Bericht der Verwaltung - DrS/2015/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistungsgewährung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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05.02.2015
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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26.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Verfügung vom 24.11.2014 hat der Landrat nach Vorbereitung der Sachfrage durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe und unter Mitwirkung des Personalrats folgende organisationsverändernde Entscheidung getroffen:
„Zum 01.01.2015 wird der Bereich Leistungsgewährung für Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII und SGB XII aus den Fachdiensten Eingliederungshilfe – 50.30 – und Rechtliche Vertretung junger Menschen – 51.30 – zusammengeführt. Die zuständigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter werden zum 01.01.2015 entsprechend dem Fachdienst 51.30 und die zuständigen sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Fachdienst 51.33 Region Ost zugeordnet.“
Damit vollzieht der Kreis Segeberg die in der bundesweiten Fachwelt bereits seit rund drei Jahrzehnten diskutierte, aber vom Bundesgesetzgeber bisher nicht umgesetzte Forderung, die Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in einer Hand zu führen, und zwar unabhängig von der jeweiligen Art der Behinderung. Für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung finden das SGB IX und das SGB XII (= Sozialhilfe) Anwendung, für junge Menschen mit seelischer Behinderung finden die Vorschriften des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) Anwendung.
Beide Leistungsarten und Gesetzesanwendungen für Kinder und Jugendliche werden nunmehr vom Jugendamt aus einer Hand bearbeitet. Die bestehenden Geschäftsbereiche und Zuständigkeiten der Fachausschüsse werden davon nicht berührt. Themenrelevante Vorlagen und Entscheidungen des Sozialausschusses sollen jedoch dem Jugendhilfeausschuss künftig zur Kenntnis gegeben werden.
