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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit empfiehlt dem Hauptausschuss zu beschließen, entsprechende Haushaltsmittel zur Liquiditätssicherung im Rettungsdienst in den Haushalt 2015 aufzunehmen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis ist gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz – RDG) vom 29. November 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 579), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 218) Träger des Rettungsdienstes für sein Gebiet (Rettungsdienstbereich). Der Kreis hat die Durchführung des Rettungsdienstes auf das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bzw. dem Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe e.V. (KBA) übertragen.

Der Kreis trägt gem. § 8 Abs. 1 RDG die Kosten des Rettungsdienstes und vereinbart gem. § 8a RDG mit den Kostenträgern (Krankenkassen) entsprechende Benutzungsentgelte zur Deckung der bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Gesamtkosten. Mit Entgeltvereinbarung vom 21.12.2012 wurden mit den Kostenträgern für die Jahre 2013 und 2014 abgesenkte Entgelte vereinbart, um den zum 31.12.2010 festgestellten Überschuss im Rettungsdienst des Kreises Segeberg abzubauen. Die Vereinbarung sieht eine automatische Erhöhung zum 01.01.2015 vor (Basis: Gesamtkosten 2010).

Der seinerzeit vorhandene Überschuss wurde mittlerweile komplett aufgebraucht. Des Weiteren ist die automatische Erhöhung der Benutzungsentgelte ab 01.01.2015 nicht mehr auskömmlich. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass die Fahrzeugvorhaltung in der Zwischenzeit deutlich erhöht werden musste (höhere Personal- und Sachkosten). Der Abschluss einer neuen Entgeltvereinbarung mit auskömmlichen Entgelten, wird von den Kostenträgern von dem Abschluss eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens abhängig gemacht. Es ist avisiert nach Abschluss des Wirtschaftlichkeitsgutachtens (Mitte 2015) mit den Kostenträgern neue Entgelte zu vereinbaren und den bis dahin aufgelaufenen Fehlbetrag zum 31.12.2015 durch erhöhte Entgelte auszugleichen.

  1. Liquiditätslücke zum 31.12.2014 (vgl. Anlagen 1 und 2)
    Die Berechnungen anhand der jeweils vorgelegten Kosten- und Leistungsnachweise (KLN) haben ergeben, dass der seinerzeitige Überschuss in der Entgeltausgleichsrücklage (Stand am 31.12.2010: 2.251.187,45 €) mittlerweile aufgebraucht ist und bei den Durchführern zum 31.12.2014 entsprechende Fehlbedarfe entstanden sind. Beim DRK i. H. v. -322.150,57 € und beim KBA i. H. v. -904.195,62 €.
  2. Liquiditätsbedarf ab 01.01.2015 (vgl. Anlagen 1 und 2)
    Zwar haben sich zum 01.01.2015 die Entgelte automatisch erhöht, allerdings sind diese weiterhin nicht auskömmlich. Aufgrund der vorgelegten Kostenplanungen/-schätzungen (KLN) für das Jahr 2015 und den voraussichtlichen Einnahmen (unter Berücksichtigung der prozentualen Entgelterhöhung) wird der monatliche Bedarf beim DRK auf 56.000,00 € und beim KBA auf 28.500,00 € geschätzt.
  3. Vorfinanzierungslücke
    Im Rahmen der Gespräche haben die Durchführer darauf hingewiesen, dass sie die Vorfinanzierung des Rettungsdienstes tragen. Es entstehen Kosten bevor die Refinanzierung durch Vereinnahmung der Benutzungsentgelte erfolgt (mittl. Zahlungsziel ca. 5 Wochen). Durch diese Vorfinanzierung in Verbindung mit dem nicht mehr vorhandenen Überschuss geraten die Durchführer in Liquiditätsengpässe. Dies wird momentan durch entsprechende Dispositionskredite ausgeglichen.

Hinsichtlich der ersten beiden Punkte sind den Durchführern zur Sicherstellung der Liquidität des Rettungsdienstes die Fehlbeträge vom Kreis Segeberg als Träger des Rettungsdienstes auszugleichen (Konto 531 800 0000). Hierzu wird eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen, welche eine Erstattung der vom Kreis ausgezahlten Mittel nach Einigung mit den Kostenträgern vorsieht (Konto 448 800 0000). Da noch nicht feststeht,  wann eine Einigung mit den Kostenträgern erfolgt, ist die monatliche Ausgleichszahlung (siehe Punkt 2) im Haushalt 2015 für 12 Monate vorzusehen. Der tatsächliche Bedarf der monatlichen Zahlung ist von den Durchführern laufend zu belegen. Die Kostenträger haben bereits erklärt, Darlehen zur Wahrung der Liquidität des öffentlichen Rettungsdienstes im Kreis Segeberg gegen sich gelten zu lassen und die entsprechenden Zinsbelastungen als Kosten des Rettungsdienstes anzuerkennen.

Hinsichtlich der Vorfinanzierungslücke (Punkt 3) wird vorgeschlagen, dass der Kreis den Durchführern auf Nachweis (entsprechende Abrechnung der Bank o.ä.) die entstandenen und nachvollziehbaren Zinskosten erstattet (Konto 548 900 0000). In wie weit diese Zinskosten von den Kostenträgern als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt und somit über erhöhte Entgelte übernommen werden, muss im Rahmen der anstehenden Verhandlungen in diesem Jahr geklärt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

siehe Anlagen

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 127 11 00 (Rettungsdienst)

 

 

In der Ergebnisrechnung

Konto 531 800 0000: 2.240.400,00 € (zusätzlicher Aufwand)
Konto 448 800 0000: 2.240.400,00 € (zusätzlicher Ertrag)
Konto 548 900 0000:65.000,00 (zusätzlicher Aufwand)

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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