Drucksache - DrS/2014/210
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübertragung an das Jobcenter Kreis Segeberg; Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Forderungseinzuges
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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20.11.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.12.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt:
Mit dem Jobcenter Kreis Segeberg wird die anliegende Verwaltungsvereinbarung über die Aufgabenübertragung „Durchführung des Forderungseinzuges“ ab dem 01.01.2015 abgeschlossen. Die Bewirtschaftungsbefugnisse werden entsprechend der Regelung des § 3 der Vereinbarung auf den Geschäftsführer des Jobcenters übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II Träger der Leistungen für kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II), für Unterkunft und Heizung (§§ 22 f. f. SGB II), für abweichend zu erbringende Leistungen (Wohnungserstausstattung) (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II), für Mietzuschüsse für Auszubildende (§ 27 Abs. 3 SGB II) und für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II). Entsprechend der Regelung des § 44b Abs. 1 Satz 2 SGB II nimmt das Jobcenter diese Aufgaben wahr, d. h. die Entscheidung über die Gewährung und Höhe der Leistungen erfolgt im Einzelfall dort.
Bisher hat das Jobcenter im Rahmen des § 44b Abs. 1 Satz 2 SGB II für die genannten Leistungen auch den Forderungseinzug übernommen, d. h. bei der Bewilligung von Darlehen oder der Rückzahlung ungerechtfertigter Leistungen wurde der Zahlungseingang bzw. ggf. erforderliche Beitreibungsmaßnahmen vom Jobcenter in die Wege geleitet. Mit der operativen Durchführung des Forderungseinzuges hat das Jobcenter auf Grundlage entsprechender Beschlüsse der Trägerversammlung den Inkasso-Service der BA beauftragt.
Inzwischen besteht auf Bundesebene (Kommunale Spitzenverbände, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit und Länder) Übereinstimmung, dass es sich beim Forderungseinzug um eine hoheitliche Aufgabe handelt mit der Folge, dass sie nicht von der gesetzlichen Regelung des § 44b Abs. 1 Satz 2 SGB II umfasst ist. In der Konsequenz bedeutet das, dass der Kreis Segeberg entweder diese Aufgabe zukünftig selbst durchführt oder die Aufgabe durch Verwaltungsvereinbarung auf das Jobcenter überträgt.
Eine Aufgabenerledigung durch den Kreis ist derzeit nicht leistbar. Die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Bearbeitung sind derzeit nicht gegeben. Die Schaffung der Voraussetzungen und der Aufbau einer Infrastruktur wären mit zusätzlichen Kosten verbunden, die die Höhe der generierten Einnahmen übersteigen dürfte.
Es wird vorgeschlagen, die vorhandenen Kapazitäten und das Wissen des Jobcenters weiterhin zu nutzen und die Aufgabenerledigung weiterhin von dort vornehmen zu lassen. Dazu ist der Abschluss der anliegenden Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Das Jobcenter erlässt die entsprechenden Bescheide und überträgt die Daten ins EDV-System der Bundesagentur für Arbeit. Die Überwachung des Geldeinganges bzw. die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen erfolgt bis Ende 2014 durch den Inkasso-Service der BA. Das Jobcenter beabsichtigt, diese Leistung auch ab 01.01.2015 dort einzukaufen, so dass der Kreis entsprechende Befugnis geben sollte. Die endgültige Entscheidung über den Dienstleistungseinkauf trifft dann die Trägerversammlung.
Die in § 3 der Vereinbarung genannten Bewirtschaftungsbefugnisse (Wertgrenzen) entsprechen in der Höhe den Befugnissen, die lt. Hauptsatzung des Kreises für die Fachdienst- bzw. Fachbereichsebene gelten. Diese sollten auch für auf das Jobcenter übertragen werden.
Für den Bereich des Bundes gelten allerdings andere, höhere Wertgrenzen, und zwar:
30.000 € bei Stundungen
50.000 € bei Niederschlagungen
15.000 € bei (Teil-) Erlass
Somit können Einrichtungen und Stellen des Bundes bis zu diesen Wertgrenzen eigenständig über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse entscheiden. Aus technischen Gründen können derzeit nur die Wertgrenzen des Bundes angewandt werden. In den vom Forderungseinzug eingesetzten Vollstreckungsverfahren sind unterschiedliche Wertgrenzen verfahrenstechnisch zurzeit nicht umsetzbar mit der Folge, dass der Einkauf der Dienstleistung nur dann möglich ist, wenn das Jobcenter Bewirtschaftungsbefugnisse in den genannten Höhen an den Inkasso-Service der BA überträgt. Der BA wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Zeitraum von zwei Jahren eingeräumt, bis zu dem das EDV-System so umprogrammiert sein muss, dass unterschiedliche Wertgrenzen abgebildet werden können.
Um zwischenzeitlich die Einhaltung der Wertgrenzen bei entsprechenden Entscheidungen sicherzustellen, sollte daher ein Verfahren festgeschrieben werden, dass das Jobcenter bei Beträgen, die über den Bewirtschaftungsbefugnissen des Kreises, aber unterhalb der Wertgrenzen des Bundes liegen, den Kreis bei evtl. Entscheidungen hinsichtlich Stundungen, Niederschlagungen oder Erlassen beteiligt, bevor die Weitergabe der Daten an den Inkasso-Service der BA erfolgt. Eine entsprechende Regelung enthält § 3 Abs. 2 S. 2 der Vereinbarung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
da die Kostenerstattung im Rahmen der Gesamtverwaltungskosten über den kommunalen Finanzanteil erfolgt (wie aktuell auch)
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
da eine hoheitliche Aufgabe des Kreises übertragen werden soll | |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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