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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt der Vorlage der Verwaltung zu und empfiehlt dem Kreistag die Änderung der Geschäftsanweisung für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt sowie die Übertragung der Aufgabe „Kontaktstelle für Korruptionsbekämpfung“ zu beschließen:

a)      Die GA RPA wird entsprechend der Anlage geändert.

b)      Die Aufgaben eines sogenannten Anti-Korruptionsbeauftragten als Kontaktstelle für Korruptionsbekämpfung werden gemäß § 57 KrO i.V.m. § 116 Abs. 2 GO dem FD 14.00 – Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung übertragen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

a)      Die derzeit gültige Geschäftsanweisung für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt und über die Zusammenarbeit innerhalb der Kreisverwaltung und mit den Einrichtungen des Kreises Segeberg (GA RPA) trat am 12.10.1998 in Kraft. Eine Überarbeitung der GA RPA ist aufgrund gesetzlicher und organisatorischer Änderungen notwendig.
 

Die wesentlichen Änderungen ergeben sich aus den nachfolgenden Punkten. Sie sind in der als Anlage beigefügten GA RPA grau hinterlegt:

-            Anpassung der veränderten Begrifflichkeiten aufgrund der Einführung des doppischen Rechnungswesens bei der Kreisverwaltung Segeberg nach der GemHVO-Doppik

-            Anpassung der im Jahre 1998 noch gültigen alten Bezeichnungen der Aufbauorganisation der Kreisverwaltung Segeberg an die neuen Begrifflichkeiten

 

b)      Am 01.01.2013 trat die Anti-Korruptionsrichtlinie Schleswig-Holstein in Kraft. Diese Richtlinie dient dem Schutz des öffentlichen Dienstes, aber auch der Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit Korruptionsgefahren. Sie soll den Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hilfestellung geben, um die notwendigen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung treffen zu können und enthält entsprechende Anregungen und Empfehlungen. Ziel ist es, künftig noch wirkungsvoller der Korruption vorzubeugen, korruptive Praktiken aufzudecken, zu verfolgen und zu ahnden.
 

Die Richtlinie gilt für die Landesbehörden. Den Kreisen wird darin empfohlen, die Richtlinie entsprechend anzuwenden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufgaben des sogenannten Anti-Korruptions­beauftragten als Kontaktstelle für Korruptionsbekämpfung gemäß § 57 KrO i.V.m. § 116 Abs. 2 GO auf den FD 14.00 (FD Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung) zu übertragen. Der FD 14.00 ist mit der Aufgabenübertragung einverstanden.

Für die Wahrnehmung der Tätigkeiten der Kontaktstelle für Korruptionsbekämpfung ist zurzeit kein Stellenmehrbedarf erforderlich. Der Umfang der Tätigkeiten wird auf ca. 5 -10 % einer Vollzeitstelle angesetzt.

 

Die Aufgaben der Kontaktstelle für Korruptionsbekämpfung wurden bei der Überarbeitung der GA RPA berücksichtigt und werden unter dem Punkt 1.3 der GA RPA dargestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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