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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Änderungen der Betriebssatzung des Kreises Segeberg für den Eigenbetrieb Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE):

  1. Das in § 2 Betriebssatzung festgesetzte Stammkapital der ISE wird um 178.925,66 EUR auf 4.500.000,00 EUR erhöht. Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgt durch Umwandlung eines dem Erhöhungsbetrag entsprechenden Teils der Ergebnisrücklage.
  2. § 2 Betriebssatzung wird wie folgt geändert: „Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 4.500.000,00 Euro (in Worten: viermillionenfünfhunderttausend Euro).“
  3. In § 4 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 und 2 wird jeweils nach den angegebenen Wertgrenzen der Klammerzusatz „(ohne MwSt)“ eingefügt.
  4. In § 7 Abs. Abs. 2 Nr. 1 – 3 wird jeweils nach den angegebenen Wertgrenzen der Klammerzusatz „(ohne MwSt)“ eingefügt.
  5. § 7 Abs. 3 erhält folgende Neufassung: „Der Werkausschuss schlägt dem Landesrechnungshof den Abschlussprüfer vor.“
  6. § 7 Abs. 3 a.F. wird unverändert als neuer Abs. 4 übernommen.
  7. § 11 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die 5. Satzungsänderung tritt am 17.12.2014 in Kraft.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.
Der Werkausschuss hatte in seiner Sitzung am 16.09.2014 auf der Grundlage des in der DrS/2014/159 (Anlage 1) dargelegten Sachverhalts beschlossen, die ISE/Verwaltung zu beauftragen, entgegen der in der vorgenannten DrS um EUR 925,66 vorgeschlagenen Erhöhung des Stammkapitals der ISE eine Erhöhung auf EUR 4.500.000,00 vorzubereiten. Der unter Nr. 1 formulierte Beschluss trägt dem Rechnung.

Zu 2.
Gemäß § 6 Nr. 2 EigVO muss die Satzung des Eigenbetriebes Vorschriften über die Höhe des Stammkapitals erhalten. Aufgrund des neu festgesetzten Stammkapitals ist eine Anpassung in § 2 Betriebssatzung erforderlich.

Zu 3.
Auf der gesetzlichen und untergesetzlichen Ebene der für den öffentlichen Sektor im Allgemeinen und für den Eigenbetrieb im Besonderen geltenden Regelungen sind in Bezug auf Wertgrenzen sowohl Netto- als auch Brutto-Betragsangaben zu finden. Die Ergänzung der Regelungen in der Betriebssatzung jeweils um den Klammerzusatz „(ohne MwSt)“ dient der Klarstellung.

Zu 4.
Vgl. oben zu 3.

Zu 5.
Die Betriebssatzung enthält eine Regelungslücke, die in den Erläuterungen zur DrS/2014/066 (Anlage 2, ohne Anlage Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers) ausführlich dargelegt wurde. Der neu zu fassende § 7 Abs. 3 schließt diese Regelungslücke.

Zu 6.
§ 7 Abs. 3 a.F. behält seine Gültigkeit, wird aus systematischen Gründen nunmehr als neuer Abs. 4 aufgenommen.

Zu 7.
Mit Inkrafttreten zum 17.12.2014 ist der Beschluss umgehend umzusetzen. Das Stammkapital der ISE ist in der Bilanz am 31.12.2014 mit einem Betrag von EUR 4.500.000,00 auszuweisen.

Als Anlagen sind eine synoptische Darstellung (Anlage 3) sowie eine Neufassung der Betriebssatzung (Anlage 4) beigefügt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

Die Stammkapitalerhöhung erfolgt durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage.

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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