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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Es wird angestrebt, die Kommunen mit in die Förderung und Finanzierung der Kindertagespflege einzubinden. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, sich an der Zahlung an die Tagespflegepersonen zu beteiligen.

 

Der Kreis Segeberg zahlt 3,50 EUR je Kind und Betreuungsstunde an die Tagespflegepersonen. Zusätzlich kann sich die jeweilige Wohnortkommune der Eltern mit  einen Betrag in Höhe von 0,50 EUR oder 1,00 EUR je Kind und Betreuungsstunde an der Förderung beteiligen. Eine leistungsgerechte Ausgestaltung der Förderung unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten wird somit gewährleistet.

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes  Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Förderung ist nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens einer weiteren Beschlussvorlage vorbehalten. Für die Umsetzung dieser Förderung ist der 01.08.2016 vorgesehen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Förderung der Kindertagespflege erfolgt gemäß § 24 SGB VIII durch den jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Kreis Segeberg hat den Umfang der Förderung zum 01.01.2014 von 3,00 EUR auf 3,50 EUR je Kind und Betreuungsstunde erhöht.

 

Die Grundlage für die Betreuung in Kindertagespflege bildet jeweils ein Betreuungsvertrag, der zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern geschlossen wird. Der Stundensatz für die Betreuung kann dabei individuell vereinbart werden. Dieser Stundensatz ist innerhalb des Kreisgebietes  unterschiedlich hoch ausgestaltet. Insbesondere bei unregelmäßigen Betreuungszeiten und in der Früh- und Spätbetreuung bzw. am Wochenende sind Eltern vielfach auf Tagespflegepersonen angewiesen, da Kindertageseinrichtungen die benötigten Betreuungsumfänge nicht anbieten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Kommunen in die Finanzierung der Kindertagespflege mit einzubinden. Die Förderung durch den Kreis bleibt dabei unverändert. Die Kommunen können entscheiden, ob sie den Stundensatz für die Tagespflegeperson erhöhen wollen. Hier stehen zwei Beträge zur Auswahl: 0,50 EUR oder 1,00 EUR, so dass die Gesamtförderung bei 4,00 EUR bzw. 4,50 je Kind und Betreuungsstunde liegt. Die Einkommenssituation der Tagespflegeperson verbessert sich. Die Eltern werden finanziell entlastet. Die Fluktuation bei den Betreuungskräften soll so ebenfalls verringert werden.

 

Es ist geplant, dass das Jugendamt die Bearbeitung und Auszahlung dieser zusätzlichen Förderung für die Kommunen übernimmt. Die Bearbeitung der individuellen kommunalen Förderungen, die momentan auf der Grundlage der Vorlage DrS/2011/056 erfolgt, wäre dann mit einem politischen Beschluss einzustellen.

 

Im Kreis Herzogtum-Lauenburg ist ein vergleichbares Finanzierungsmodell, an dem sich fast alle Kommunen beteiligen, bereits seit mehreren Jahren erfolgreich umgesetzt.

 

In einem ersten Schritt plant die Verwaltung, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um die Sichtweise und die Bereitschaft der Kommunen zu dieser zusätzlichen Förderung abzufragen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt anschließend durch eine weitere Beschlussvorlage.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Es erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung kommunaler Gelder. Durch die gleichzeitige Einstellung des gegenwärtigen Fördermodells ist mit einem personellen Mehrbedarf nicht zu rechnen.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziffer 2.2: Der Kreis entwickelt ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kindertagesbetreuung

 

 

 

 

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