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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, ab dem 01.01.2015 den Regenbogen e.V. Kaltenkirchen mit jährlich 10 TEUR für die Durchführung kriminalpräventiver Jugendarbeit in der Planungsregion West auf der Grundlage seines Konzeptes vom 08.09.2014 und des Nachtrags vom 07.11.2014 aus Mitteln der Jugendhilfe bzw. der Jugendgerichtshilfe zu fördern. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderbescheid zu erteilen sowie die Genehmigung zum Beginn der Maßnahme vor Erlass der HH-Satzung 2015 auszusprechen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Berichtsvorlage DrS/2014/191 hat die Verwaltung über einen Zuschussantrag des Regenbogen e.V. für kriminalpräventive Jugendarbeit in Kaltenkirchen ab dem Jahr 2015 informiert und eine erste Einschätzung dazu abgegeben. Demnach sei der Projektgedanke des in Kaltenkirchen als Sozialraumträger mit dem Jugendamt kooperierenden Regenbogen e.V. grundsätzlich zu begrüßen, der Förderantrag selbst werfe jedoch zahlreiche noch mit dem Antragsteller zu klärende Fragen auf; z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Wirtschaftlichkeit des Projektes, zur Berücksichtigung des gesetzlichen Fachkräftegebots sowie zur Einbettung des Angebots in die Aufgabenpalette der Jugendgerichtshilfe. Die Verwaltung des Jugendamtes könne ohne weitere Verhandlung mit dem Träger keine positive Beschlussempfehlung abgeben.

Der Bürgermeister der Stadt Kaltenkirchen befürworte das Vorhaben des Regenbogen und habe in Aussicht gestellt, die kriminalpräventive Jugendarbeit des Regebogen e.V. in 2015 mit 10 TEUR aus dem städtischen Haushalt zu fördern unter der Voraussetzung, dass sich der Kreis Segeberg an dem Projekt ebenfalls mit mindestens 10 TEUR beteilige und die Gesamtfinanzierung gesichert sei.

Dazu ergänzend haben Vertreter des Vereins in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses  am 30.10.2014 ihre erfolgreiche Arbeit mit jugendlichen Straftätern mündlich vorgestellt und dazu insgesamt positive Rückmeldungen aus dem Ausschuss erhalten.

Im Rahmen der anschließenden Beratung hat die Verwaltung zugesagt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 13.11.2014 eine Verhandlung mit dem Verein über die offenen Fragen des Antrags zu führen, abzuschließen und sodann eine (Tisch-) Vorlage zu erstellen, aus der eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss hervorgeht.

Das Ergebnis der Verhandlung mit dem Antragsteller ist wie folgt:

  1. Die Betreuung von straffälligen Jugendlichen im Zusammenhang mit deren Pflicht zur  Ableistung von Arbeitsauflagen findet zumindest in dem geplanten Umfang statt und wird bei Bedarf vom Regenbogen e.V. zahlenmäßig noch ausgeweitet.

 

  1. Der Regenbogen e.V. erweitert darüber hinaus den Leistungsumfang seines Angebots um die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses für jugendliche Straftäter pro Jahr, ohne dass dafür ein höherer Zuschussbetrag vom Kreis begehrt wird. Die Belegung des Kurses erfolgt durch das Jugendamt bzw. in Abstimmung mit ihm.

 

  1. Die für den Kreis Segeberg gem. Nrn. 1 und 2 im Rahmen der Jugendgerichtshilfe erbrachten Angebotsteile verzahnen sich mit der für die Stadt Kaltenkirchen zu erbringenden kriminalpräventiven Jugendarbeit. Diese Jugendarbeit wird ausschließlich von der Stadt bzw. aus Eigenmitteln des Vereins finanziert.

 

  1. Der Regenbogen e.V. ist bereit, die zwischen ihm und dem Kreis Segeberg bestehende Leistungsvereinbarung um die einzelfallbezogenen Leistungen „Durchführung von Täter-Opfer-Ausgleichen“ sowie „ Durchführung von Betreuungsweisungen“ zu erweitern. Dazu werden zeitnah Inhalte und Entgelte mit dem Jugendamt verhandelt, ohne dass der o.g. Zuschussantrag davon berührt wird.

 

  1. Alle zukünftig von Nicht-Fachkräften erbrachten Leistungen und Leistungsteile werden eng von anerkannten Fachkräften des Regenbogen e.V. begleitet und angeleitet. Soweit MitarbeiterInnen des Regenbogen e.V. für die Durchführung einzelner Leistungen besondere Aus- oder Fortbildungen benötigen, werden diese vom Regenbogen e.V. ermöglicht. 

 

  1. Der Regenbogen ist bemüht, weitere Drittmittel für die nachhaltige Finanzierung des Gesamtprojektes über das Jahr 2015 hinaus einzuwerben. Ein erhöhter Zuschussbedarf gegenüber Kreis und/oder Stadt ab dem Jahr 2016 soll damit vermieden werden.

 

  1. Der Regebogen e.V. erfüllt regelmäßige Berichtspflichten und beteiligt sich an der Frage der Übertragbarkeit seiner Erfahrungen in der kriminalpräventiven Arbeit auf andere Regionen des Kreises.

 

Die Gesamtkosten des so neu verhandelten Angebots (ohne Nr. 4) belaufen sich auf jährlich rund 40 TEUR und wurden bisher je zur Hälfte von einem Sponsor und aus Eigenmitteln des Vereins getragen. Neben dem Einsatz von Eigenmitteln und Drittmitteln wird vom Antragsteller ab dem Jahr 2015 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von jeweils 10 TEUR vom Kreis Segeberg und der Stadt Kaltenkirchen benötigt.

Mit Nachtrag vom 07.11.2014 (siehe Anlage) zur Konzeption vom 08.09.2014 (sh. Anlage zur DrS/2014/191) bestätigt der Träger das vorgenannte Verhandlungsergebnis.

Die Verwaltung empfiehlt unter den veränderten o.g. Bedingungen und Leistungsumfängen die Förderung des Projekts aus Kreismitteln des laufenden Jugendamtshaushalts (Abrechnungsobjekt Soziale Gruppenarbeit) in Höhe von 10 TEUR p.a. ab dem 01.01.2015. Dafür ist eine Erhöhung des entsprechenden Planansatzes von 22 TEUR auf 32 TEUR über die Änderungsliste für den Haushaltsentwurf 2015 erforderlich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

10.000 EUR p.a. für Soziale Gruppenarbeit

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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