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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg in der von dem Abschlussprüfer geprüften und von diesem mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung wird festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2013 in Höhe von EUR 2.200.631,43 wird wie folgt verwendet:

 

EUR

Zuführung zur

 

- Allgemeinen Rücklage

+1.800.000,00

- Ergebnisrücklage

+400.631,43

 

2.200.631,43

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Werkausschuss wurde in seiner Sitzung am 16.09.2014 mit DrS/2014/150 über den vorläufigen Jahresabschluss zum 31.12.2013 der ISE informiert.

Als Anlage ist der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der TREUKOM GmbH WPG StBG, beigefügt, der in den Anlagen 1 – 5 den Jahresabschluss zum 31.12.2013 der ISE und den Lagebericht 2013 beinhaltet.

Dem Jahresabschluss zum 31.12.2013 der ISE unter Einbeziehung des Lageberichtes 2013 (Anlagen 1 – 5 des Berichtes des Abschlussprüfers) wurde durch den Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Änderungen im Ergebnis oder im Ausweis haben sich gegenüber der Vorab-Information zum Jahresabschluss (DrS/2014/150) nicht ergeben.

Eine ausführliche Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde durch den Abschlussprüfer in seinem Bericht unter Punkt G. sowie durch die Werkleitung im Lagebericht unter Punkt III. vorgenommen. Insofern wird auf die dieser DrS beigefügte Anlage verwiesen.

Gemäß § 8 Betriebssatzung beschließt der Kreistag über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses (Ergebnisverwendung).

Feststellung des Jahresabschlusses

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses erlangt dieser Rechtswirksamkeit. Nachträgliche Änderungen eines festgestellten Jahresabschlusses bedürfen ggf. einer erneuten Prüfung durch den Abschlussprüfer, soweit es eine eventuelle Änderung erfordert.

Ergebnisverwendung

Das Jahresergebnis 2013 weist einen Überschuss von EUR 2.200.631,43 aus, der vollständig den Rücklagen (Allgemeine Rücklage und Ergebnisrücklage) zugeführt werden soll (§ 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

Gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 25% und soll mindestens 10% der allgemeinen Rücklage betragen. Der Anteil der Ergebnisrücklage an der allgemeinen Rücklage beträgt vor Verwendung des Jahresergebnisses 24,9%.

Das Eigenkapital der ISE setzt sich zum 31.12.2013 – vor Ergebnisverwendung – wie folgt zusammen:

 

31.12.2013

 

 

 

 

 

 

EUR

 

%

 

%

 

1.1 Stammkapital

4.321.074,34

 

33,7

 

 

 

1.2 Allgemeine Rücklage

5.061.730,75

 

39,4

 

100,0

 

1.3 Ergebnisrücklage

1.258.125,32

 

9,8

 

24,9

(>10%; <25%)

1.4 Jahresüberschuss

2.200.631,43

 

17,1

 

 

 

 

12.841.561,84

 

100,0

 

 

 

 

Es ist vorgesehen, dass das Stammkapital der ISE um EUR 178.925,66 auf EUR 4.500.000,00 durch eine Umbuchung aus der Ergebnisrücklage erhöht werden soll (vgl. hierzu DrS/2014/172).


 

Vor diesem Hintergrund soll zunächst das Ergebnis des Jahres 2013 (Jahresüberschuss) i.H.v. EUR 2.200.631,43 wie folgt verwendet werden:

 

EUR

Zuführung zur

 

- Allgemeinen Rücklage

+1.800.000,00

- Ergebnisrücklage

+400.631,43

 

2.200.631,43

 

Damit ergibt sich nach vorgeschlagener Ergebnisverwendung zunächst das folgende neue Bild in Bezug auf die Zusammensetzung des Eigenkapitals:

 

nach Ergebnis-
verwendung

 

 

 

 

 

 

EUR

 

%

 

%

 

1.1 Stammkapital

4.321.074,34

 

33,7

 

 

 

1.2 Allgemeine Rücklage

6.861.730,75

 

53,4

 

100,0

 

1.3 Ergebnisrücklage

1.658.756,75

 

12,9

 

24,2

(>10%; <25%)

1.4 Jahresüberschuss

0,00

 

0,0

 

 

 

 

12.841.561,84

 

100,0

 

 

 

 

Die Zusammensetzung der Rücklagen steht, eine entsprechende Beschlussfassung bezüglich der Ergebnisverwendung vorausgesetzt, im Einklang mit den Bestimmungen der GemHVO-Doppik.
 

Ausblick – vorgesehene Erhöhung des Stammkapitals

Durch die vorgesehene Erhöhung des Stammkapitals (DrS/2014/172) um EUR 178.925,66 auf EUR 4.500.000,00 durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage in das Stammkapital wird sich die Ergebnisrücklage um EUR 178.925,66 vermindern.

Die Zusammensetzung des Eigenkapitals wird sich sodann wie folgt darstellen:

 

nach Stammkapital-
erhöhung

 

 

 

 

 

 

EUR

 

%

 

%

 

1.1 Stammkapital

4.500.000,00

 

35,0

 

 

 

1.2 Allgemeine Rücklage

6.861.730,75

 

53,4

 

100,0

 

1.3 Ergebnisrücklage

1.479.831,09

 

11,6

 

21,6

(>10%; <25%)

1.4 Jahresüberschuss

0,00

 

0,0

 

 

 

 

12.841.561,84

 

100,0

 

 

 

 

Die entsprechende Beschlussfassung vorausgesetzt, steht die Zusammensetzung der Rücklagen nach Erhöhung des Stammkapitals im Einklang mit den Bestimmungen der GemHVO-Doppik.

 

Der Beschlussfassung über die Erhöhung des Stammkapitals sollen die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und die der Ergebnisverwendung vorausgehen. Dies vor dem Hintergrund entsprechender Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

Zahlungsvorgänge werden durch die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die vorgeschlagene vollständige Thesaurierung des Jahresergebnisses nicht ausgelöst.

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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