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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushalt 2015 mit den im Sachverhalt

geschilderten sowie ggf. mit den sich aus den vorangegangen Beschlüsse ergebenden Änderungen zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In Ergänzung zum Haushaltsentwurf 2015 übersenden wir in der Anlage weitere Detailinformationen für die Budgetberatungen im Fachausschuss.

Gegenüber dem Haushaltsentwurf sind folgende Änderungen zu berücksichtigen:

 

 

Teilplan 3117 – Ausgleichs- und Erstattungsbetrag nach dem AG-SGB XII (Seiten 348 ff.)

 

Durch die neuen Eckpunkte zum Ausführungsgesetz SGB XII vom 13.11.2014 in den Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Sozialministerium ergibt sich 2015 insgesamt eine Verbesserung der Einnahmen gegenüber dem Stand des Haushaltsentwurfes  von 1.107.300 EUR.

 

Auf dem Ertragskonto  3117100.4481020000 ist für den Fachdienst 50.30 ein Betrag von 36.996.000 EUR zu berücksichtigen. Außerdem ändert sich die mittelfristige Finanzplanung. Hier sind folgende Beträge zu berücksichtigen:

201637.920.000 EUR

201738.868.000 EUR

201839.840.000 EUR

 

Auf dem Ertragskonto  3117200.4481030000 ist für den Fachdienst 50.00 ein Betrag von 12.859.300 EUR zu berücksichtigen. Außerdem ändert sich die mittelfristige Finanzplanung. Hier sind folgende Beträge zu berücksichtigen:

201613.180.000 EUR

201713.509.000 EUR

201813.847.000 EUR

 

 

Teilplan 3121 – Leistungen für Kosten der Unterkunft nach dem SGB II (Seiten 356 ff.)

 

Die Leistungsbeteiligung an den laufenden Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach dem SGB II können von 35.800.000 EUR (Stand der Entwurfsplanung) auf 35.280.000 EUR gesenkt werden. Hierbei sind Steigerungen der Fallkosten in Höhe von 2% durch erneute Anpassung der Mietobergrenzen berücksichtigt.

 

Dem neuen Betrag liegt eine durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 7.850 zugrunde. Im Durchschnitt der Monate Januar 2014 bis September 2014 lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 7.744. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es noch 7.770.

 

Bei der Zahl der Bedarfsgemeinschaften für 2015 wird von durchschnittlich 7850 ausgegangen. Durch steigende Regelsätze wird sich die Zahl der Leistungsberechtigten erhöhen. Hinzukommt, dass Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG insoweit herausgenommen werden, so dass sie künftig Leistungen nach dem SGB II (oder SGB XII) erhalten, wenn die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung 18 Monate zurückliegt. Auch durch die Anerkennung syrischer Flüchtlinge wird sich die Zahl erhöhen.

 

Die Leistungsbeteiligung 2015 (Buchungskonto 3121200.5461100000) vermindert sich gegenüber dem Haushaltsentwurf von 35.800.000 EUR um 520.000 EUR auf 35.280.000 EUR. Die Bundesbeteiligung wird beträgt 34,9%. Somit sinkt die Bundesbeteiligung (Buchungskonto 3121000.4191000000) gegenüber der Entwurfsplanung von 12.494.000 EUR um 182.000 EUR auf 12.312.000 EUR. Das Teilplanergebnis verbessert sich somit um 338.000 EUR.

 

 

Teilplan 3129 – Verwaltung der Grundsicherung nach dem SGB II (Seiten 360 ff.)

 

Der kommunale Finanzanteil an den Verwaltungs- und Personalkosten des Jobcenters beträgt 2015 nach dem Beschluss der Trägerversammlung 1.895.000 EUR. In der Entwurfsplanung des Kreishaushalts ist die Verwaltung noch von einem kommunalen Finanzanteil in Höhe von 1.760.000 EUR ausgegangen. Die Aufwendungen auf dem Produktkonto 3129100.5454700000 erhöhen sich somit um 135.000 EUR.

 

 

Teilplan 313 – Hilfen für Asylbewerber (Seiten 365 ff.)

 

Der Kreistag hat am 06.11.2014 einen zusätzlichen Betrag von 60.000 EUR für die Sprachförderung der Asylbewerber beschlossen. Dieser wird als laufender Zuschuss an die Volkshochschulen im Teilplan 313 vorgesehen und erhöht den Zuschussbedarf des Teilplanes. Der Aufwand wird auf dem Produktkonto 3130000. 5317701000 berücksichtigt.

 

Ebenfalls am 06.11.2014 wurde vom Kreistag beschlossen, für den Einsatz von Honorarkräften mit Sprachkenntnissen und für Sachkosten 36.000,00 EUR bereitzustellen. Der Aufwand wird auf dem Produktkonto 3130000. 5431670000 berücksichtigt.

 

Unter TOP 6.4 hat der Kreistag am 06.11.12014 eine gestaffelte Weiterleitung der Betreuungskostenpauschale für dezentral untergebrachte Asylbewerber in Höhe von 20% bei ehrenamtlicher Betreuung bis zu 100% bei eigenverantwortlicher und vollumfänglicher Betreuung  an die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden beschlossen. Der Aufwand in Höhe 65.000 EUR wird auf dem Produktkonto 3130000.5312100000 berücksichtigt.

Der Kreistag hat am 06.11.2014 unter TOP 6.1 beschlossen, in den Stellenplan des Kreises ab 01.01.2015 eine ganze Stelle für eine Verwaltungskraft für die Einrichtung eines Freiwilligenmanagements für die ehrenamtliche Betreuung von Asylsuchenden (Begleitengel) einzustellen und entsprechende Mittel bereitzustellen.

Der Personalaufwand wird mit zusätzlich 50.000 EUR auf dem Produktkonto 3130000. 5012000000 berücksichtigt.

 

Unter TOP 6 hat der Kreistag am 09.10.2014 das „Handlungskonzept für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Segeberg“ verabschiedet (Vorlage DrS/2014/145). Um die Fortführung der im Rahmen des XENOS-Projektes geleisteten Arbeit zu gewährleisten, wurde beschlossen, Sach- und Personalkosten in Höhe von bis zu 50.000,00 € ab 01.01.2015 bereitzustellen.

Der zusätzliche Sachaufwand wird mit 14.000 EUR auf dem Produktkonto 3130000. 5431670000 berücksichtigt. Der Personalaufwand wird mit zusätzlich 36.000 EUR auf dem Produktkonto 3130000.5012000000 berücksichtigt.

 

Teilplan 367 – Sonstige Einrichtungen – Beratungswesen (Seiten 474 ff.)

 

Die Zuweisung des Landes für den Sozialvertrag II erhöht sich von 169.100 EUR auf 181.300 EUR. Zuweisung des Landes wird nach Beschlusslage in voller Höhe weitergeleitet.

 

Die Erhöhung von 12.200 €  ist als Ertrag beim Produktkonto 3675200.4481010000 und als Aufwand beim Produktkonto 3675200. 53171810000 zu berücksichtigen. Das Teilplanergebnis ändert sich dadurch nicht.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

Die Änderungen sind im Sachverhalt dargestellt. Diese werden über die Änderungsliste dem

Kreistag vorgelegt.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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