Bericht der Verwaltung - DrS/2014/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung im Bereich der Schulassistenzen nach SGB XII und SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Rohwer, Annett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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11.09.2014
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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25.11.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Beschluss vom 17.02.2014 (Az.L9 SO 222/13 B ER) hat der 9. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vor dem Hintergrund der geltenden Fassung des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes eine wegweisende Entscheidung zum Umfang der Schulbegleitung nach § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 SGB XII getroffen. Danach ist es überwiegende Aufgabe der Schule, Menschen mit Behinderungen in den Schul- und Lernbetrieb zu integrieren. Schüler mit Behinderungen haben keinen Anspruch auf Schulbegleitungen im Rahmen der Jugend- und Sozialhilfe, soweit der Hilfebedarf dem Kernbereich der schulischen Arbeit zuzuordnen ist. Aufgrund des Beschlusses haben intensive Diskussionen der Sozialhilfeträger und der Landesregierung stattgefunden.
Der nunmehr durch den Landkreistag mitgeteilte Verhandlungsstand (eine schriftliche Bestätigung des Landes ist noch nicht erfolgt) sieht wie folgt aus:
1. Land und kommunale Landesverbände setzen eine einvernehmlich besetzte Expertenkommission ein, die auf Grundlage der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung des Beschlusses des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 17.02.2014 eine verrichtungsbezogene Abgrenzung der Zuständigkeiten von Jugend- bzw. Sozialhilfe einerseits und Schule andererseits vornimmt.
2. Auf der Grundlage der so vorgenommenen Abgrenzung wird das Land ab dem 01.01.2016 die ihm obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit der persönlichen Unterstützung behinderter Schülerinnen und Schüler übernehmen.
3. Für den Zeitraum vom 01.08.2014 bis zum 31.12.2015 werden die Kreise und kreisfreien Städte die Leistungen der Schulbegleitung im Rahmen der Jugend- und Sozialhilfe vorerst in bisherigem Umfang weiter gewähren. Das Land erstattet den Kreisen und kreisfreien Städten für diesen Zeitraum auf Grundlage einer noch zu vereinbarenden Quote anteilig die entsprechenden Aufwendungen.
Erläuterung dazu:
Das Land hat in einem Gespräch angekündigt, die Mittel für die Erstattung der geleisteten Schulbegleitungen für pädagogische Bedarfe ab 01.08.2014 erst 2016 zur Verfügung zu stellen (für die Kreise rd. 15. Mio € p.a.). Damit kommt das Land der geänderten Rechtsprechung nach. Bisher wurden die Kosten für Schulbegleitungen durch die Kreise finanziert (ambulante Leistungen). Die Auskehrung der angekündigten Mittel ab 2016 ist auch unter dem Gesichtspunkt, dass im Land Konsolidierungskreise sind, inakzeptabel. Die Kosten sollten unterjährig als Abschläge gezahlt werden. Diese Verhandlungsposition wird der Landkreistag verfolgen.
Nach Zusage der quotalen Erstattung der Mittel für Schulbegleitungen hat das Land angekündigt das Ausführungsgesetz zum SGB XII (AG SGB XII) auf den Gesetzesweg zu geben. Die bisher vom Land seit Kommunalisierung im Jahr 2007 übernommen 17 Mio.pro Jahr umsteuerungsbedingten Mehraufwand für die ambulanten Kostenzuwächse in der Eingliederungshilfe sollen ab 2015 ersatzlos gestrichen werden. Der Landkreistag wird zu diesem Thema eine Rechtsexpertise in Auftrag geben, da die Meinung vertreten wird, dass diese Aufwendungen konnexitätsbewährt sind und somit auch weiterhin vom Land gezahlt werden müssten. Ggf. wird gegen das Gesetz zu klagen sein.
Der Kreis Segeberg hat folgende Kostenentwicklungen im Bereich der Schulassistenzen
Für den Bereich SGB XII (lt. Benchmarkbericht – Stichtagsbetrachtung):
Jahr | Gesamtausgaben | Steigerung zum Vorjahr in % (ca.) |
2013 | 1.533.675,00 € | 1,39 % |
2012 | 1.512.650,00 € | 29,98 % |
2011 | 1.163.779,00 € | 13,83 % |
2010 | 1.022.355,00 € | 7,4 % |
Für den Bereich nach dem SGB VIII ohne Norderstedt:
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
Fälle a. 31.12. | 14 | 20 | 16 | 27 | 43 |
Kosten | 184.000 € | 232.500 € | 210.500 € | 353.000 € | 515.000 € |
Für die Leistungen nach dem SGB VIII für die Norderstedt:
Fälle a. 31.12. | o.A. | o.A. | o.A. | 25 | o.A. |
Kosten | o.A. | o.A. | o.A. | 161.000 € | o.A. |
Als Berechnungsgrundlage für die Verhandlungen mit dem Land Schleswig-Holstein wurden die Zahlen für 2012 für Schulbegleitungen also insgesamt 2.026.650,00 € für den Kreis Segeberg zugrunde gelegt. Aufgrund der bisherigen Gespräche wird eine Erstattungsquote des Landes von bisher 70 % als verhandelbar angesehen, also 1.418.655 €. Die genaue Quote und Berechnungsgrundlagen stehen aber noch nicht fest.
Im Gegenzug wurden, wie oben erläutert, für unseren Haushalt 2014 Einnahmen für den umsteuerungsbedingten Mehraufwand in Höhe von 1.763.700 € eingeplant, die 2015 vom Land dann gestrichen werden sollen. In 2014 wird dieser Betrag nach jetzigem Kenntnisstand noch gezahlt.
Zur operativen Umsetzung:
Die Kreise werden in die Bewilligungsbescheide aufnehmen, welcher Anteil aus pädagogischen Gründen erforderlich ist und welcher Assistenzbedarf festgestellt wird. Es wird ein Hinweis erfolgen, dass die pädagogischen Leistungen vom Land zu finanzieren sind und die Kreise die verwaltungsmäßige Abwicklung übernommen haben. Der Landkreistag wird eine juristisch abgestimmte Formulierungshilfe erstellen.
Es wurde von der kommunalen Seite nochmals darauf hingewiesen, dass die Schulassistenzen in der Regel an Schuljahre gebunden sind und eine Kostenübernahme zum 31.12.2015 unüblich sei.
