Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/075

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Da das Land Schleswig-Holstein im Jahr 2014 prozentual mehr Geld für die Betriebskostenförderung von U3 als für Ü3 in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt hat, hat die Verwaltung die U3-Gruppenfaktoren gemäß Ziff. IV. 4. c) der Richtlinie für die Betriebskostenförderung von Kindestageseinrichtungen anpassen müssen.

Die U3-Gruppenfaktoren wurden im Einzelnen wie folgt angepasst:

Gruppe    ursprünglich       2014 gem. Richtlinie          2014 angepasst              Krippe                                                        2,67                                          5,00                                                        4,50                                      AG (Kita)                                          1,78                                          2,89                                                        2,78                                               kiga-ähnliche AG                            1,78                                          2,60                                                        2,50                      Tagespflege U3                            2,67                                          4,00                                                        3,60

Die gesamte Fördermasse des Jahres 2014 von rd. 16,3 Mio. Euro (inkl. Bundes-, Landes- und Kreismittel) wurden verteilt, so dass rd. 8,1 Mio. Euro auf U3-Plätze (10 bei Krippen und 5 bei altersgemischten Gruppen) entfallen. Rd. 8,2 Mio. Euro entfallen auf die übrigen Ü3-Plätze (z. B. in Regelgruppen, Hortgruppen, Integrationsgruppen, Waldgruppen). Der Euro-Wert je Leistungspunkt lag 2014 bei 7,67 (2013: 7,82).

 

Erläuterungen:

Die  Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen erfolgt seit 2011 nach einem Leistungspunktesystem entsprechend der  Richtlinie. Dazu werden allgemeine Mittel des Landes, spezielle Landes- und Bundesmittel für U3-Plätze sowie ab 01.08.2013 auch zusätzliche U3-Landesmittel (Konnexitätsmittel) sowie Kreismittel zusammengefasst und anhand von Leistungspunkten gruppenbezogen auf die Einrichtungen verteilt.

Einer der Multiplikatoren zur Berechnung der Leistungspunkte ist dabei der jeweilige Gruppenfaktor. Ihm liegen die Platzzahl und die personelle Besetzung einer Gruppe nach der Kindertagesstättenverordnung zugrunde. Die ursprünglichen Gruppenfaktoren für Gruppen mit Kindern unter drei Jahren werden zur Verteilung der speziellen U3-Mittel entsprechend erhöht. Damit soll den gestiegenen U3-Fördermitteln und der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in der Aufbauphase Rechnung getragen werden.

Wegen der schwer kalkulierbaren Verteilung auf U3-Plätze wurde die Förderrichtlinie ab 2013 ergänzt. Danach kann die Verwaltung die U3-Gruppenfaktoren verteilungsgerecht anpassen, falls sich bei der Berechnung der endgültigen Zuwendungsbeträge ergibt, dass diese Faktoren für das betreffende Jahr nicht ausreichen oder zu hoch bemessen sein sollten. Sofern die Verwaltung davon Gebrauch machen muss, ist dieses dem Jugendhilfeausschuss in der nächstgelegenen Sitzung zu berichten (vgl. Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen unter IV, 4., c). 

Für 2014 standen zur Verfügung:

Betriebskostenförderung – Landesmittel 7.385.835,34 Euro 

+ U3-Förderung – Landes- und Bundesmittel5.438.794,30 Euro

+ U3-Förderung – zus. Landesmittel / Nachbew. 2013   119.708,97 Euro         

+ U3-Förderung – zus. Landesmittel (Konnexität)1.775.552,65 Euro

+ Betriebskostenförderung 2014 – Kreismittel1.716.000,00 Euro

Ursprünglich zur Verfügung stehende Mittel                   16.435.891,26 Euro.

Hierbei sind noch zu berücksichtigen

- Nachzahlungen durch Korrekturbescheide für 2013     56.109,17 Euro

- Kostenausgleichszahlungen für Hbg. KiTa 2013/2014     67.545,90 Euro

Fördermasse für 2014                     16.312.236,19 Euro.

 

Die speziellen U3-Mittel und die zusätzlichen U3-Landesmittel von zusammen rd. 7,334 Mio. Euro müssen den U3-Plätzen auf jeden Fall zugute kommen. Daneben können U3-Plätze ggf. auch weiterhin von der allgemeinen Betriebskostenförderung des Landes und der Kreisförderung profitieren. Andererseits sollten die übrigen Gruppen, hauptsächlich Regel- und Hortgruppen, aber auch Integrations- und Waldgruppen, nicht wesentlich schlechter gestellt werden. Bei der Kreisförderung von 1,716 Mio. Euro ist keine Verteilung auf U3-Plätze und Ü3-Plätze vorgegeben.

Bei dem Krippen-Gruppenfaktor 5,00 wären rd. 9,023 Mio. Euro an Landes- und Kreismitteln auf  U3-Plätze verteilt worden. Diese Verteilung wäre zu stark zulasten übriger Gruppen erfolgt. Insofern waren die Gruppenfaktoren verteilungsgerecht zu ändern.

 

 

Loading...