Drucksache - DrS/2014/218
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme des Kreises an dem Förderprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier" unter Bezugnahme auf DrS/2014/140
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Wenzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.11.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.12.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Der Kreis Segeberg nimmt am Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Europäischen Sozialfonds für die Laufzeit bis einschließlich 2018 teil.
Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Anträge zu stellen.
Im Rahmen der Bildungsplanung wird für die Koordinierung des Projektes eine 0,25 Vollzeitstelle eingesetzt (Kofinanzierung des Kreises).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird inhaltlich auf die Drucksache 2014/140 verwiesen. Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 04.09.2014 wurde das Interessensbekundungsverfahren des Förderprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ vorgestellt.
Aus Sicht des Jugendamtes ist eine Durchführung o.g. Projektes fachlich angezeigt und zu empfehlen.
Der Kreis Segeberg hat von der Servicestelle JUGEND STÄRKEN im Quartier am 27.10.2014 die Nachricht erhalten, dass das mit der Interessenbekundung beschriebene Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und der Kreis Segeberg zur Antragstellung für das Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier aufgefordert wird. Damit gehört der Kreis Segeberg zu einer von 220 förderfähigen Kommunen.
Der Beginn der Maßnahme kann bereits als vorzeitiger Maßnahmebeginn zum 01.01.2015 beantragt werden. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 19.12.2014 zu stellen.
Das Förderungsvolumen beträgt insgesamt 100 TEUR p.a., für die gesamte Laufzeit des Projektes (4 Jahre) mithin 400 TEUR.
Inklusive der Kofinanzierung (Stadt Bad Segeberg, untere Schulaufsichtsbehörde, Kreis) beträgt das Gesamtvolumen insgesamt 200 TEUR p. a., für die gesamte Laufzeit 800 TEUR.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Bindung von Personalressourcen im Umfang von 17.400 EUR (0,25 Vollzeitstelle Bildungsplanung) im Teilplan 3639 als Kofinanzierung
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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