreicht.


 

Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig, der Förderanteil beträgt rd. TEUR 30, so dass sich ein Eigenanteil am Finanzierungsbedarf für die ISE von rd. TEUR 100 ergibt.

Der Energieverbrauch für die Hallenbeleuchtung einschließlich der Nebenräume beläuft sich auf rd. TEUR 20 p.a. Bei einer Ausstattung mit LED-Leuchten kann der Verbrauch deutlich reduziert werden. Für einen Erhalt von Fördermitteln wird eine Einsparung von 50% erwartet.

Für Zwecke einer Vorteilhaftigkeitsbetrachtung wurden die voraussichtliche Betriebskostenentwicklung bei Fortführung der derzeitigen Ausstattung sowie die voraussichtlichen Kosten bei Umrüstung miteinander verglichen. Folgende Prämissen wurden dabei zugrunde gelegt:

  • Weiterbetreibung der gegenwärtigen Beleuchtung (keine Umrüstung auf LED’s)
  • Keine Veranschlagung von Reparaturkosten, da Daten nicht ermittelbar
  • Fortführung der Betriebskosten (Strom) auf Basis der Durchschnittsverbräuche
  • Durchschnittliche Preissteigerung der letzten fünf Jahre für Energiekosten nach Angaben des statistischen Bundesamtes
  • Aufnahme eines Tilgungsdarlehens (Lfz.: 10 Jahre; 1,5% Zinsen p.a.) für technisch höherwertige Ersatzinvestition (Umrüstung LED)
  • Reduzierung der Betriebskosten (Strom) um 50% bei LED-Umrüstung

Im direkten Vergleich sind die jährlichen Kosten ab dem 9. Jahr im Fall einer LED-Umrüstung niedriger. Bei kumulativer Betrachtung stellt sich die Vorteilhaftigkeit einer LED-Umrüstung im 12. Jahr ein.

Der Werkausschuss wird gebeten, den im Vorangegangenen beschriebenen Mittelumschichtungen zuzustimmen. Die Umrüstung der Beleuchtung in der Kreissporthalle auf LED’s soll vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung erfolgen.

 


 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Im Wirtschaftsplan 2015 der ISE sind TEUR 300 für die Ersatzinvestition einer Trafo-Station enthalten. Es entsteht ein voraussichtlicher Minderbedarf von TEUR 250, der für andere, bislang nicht aufgenommene Maßnahmen verwendet werden können soll.

 

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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