Drucksache - DrS/2015/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuung obdachloser Personen in der Stadt Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.02.2015
| |||
|
26.02.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.03.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
05.03.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarung zwischen der Diakonie Hamburg-West/Südholstein, dem Jobcenter Kreis Segeberg, der Stadt Norderstedt und dem Kreis Segeberg über die „Durchführung und Finanzierung des Projektes „Wohnen und Arbeit““ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Für die finanzielle Förderung der Teilnehmer/-innen an dem Projekt „Wohnen und Arbeit“ im Rahmen der Einzelfallhilfe nach § 67 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden im Haushalt 2015 22.000 € zur Verfügung gestellt. Grundlage ist die Kostenaufstellung vom 27.11.2014 ohne Berücksichtigung der Aufwendungen für die Zertifizierung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein betreut im Auftrage der Stadt Norderstedt die in der städtischen Obdachlosenunterkunft lebenden Personen, von denen ein Teil (Stand November 2014: 35 Personen) Leistungen nach dem SGB II erhält. Für diesen Personenkreis soll zukünftig verstärkt durch den Abbau des Vermittlungshemmnisses „Wohnungslosigkeit“ mittelfristig die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden. Dazu werden die Teilnehmer/-innen zunächst in städtischen Wohnungen untergebracht, für die ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird. In Kooperation mit dem Jobcenter sollen die Personen durch sozialpädagogische bzw. interdisziplinäre Betreuung, Beratung, Unterstützung, Förderung und Begleitung „wohnfähig“ gemacht werden. Ziel ist der Abschluss eines regulären Mietverhältnisses.
Die Finanzierung soll zu gleichen Teilen als Einzelfallhilfen nach § 67 SGB XII durch den Kreis Segeberg und in Form eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III durch das Jobcenter erfolgen. Es erfolgt keine institutionelle Förderung des Projektes, so dass keine Ausschreibung erforderlich ist.
Hinsichtlich der Kostenverteilung und der grundsätzlichen Verfahrensabläufe soll eine Vereinbarung zwischen Träger, Jobcenter, Stadt Norderstedt und Kreis abgeschlossen werden (Anlage 1).
In der Finanzierungsübersicht vom 27.11.2014 weist die Diakonie Hamburg-West/Südholstein Kosten von 78.032 € jährlich aus (Anlage 2). Mit Ausnahme der Aufwendungen für die Zertifizierung sind die Ansätze nicht zu beanstanden und entsprechen den Empfehlungen der KGSt zu den Kosten eines Arbeitsplatzes.
Für die finanzielle Beteiligung des Jobcenter war die Zertifizierung des Trägers Grundvoraussetzung. Die Kosten für dieses Verfahren macht die Diakonie nun im Rahmen der Kostenaufstellung geltend. Vor dem Hintergrund, dass die Zertifizierung für die finanzielle Förderung durch den Kreis nicht erforderlich ist und der Träger die Zertifizierung auch nutzen kann, um sich auf Ausschreibungen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit zu bewerben, sollten diese Kosten durch den Kreis nicht übernommen werden. Demzufolge können lediglich Kosten in Höhe von 75.032 € jährlich anerkannt werden. Bei der Teilnahme von durchgängig 10 Personen an dem Projekt entspricht dies Aufwendungen von ca. 625 € je Person und Monat.
Für die Kosten der Unterkunft werden Leistungen in Höhe von durchschnittlich ca. 387 € monatlich je Bedarfsgemeinschaft erbracht (s. Bericht über die Kosten der Unterkunft im Rechtsgebiet SGB II vom 18.11.2014). Abzgl. der Beteiligung des Bundes und des Landes verbleibt für den Kreis Segeberg ein Anteil von 186 €. Unter der Voraussetzung, dass nach Abbau des Vermittlungshemmnisses „Wohnungslosigkeit“ die Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gelingt, amortisieren sich in jedem Einzelfall bereits ab dem vierten Monat der Beschäftigung die Kosten für das Projekt.
Aufgrund des aktuellen Planungsstandes ist von einem Beginn des Projektes zum 01.06.2015 auszugehen, so dass für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in Höhe von 43.764 € benötigt werden. Durch die Kostenteilung zwischen Jobcenter und Kreis ergibt sich somit für das Jahr 2015 ein Anteil von 21.882 €.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Es werden bisher nicht eingeworbene Haushaltsmittel in Höhe von 22.000 € in 2015 benötigt. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme Es soll ein Projekt mit Modellcharakter unterstützt werden.
|
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
186 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
57,4 kB
|
