Drucksache - DrS/2014/232
Grunddaten
- Betreff:
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Abschluss von Kooperationsvereinbarungen am BBZ Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Lauff, Christoph J.
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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25.11.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage
Gemäß § 43 Absatz 6 des neuen Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (SchulG), seit dem 1.8.2014 in Kraft, können im Einvernehmen mit den jeweiligen Schul- und Anstaltsträgern Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien Kooperationen vereinbaren. Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe haben bei Erfüllung der schulischen Leistungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Aufnahme in die kooperierende Schule mit Oberstufe oder in das kooperierende Berufliche Gymnasium.
Erläuterung
Das BBZ Bad Segeberg hat im Jahr 2013 bereits Kooperationsverträge mit den Gemeinschaftsschulen in Wahlstedt und Leezen abgeschlossen, allerdings ohne Legitimation durch das Schulgesetz. Somit ist eine verbindliche Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in das Berufliche Gymnasium und eine Zustimmung der Schul- und Anstaltsträger bisher nicht geregelt. Nunmehr ist beabsichtigt, die alten Kooperationsverträge zu novellieren und auf die neue Rechtsgrundlage gemäß § 43 Absatz 6 anzupassen. Weiterhin ist beabsichtigt, erstmals eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinschaftsschule am Seminarweg in Bad Segeberg abzuschließen.
Die in Rede stehenden Gemeinschaftsschulen haben durch die Schulträger, die Schulleiterin und die Schulleiter den Schulleiter des BBZ Bad Segeberg gebeten, dafür die die notwendigen formalen Voraussetzungen zu schaffen. Begründet wird dieses mit dem starken Interesse von Eltern, bereits zum Zeitpunkt der Einschulung ihrer Kinder in die fünfte Klasse der Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe, eine Rechtssicherheit über die verbindliche Aufnahme in das Berufliche Gymnasium zu haben. Für die genannten Gemeinschaftsschulen erhöht das die Attraktivität Ihres Schulstandortes und trägt wesentlich zur Standortsicherung bei. Andernfalls entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, bereits in der fünften Klasse für eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe.
Der Verwaltungsrat des BBZ Bad Segeberg hat in seiner Sitzung am 18.11.2014 grundsätzlich die Planungen neuer Kooperationsverträge befürwortet und bittet den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Kreises Segeberg, das Thema in der Sitzung am 25.11.2014 zu beraten und einen Beschluss zu fassen. Die Dringlichkeit wird begründet mit dem Erfordernis, dass die Gemeinschaftsschulen bis zu den Halbjahreszeugnissen im Januar 2015 die notwenige Klarheit benötigen, somit sind die neuen Verträge noch vor Weihnachten zu vereinbaren. Erst nach Zustimmung durch die jeweiligen Schul- und Anstaltsträger ist die Zustimmung der Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule und der pädagogischen Konferenz im BBZ einzuholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,4 kB
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