Drucksache - DrS/2014/224
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung von Zuständigkeiten und Aufgaben vom Kreis Segeberg auf die Stadt Norderstedt - Neuabschluss und Verlängerung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Vorbeugender Brandschutz -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Ebert, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.12.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
11.12.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2002 übernimmt die Stadt Norderstedt auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach der Experimentierklausel des § 25 a Landesverwaltungsgesetz (LVwG) die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes (§ 3 Abs. 3 Brandschutzgesetz) vom Kreis Segeberg.
Der aktuelle Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt läuft zum 31.12.2014 aus.
Aufgrund der guten Erfahrungen, die der Kreis Segeberg und die Stadt Norderstedt mit dieser ortsnahen Aufgabenerledigung gemacht haben, soll der aktuelle Vertrag verlängert werden. Aus Sicht des Ministeriums soll die Verlängerung des jetzigen Vertrages nicht mehr auf Grundlage der Experimentierklausel nach LVwG erfolgen, da bezüglich der nun seit mehreren Jahren erfolgten Übertragung ausreichend Erfahrungen vorliegen.
Daher wird der Vertrag, der jetzt noch auf Grundlage der Experimentierklausel (§ 25 a LVwG) läuft, nach den §§ 1 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) abgeschlossen werden. Nach dem GkZ ist ein unbefristeter Abschluss möglich. Die Genehmigungspflicht durch das Land als auch die Berichtspflichten gegenüber dem Land entfallen.
Die Landesregierung plant, eine entsprechende Übertragungsmöglichkeit direkt in das Brandschutzgesetz aufzunehmen.
Da nicht damit zu rechnen ist, dass die Änderung des Brandschutzgesetzes noch in diesem Jahr in Kraft treten wird, soll die Übertragung der Aufgabe und Zuständigkeit auf Basis des GkZ erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
23,1 kB
|
