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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag des Kreises Segeberg, die in der Anlage 1 beigefügte Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 05.12.2013 die Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale beschlossen (vgl. DrS/2013/151). Anlass war ein entsprechender Prüfungsbericht des Rechnungs- und Prüfungsamtes.

Das Rechnungs- und Prüfungsamt hat seinerzeit empfohlen jährlich eine Gebührenkalkulation durchzuführen und aufgrund der Kalkulation zu entscheiden, ob eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist. Die in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband durchgeführte jährliche Gebührenkalkulation nach Maßgabe des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat ergeben, dass eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist. Die Gründe hierfür sind:

-         § 3 Teil A – Leistungen der Kreisfeuerwehrzentrale
Die Stundensätze zur Berechnung von Verwaltungsgebühren (KGST-Material „Kosten eines Arbeitsplatzes) haben sich geändert.

-         § 3 Teil B – Gebühren für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Für die bestehende Satzung wurden die Zahlen aus dem Haushaltsjahr 2012 verwendet. In dem Jahr sind nicht die vollen Personalkosten angefallen (längerfristige Personalausfälle). In 2013 sind  ca. 15.800,00 Euro höhere Personalkosten angefallen. Insgesamt sind Verwaltungskosten in 2013 um ca. 18.500,00 Euro gestiegen.

In der Anlage 2 ist dargestellt (in rot), welche Gebührensätze sich dadurch erhöht haben.

Dem Prüfungsbericht folgend ist für die gesetzlichen Aufgaben des Kreises weiterhin eine entsprechende Gebührenbefreiung der Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg im § 4 der Satzung enthalten. Diese wurde in einem Punkt abgeändert. Die Leistung unter § 3 Teil A Nr. 1 – 5055 (Pressluftatmer Komplettreinigung) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und sollte daher zukünftig abgerechnet werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Da die Leistungen der Kreisfeuerwehrzentrale sowie die Aus- und Fortbildung überwiegend durch die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg in Anspruch genommen werden, sind durch die Gebührenerhöhung lediglich geringe Mehreinnahmen zu erwarten.

Durch die zukünftige Abrechnung der Leistung „Pressluftatmer Komplettreinigung“ ist mit Mehreinnahmen i. H. v. 1.000,00 € zu rechnen.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 126 11 00 (Brandschutz)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 432 100 0000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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