Drucksache - DrS/2015/019
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt Reduzierung der Kosten der Unterkunft im SGB II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.02.2015
| |||
|
26.02.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.03.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
05.03.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt:
Der Kreis Segeberg befürwortet die Durchführung des Projektes „Verringerung der Kosten der Unterkunft im Rechtsgebiet SGB II“ durch das Jobcenter. Dafür werden im Haushalt des Kreises für das Jahr 2015 Mittel in Höhe von 33.000 € sowie für das Jahr 2016 in Höhe von 130.000 € zur Verfügung gestellt.
Die Mittel sind dem Jobcenter als Zuschuss zu Beginn des Projektes spätestens im vierten Quartal 2015 bzw. zu Beginn des Jahres 2016 auf Anforderung zu überweisen.
Das Jobcenter hat spätestens im dritten Quartal 2016 dem Sozialausschuss eine Evaluation des Projektes vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft im Rechtsgebiet SGB II im Kreis Segeberg haben sich seit 2010 um ca. 6 % erhöht:
2010: | 32,72 Mio € |
2011: | 33,30 Mio € |
2012: | 33,22 Mio € |
2013: | 34,62 Mio € |
2014: | ca. 34,54 Mio € |
Für die Zukunft ist von weiteren Erhöhungen auszugehen.
Im Bestand der erwerbsfähigen 10.272 Leistungsberechtigten des Jobcenters befinden sich 901 Kunden, die aufgrund eigenen Einkommens ausschließlich Anspruch auf Gewährung der Kosten der Unterkunft haben (Stand: jeweils Januar 2014). Das macht einen Anteil von 8,8 %. Damit liegt der Kreis Segeberg im Schleswig-Holsteinischen Vergleich hinter Stormarn mit 9,5 % auf Platz 2. Im Durchschnitt vergleichbarer Jobcenter beträgt dieser Anteil lediglich 7,4 %.
Ausgehend von dem Ziel, die Kosten der Unterkunft zu senken bzw. dem Anstieg bestmöglich entgegen zu wirken, sollte die oben genannte Kundengruppe in den Fokus genommen werden. Ziel muss sein, sie durch geeignete Maßnahmen unabhängig von Leistungen des SGB II zu machen und somit die Zahlung von Kosten der Unterkunft zu minimieren bzw. einzustellen. Dieses Ziel lässt sich am besten erreichen, wenn diese Kunden im ganzheitlichen Kontext betrachtet werden, also die Situation der gesamten Bedarfsgemeinschaft betrachtet wird.
Mögliche Hebel zur Beendigung des Leistungsanspruchs können sein:
- Verbesserung der Kinderbetreuungssituation und damit Erweiterung möglicher Arbeitszeiten
- Ausschöpfung vorhandenen Qualifizierungspotentials zur Erzielung höheren Einkommens
- Aktivierung und Unterstützung nicht oder nur geringfügig erwerbstätiger Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft
- Beseitigung von Vermittlungshemmnissen zur Aufnahme von Arbeit oder Ausweitung möglicher Arbeitszeiten
Es wird hierzu notwendig sein, im Rahmen einer engen Betreuungsdichte mit den Betreffenden tragfähige Lösungen von Dauer zu entwickeln. Erfolgreiche Projekte der letzten Jahre in anderen Regionen Schleswig-Holsteins (Dithmarschen, Plön) zeigen, dass sich kommunale Investitionen in die Betreuungsdichte dieser Kundengruppe allein in finanzieller Hinsicht mit Blick auf die Ausgaben für die Unterkunft rechnen.
