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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/086-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit der Kreisjägerschaft Segeberg e.V. soll die auf der Grundlage eines Kontraktes seit 1999 bestehende Leistungsvereinbarung über die Verwendung des Aufkommens aus der Jagdsteuer gemäß anliegendem Entwurf um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2019 verlängert werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die derzeit gültige, mit Datum vom 27.07.2006 abgeschlossene, durch Landrat Gorrissen unterzeichnete Leistungsvereinbarung soll um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2019 auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Leistungsvereinbarung (LV) sowie des in Anlage 2 beigefügten Kontraktes verlängert werden.

Die Verlängerung der „Leistungsvereinbarung Biotope“ wurde bereits am 11.06.2014 auf der 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz ausführlich beraten und einstimmig mit einer Änderung (Wegfall des Eigenbehalts  von 5.000,-€) beschlossen.

Mit Schreiben vom 29.Juni 2014 widersprach die Kreisjägerschaft dem Beschluss des Ausschusses UNK. Daraufhin wurde die weitere Beratung und Beschlussfassung in den Kreisgremien (Hauptausschuss und Kreistag) bis auf weiteres ausgesetzt.

Am 01.10.2014 erfolgte eine  gemeinsame Besprechung zwischen der Kreisjägerschaft, den Fraktionsspitzen der im Kreistag vertretenen Parteien sowie der Kreisverwaltung. Es wurde einvernehmlich festgelegt, dass die mit Widerspruchsschreiben der Kreisjägerschaft vom 29.Juni 2014 vorgetragenen Änderungsvorschläge zu den Punkten „Leistungsvereinbarung“ und „Kontrakt“ aufgegriffen und als Änderung übernommen und in die Leistungsvereinbarung/den Kontrakt eingearbeitet werden sollten (s. Anlage „Synopse“).

Dies ist so geschehen. Die Änderungen sind durch gelbe Markierung des Textes unterlegt, Textstreichungen sind nicht markiert. (s.Anlagen)

Zu den anderen, im Widerspruchsschreiben der KJS angesprochenen Kritikpunkten zu Fragen der Jagdsteuer sowie zur Veranlagung der Landesforsten zur Jagdsteuer erfolgt keine Beratung im UNK. Das Gespräch am 01.10.2014 mit den Fraktionsspitzen der im Kreistag vertretenen Parteien sowie der Spitze der Kreisverwaltung hat gezeigt, dass eine Beschlussfassung zu diesen Punkten im Sinne des Widerspruchsschreibens der KJS derzeit voraussichtlich nicht mehrheitsfähig ist.

Eckwerte der Leistungsvereinbarung:

  1. 50 % der jährlichen Einnahmen aus der Jagdsteuer sind zur Finanzierung der Biotopmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Fachdienst 6700 zu verwenden.
  2. Weitere 50 % der Einnahmen aus der Jagdsteuer sind zweckgebunden zur Förderung des Schutzes und der naturnahen Entwicklung der Fließgewässer, Seen und Teiche, der allgemeinen Biotopgestaltung und des Umweltschutzes in der Landwirtschaft im investiven Bereich -Fachdienst 32.30- einzusetzen.
  3. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln aus der Jagdsteuereinnahme. Eine Übertragung von nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln ist nur nach den Vorgaben des Haushaltsrechts möglich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

40.000,- € pro Jahr in TP 554 sowie 40.000,-€ in TP 561,
gedeckt jeweils aus den Einnahmen der Jagdsteuer in den nächsten 5 Jahren.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Förderung des Naturschutzes

 

 

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Anlagen

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