Drucksache - DrS/2015/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege Verlängerung des Vertrages mit dem Ev. Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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26.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Verlängerung des Aufgabenübertragungsvertrages im Bereich der Kindertagespflege mit dem Ev. Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg ab dem 01.05.2015 für fünf Jahre unter der Voraussetzung, dass sich die Städte Bad Segeberg und Wahlstedt und die Ämter Leezen und Trave-Land weiterhin an der Finanzierung der Vermittlungsstelle beteiligen. Die Finanzierung der Aufgabenübertragung erfolgt im Verhältnis 50 % (Kreis) zu 50 % (Kommunen) entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 08.10.2009. Die jährlichen Kosten für den Kreis Segeberg belaufen sich auf 16.007 EUR, anteilig für 2015 auf 10.671,33 EUR.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit Mai 2009 nimmt das Ev. Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Eignungsprüfung der Tagespflegepersonen sowie die Beratung der Kindeseltern in einer Region bestehend aus den Städten Bad Segeberg und Wahlstedt sowie des Amtes Trave-Land wahr. Zum Mai 2012 ist die Aufgabenübertragung erstmalig verlängert worden. Zeitgleich hat sich das Amt Leezen ebenfalls an der Finanzierung beteiligt, so dass die Vermittlungsregion vergrößert werden konnte.
Der mit dem Ev. Bildungswerk geschlossene Vertrag endet zum 30.04.2015, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In den beteiligten Kommunen erfolgt momentan die politische Abstimmung über die Fortführung dieser Zusammenarbeit.
Aus Sicht des Fachdienstes kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit mit dem Ev. Bildungswerk sehr kooperativ und erfolgreich verläuft. Die Zahl der aktiven
Tagespflegepersonen und die Zahl der betreuten Kinder konnten in den vergangenen knapp drei Jahren konstant gehalten werden. Vor dem Hintergrund des starken Ausbaus an Krippenplätzen ist dies als Erfolg zu werten. Vor allem bei unregelmäßigen Betreuungszeiten und in der Früh- und Spätbetreuung sind Eltern vielfach auf Tagespflegepersonen angewiesen, da Kindertageseinrichtungen die nachgefragten Betreuungsumfänge nicht anbieten.
Zum Stichtag 31.12.2012 sind 160 Kinder in dieser Region in Tagespflege betreut worden. Ende 2013 hat die Anzahl der betreuten Kinder 159 betragen. Der aktuellste Wert zum 31.12.2014 ist ebenfalls mit 159 Kindern ermittelt worden.
Im Interesse der Fortführung des quantitativen und qualitativen Ausbaus der
Kindertagespflege sollte aus Sicht der Verwaltung der Vertrag für diese Region für fünf Jahre verlängert werden. Die Finanzierung der Vermittlungsstellen basierte in der Vergangenheit auf der Anzahl der Einwohner in der jeweiligen Region. Hier erfolgte ab dem Jahr 2013 eine Umstellung der Förderung. Die Grundlage bildet seitdem die Relation zwischen einer Vollzeitstelle Fachberatung zu der Anzahl der betreuten Kinder wie in der Vorlage DrS/2012/097 (Förderung des Tagespflege Norderstedt e.V.) ausführlich dargestellt. Um die Relation von ca. 1:270 (eine Vollzeitstelle Fachberatung zu 270 in Tagespflege betreuten Kindern) darzustellen, ist vorliegend eine Erhöhung der Stellenanteils erforderlich. Aktuell steht der Vermittlungsstelle ein Stellenanteil von 0,5 (19,5 Wochenstunden) zur Verfügung. Zum 31.12.2014 sind insgesamt 159 Tagespflegekinder in dieser Region betreut worden.
Um die vorgegebene Relation zu erreichen, ist ein Stellenanteil von 0,6 (ca. 23,5 Wochenstunden) erforderlich. Diese Erhöhung um den Faktor 1,2 zeigt sich entsprechend bei der Finanzierung der Vermittlungsstelle. Die jährliche Gesamtförderung erhöht sich somit von 26.678,00 EUR auf 32.014,00 EUR. Um dem Träger eine größere Flexibilität zu ermöglichen, können die zusätzlichen Mittel neben einer Stundenerhöhung für andere Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Kindertagespflege stehen, z.B. Dozentenhonorare, Fortbildungen oder Werbemaßnahmen, eingesetzt werden.
Für die beteiligten Kommunen und den Kreis Segeberg ergeben sich somit folgende
Finanzierungsanteile: Der Kreis Segeberg trägt gemäß Beschluss des Kreistages vom 08.10.2009 insgesamt 50 Prozent der Kosten für die Vermittlungsstelle, d.h. 16.007,00 EUR jährlich. Die verbleibenden 50 Prozent finanzieren die Kommunen.
Die vertragliche Ausgestaltung ist inhaltsgleich zu den bisherigen Regelungen vorgesehen. Die Vertragsdauer soll jedoch fünf anstatt drei Jahre betragen. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit wird ebenfalls von den Kommunen eine längerfristige Zusammenarbeit befürwortet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Kosten für die Förderung der Vermittlungsstelle belaufen sich ab 01.05.2015 für den Kreis auf jährlich 16.007,00 EUR (in 2015 anteilig: 10.671,33 EUR). Die jährlichen Mehraufwendungen i.H.v. 2.668,00 EUR (in 2015 anteilig: 1.778,67 EUR) werden dem Budget für die Förderung der Kindertagespflege (Ansatz 2015: 2.440.000 EUR) entnommen.
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 361 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 36121 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme: Ziffer 2.2: Der Kreis entwickelt ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kindertagesbetreuung; Ziffer 2.2.2: Im Kreis besteht ein nachfragegerechtes Angebot zur Kindertagespflege, unterstützt durch ein System regionaler Vermittlungsstellen.
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