Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfe- und der Sozialausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

-          Die „Geschäftsordnung für die Kuratorien im Beratungswesen im Kreis Segeberg“ gem. der Vorlage/der Beratungen in den Ausschüssen wird beschlossen

-          Die Kuratorien sollen erstmals Ende April, bzw. Anfang Mai tagen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2015 (mit Laufzeit bis 31.12.2019) gelten die Verträge zum Beratungswesen im Kreis Segeberg (Erziehung; Schulden; Sucht; Wohnungsnotlagen; Fachberatung gegen sexuelle Gewalt) – Beschluss des Kreistags v. 22.05.2014; DrS/2013/089-3

 

In den Verträgen mit den Trägern der Beratungsleistungen ist enthalten:

 

§ 7 Kuratorium

Pro Region wird ein Kuratorium bestehend aus folgenden Mitgliedern eingerichtet:

• jeweils ein Vertreter pro Beratungsträger in der Region

• jeweils ein Vertreter aus den Fraktionen des Kreistages

• der Fachbereichsleitung III – Soziales, Jugend, Bildung-

• der Jugendamtsleitung

• dem Regionalverantwortlichen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes

• einer Fachdienstleitung des Fachbereiches III –Soziales, Jugend, Bildung-

Das Kuratorium tritt einmal im Jahr auf Einladung des Auftraggebers zusammen und begleitet

die Entwicklung der Beratungsleistungen in der jeweiligen Region. Im Kuratorium sollen

bei erheblichen Veränderungen der Ausgangsvoraussetzungen auch einvernehmliche Lösungen

zwischen allen Beteiligten erarbeitet werden. Ferner sind dort grundsätzliche Vereinbarungen

der Zusammenarbeit zwischen den in der Region handelnden Trägern zu treffen.

(vgl. Vertragsmuster in den Anlagen 2 bis 6 der DrS/2013/089-3)

 

Für die Arbeit der Kuratorien ist eine einheitliche Geschäftsordnung zu erstellen (siehe Anlage Geschäftsordung_Kuratorien.pdf)

 

Der Vorschlag ist mit der Stadt Norderstedt abgestimmt.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

-          5.6 Fortentwicklung der Sozialraumorientierung

-          5.7 Einrichtung ortsnaher Beratungsangebote

-          8.9 Stärkung der Präventionsarbeit

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...