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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss stellt fest, dass die Bedingungen des Beschlusses vom 31.10.2013 hinsichtlich der Finanzierung des Neubaus des Frauenhauses in Norderstedt erfüllt sind. Die für den Zuschuss des Kreises Segeberg vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,00 € werden in das Jahr 2015 übertragen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 31.10.2013 hat der Sozialausschuss beschlossen, für den Neubau des Frauenhauses in Norderstedt im Jahr 2014 auf der Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 12.09.2013 unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Kreises Segeberg einen Zuschuss in Höhe von max. 300.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Die Bewilligung erfolgte unter der Voraussetzung, dass die Zuschüsse des Kirchenkreises (270.000,00 €), der Stadt Norderstedt (210.000,00 €) und des Landes Schleswig-Holstein (700.000,00 €) in der in Aussicht gestellten Höhe ebenfalls bewilligt werden (Vorlage DrS/2013/132).

 

Zwischenzeitlich wurde das Vorhaben von der GMSH des Landes Schleswig-Holstein geprüft. Demnach belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten auf 1.484.335,70 € für den Bau und 100.000,00 € für die Einrichtung (Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 26.08.2014 konkretisiert der Träger seinen Antrag und begründet den Anstieg der Kosten (Anlage 2).

 

Mit Bescheid vom 06.10.2014 bewilligt das Land Schleswig-Holstein einen Zuschuss in Höhe von 700.000,00 €. Gefördert werden lediglich die Baukosten, nicht aber die Aufwendungen für den Grundstückserwerb und die Einrichtung. Die Mittel stehen lediglich im Jahr 2014 zur Verfügung, so dass der Zuschuss noch in diesem Jahr ausgezahlt wird.

 

Die Stadt Norderstedt hat mit Bescheid vom 10.09.2014 einen Zuschuss in Höhe von 210.000,00 € bewilligt. Der Betrag teilt sich auf in einen Anteil von 104.800,00 € für den Grundstückskauf und von 105.200,00 € für den Neubau und die Einrichtung. In dem Bescheid ist geregelt, dass der Träger eine erste Rate nach Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrages abrufen kann, eine weitere Rate steht nach Verbrauch der Landesmittel zur Verfügung. Der Zuschuss der Stadt Norderstedt wird ins Haushaltsjahr 2015 übertragen.

 

Nach Ziffer 3.3 der „Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ beträgt die Regelförderungsquote 20 v. H. der als förderfähig anerkannten Kosten. Demnach können 296.866,14 € der Baukosten und 20.000,00 € der Aufwendungen für die Einrichtung grundsätzlich übernommen werden.

 

Der Träger beantragt einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 300.000,00 €. Diesem Betrag hatte der Sozialausschuss bereits zugestimmt. Die an die Bewilligung geknüpften Bedingungen sind erfüllt, so dass an sich der Bewilligungsbescheid erlassen werden könnte. Da allerdings der Zuschuss aufgrund der zeitlichen Verzögerung aber erst im kommenden Jahr benötigt wird, sind zunächst die Mittel in das Jahr 2015 zu übertragen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

        Mittel müssen ins Haushaltsjahr 2015 übertragen werden.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Der Kreis Segeberg unterstützt und fördert das Frauenhaus in Norderstedt.

 

 

 

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Anlagen

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