Die aktuellen internen Ressourcen des Jobcenters reichen allerdings nicht aus, um diese Aufgabe in dem oben aufgezeigten notwendigen Maß auszuüben. Die erforderliche Priorisierung der vorhandenen Kapazitäten auf die arbeitslosen Kunden lässt bei einem tatsächlichen Betreuungsschlüssel von bis zu 240 Kunden je Integrationsfachkraft derzeit keine intensive Betreuung der o.a. Kundengruppe im notwendigen Umfang zu. Es ist daher erforderlich, zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Durchführung:
a) Beauftragung eines Trägers nach vorheriger Ausschreibung durch das Jobcenter
b) Nutzung von auf dem Markt vorhandenen Angeboten nach § 45 SGB III („Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“)
c) Einsatz des Betreuungspersonals im Fachdienst Soziale Sicherung
d) Einsatz des Betreuungspersonals im Jobcenter
Bei Variante a) besteht kein unmittelbarer Einfluss auf die Auswahl des Trägers. Es ist fraglich, ob ein geeignetes Angebot (Variante b) auf dem Markt ist bzw. kurzfristig und anforderungsgerecht etabliert werden kann. In beiden Fällen der Durchführung mithilfe externer Stellen entstehen Schnittstellen und insbesondere besteht kein unmittelbarer Einfluss auf die Auswahl des Betreuungspersonals. Bei Variante c) ist der Stellenplan des Kreises zu erhöhen. Es wird empfohlen, bei positiver Entscheidung die Variante d) umzusetzen. Dazu müsste der Stellenplan des Jobcenters befristet um bis zu 2,0 Vollzeitäquivalente erhöht werden. Die erforderlichen Kräfte könnten aus dem Personal generiert werden, das nach Ende des Projektes 50plus nicht mehr benötigt wird. Wesentliche Vorteile sind, dass geeignetes befristetes Integrationspersonal des Jobcenters projektbezogene Anschlussverträge bekommen könnte, es zu keiner Schnittstellenproblematik zwischen regulärer Betreuung durch Jobcenter und Projektpersonal kommt und insbesondere vollständiger Zugriff auf IT und Integrationsangebote des Jobcenters besteht.
Vor dem Hintergrund, dass die bereits 2014 begonnenen Maßnahmen (BEKO, ALLEGRO, Neustrukturierung des Leistungsbereiches, Abbau erheblicher Rückstände) noch nicht abgeschlossen sind sowie der Einführung von Aktivierungszentren, deren Dimensionierung und Aufgaben noch nicht ganz klar sind, Mitte des Jahres ansteht, sollte das Projekt „Reduzierung der Kosten der Unterkunft“ erst im vierten Quartal 2015 in Angriff genommen werden. Eine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln muss allerdings schon jetzt getroffen werden.
Das Projekt könnte im Kreis Segeberg wie folgt dimensioniert werden:
- Betreuung von sukzessive insgesamt ca. 300 Bedarfsgemeinschaften, davon je 90 in Bad Segeberg und Norderstedt sowie 120 in Kaltenkirchen
- Projektstart im 4. Quartal 2015; Ende 31.12.2016
- Einsatz von 2 Betreuungskräften
- permanente Betreuung von 30-40 Bedarfsgemeinschaften pro Betreuungskraft
- Betreuungsdauer je nach Bedarf, in der Regel max. sechs Monate
- Kosten bei 15monatiger Laufzeit (Personal und Sachkosten: ca. 163.000,- €); d.h. Kosten pro Jahr in Höhe von ca. 130.000,- €
Die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft für eine Bedarfsgemeinschaft betragen 387,00 € pro Monat, d. h. 4.644,00 € pro Jahr (s. Bericht über die Kosten der Unterkunft und Heizung im Rechtsgebiet SGB II – 1. Halbjahr 2014 vom 18.11.2014). Abzgl. der Zuschüsse des Bundes und des Landes verbleibt ein Anteil von ca. 186,00 € monatlich (2.232,00 € jährlich), der vom Kreis zu tragen ist. Wenn es gelingt, pro Jahr bei mehr als 58 Bedarfsgemeinschaften den Leistungsbezug zu beenden, ist das Projekt allein in fiskalischer Hinsicht erfolgreich (Projektkosten pro Jahr 130.000,00 € / 2.232,00 € Kosten der Unterkunft pro Jahr * 58 Bedarfsgemeinschaften = 129.456,00 €).
Zielgruppe des Projektes sind Bedarfsgemeinschaften, die ausschließlich Anspruch auf die kommunale Leistung Kosten der Unterkunft haben. Insofern wird eine vollständige Projektfinanzierung durch den Kreis Segeberg angeregt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Es werden bisher nicht eingeworbene Haushaltsmittel in Höhe von 33.000 € in 2015 benötigt. Bereits jetzt ist eine Entscheidung für den Haushalt 2016 in Höhe von 130.000 € zu treffen.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
