Drucksache - DrS/2015/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Kuratorien zum Beratungswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Stürwohldt, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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05.02.2015
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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26.02.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.02.2015
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03.03.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfe- und der Sozialausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- Die „Geschäftsordnung für die Kuratorien im Beratungswesen im Kreis Segeberg“ gem. der Vorlage/der Beratungen in den Ausschüssen wird beschlossen
- Die Kuratorien sollen erstmals Ende April, bzw. Anfang Mai tagen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2015 (mit Laufzeit bis 31.12.2019) gelten die Verträge zum Beratungswesen im Kreis Segeberg (Erziehung; Schulden; Sucht; Wohnungsnotlagen; Fachberatung gegen sexuelle Gewalt) – Beschluss des Kreistags v. 22.05.2014; DrS/2013/089-3
In den Verträgen mit den Trägern der Beratungsleistungen ist enthalten:
§ 7 Kuratorium
Pro Region wird ein Kuratorium bestehend aus folgenden Mitgliedern eingerichtet:
• jeweils ein Vertreter pro Beratungsträger in der Region
• jeweils ein Vertreter aus den Fraktionen des Kreistages
• der Fachbereichsleitung III – Soziales, Jugend, Bildung-
• der Jugendamtsleitung
• dem Regionalverantwortlichen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes
• einer Fachdienstleitung des Fachbereiches III –Soziales, Jugend, Bildung-
Das Kuratorium tritt einmal im Jahr auf Einladung des Auftraggebers zusammen und begleitet
die Entwicklung der Beratungsleistungen in der jeweiligen Region. Im Kuratorium sollen
bei erheblichen Veränderungen der Ausgangsvoraussetzungen auch einvernehmliche Lösungen
zwischen allen Beteiligten erarbeitet werden. Ferner sind dort grundsätzliche Vereinbarungen
der Zusammenarbeit zwischen den in der Region handelnden Trägern zu treffen.
(vgl. Vertragsmuster in den Anlagen 2 bis 6 der DrS/2013/089-3)
Für die Arbeit der Kuratorien ist eine einheitliche Geschäftsordnung zu erstellen (siehe Anlage Geschäftsordung_Kuratorien.pdf)
Der Vorschlag ist mit der Stadt Norderstedt abgestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
- 5.6 Fortentwicklung der Sozialraumorientierung - 5.7 Einrichtung ortsnaher Beratungsangebote - 8.9 Stärkung der Präventionsarbeit
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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175,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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191,2 kB
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