Drucksache - DrS/2015/072
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.03.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg hat als örtlicher Träger der Jugendhilfe ein Jugendamt gemäß § 69 Abs. 3 SGB VIII errichtet. Gemäß § 47 Abs. 3 JuFöG ist für das Jugendamt eine Satzung zu erlassen. Auch Vorschriften des früheren Jugendhilferechts sahen eine Satzungspflicht für Jugendämter vor. Dem ist der Kreistag bisher durch Satzungsbeschlüsse vom 01.04.1958, 20.04.1978, 28.04.1994 und 15.09.1998 nachgekommen. Die darauf beruhende gültige Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg (Anlage I) ist nunmehr an die zwischenzeitlich mehrfach geänderte Rechtslage anzupassen.
Die Verwaltung legt daher den Entwurf einer Neufassung der Satzung für das Jugendamt als Anlage II mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vor. Die Neufassung berücksichtigt:
- Eine Aktualisierung diverser Bezugsvorschriften aus dem SGB VIII und aus dem JuFöG.
- Die Eingrenzung der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes, soweit kreisangehörige Städte selbst örtlicher Jugendhilfeträger gemäß § 47 JuFöG geworden sind, wie im Kreis Segeberg die Stadt Norderstedt.
- Definition von Aufgaben des (dualen) Jugendamtes, seines Jugendhilfeausschusses und seiner Verwaltung des Jugendamtes gemäß §§ 70 und 71 SGB VIII.
- Die Zusammensetzung und Wahl des Jugendhilfeausschusses.
- Das Mindestquorum „ein Fünftel der Stimmberechtigten“ für den Antrag auf Einberufung einer Sitzung gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII, statt bisher „ein Drittel“.
- Diverse redaktionelle Änderungen und Herstellung eines übersichtlichen Satzungsaufbaus.
Da sich die Neufassung trotz ähnlichem Regelungsinhalt in Aufbau und Form von der alten Fassung erheblich unterscheidet, werden beide Fassungen als Anlagen übersandt und auf die Anfertigung einer Synopse verzichtet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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48,3 kB
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