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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/227

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Hauptausschüsse der Kreise Segeberg und Pinneberg, die gemeinschaftlich Leistungen von der SVG GmbH in Anspruch nehmen haben in den Sitzungen Anfang November 2014 der Finanzierungsvereinbarung 2014/2015 zugestimmt.

 

Diese Finanzierungsvereinbarung nimmt

        fachlich-inhaltlich Bezug auf das Arbeitsprogramm (Anlage 1)

        und finanziell auf den Wirtschaftsplan 2015 (Anlage 2).

 

Beide Dokumente sollen in der vom Aufsichtsrat der SVG GmbH genehmigten Fassung wesentliche Grundlagen dieser Finanzierungsvereinbarung bilden und sowohl den Leistungsumfang als auch das Entgelt der SVG GmbH (inkl. Umsatzsteuer) wiederspiegeln.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Berichtsvorlage hat die Aufsichtsratssitzung zur Genehmigung dieser Unterlagen noch nicht stattgefunden. Sie ist für den 25.11.2014 terminiert. Über etwaige Änderungen / Ergänzungen wird im Hauptausschuss berichtet.

 

Zur Hochrechnung 2014

 

Der Ende 2013 genehmigte Wirtschaftsplan ging für das Wirtschaftsjahr 2014 von einem ausgeglichen Ergebnis aus bei Gesamterträgen in Höhe von 525 T€ bei Gesamtaufwendungen in Höhe von 524,9 T€.

 

Beide Kreise zusammen sollten nach dieser Planung für gemeinschaftlich von der SVG GmbH bezogene Leistungen 470,2 T€ brutto an die SVG GmbH leisten.

 

Durch die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 hat sich für 2013 ein geringerer Mittelverbrauch als geplant ergeben, weshalb im Geschäftsjahr 2014 entsprechend mehr Eigenmittel zur Verfügung stehen und der Finanzierungsbedarf (Zuweisung der Kreise) absinkt. Die SVG GmbH konnte darüber hinaus in 2014 erhöhte Erträge für Drittleistungen vereinnahmen und verfügt letztlich in 2014 über Erträge von vsl. 460,7 T€, was für die Kreise ggü. dem Plan eine Entlastung von insgesamt T€ 64,3 bedeutet. Diese Entlastung wurde über die Reduzierung der 4. Quartalszahlungen bereits an die Kreise weitergegeben.

 

Der Aufwand konnte im Vergleich zur Planung um 25,8 T€ gesenkt werden, so dass voraussichtlich lediglich 499,1 T€ Aufwand entstehen werden.

 

Zum Wirtschaftsplan 2015

 

Der dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegte Wirtschaftsplan geht bei einem ausgeglichenen Ergebnis von Erträgen und Aufwendungen

in Höhe von 539,9 T€ aus und weicht somit um 14,9 T€ vom Planansatz 2014 ab.

 

Diese Steigerung basiert i.W. auf steigendem Personalaufwand und steigenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

 

Darüber hinaus wird im Vergleich zu 2014 von sinkenden Einnahmen im Drittgeschäft ausgegangen.

 

Beides führt auf Basis der Gesamtkostenrechnung zu einem geringfügig erhöhten Vergütungsbedarf, der durch die leistungsbeziehenden Kreise zu decken ist in Höhe von jeweils zzgl. 11 T€ (2014: brutto 235 T€ je Kreis; 2015: brutto 246 T€ je Kreis).

 

 

 

 

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Anlagen

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