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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

Das Sponsoring-Angebot der Energie und Wasser Wahlstedt / Bad Segeberg GmbH&Co. KG (ews) zur kostenfreien Lieferung von Öko-Strom an Dritte über eine Elektro­­fahrzeug-Ladesäule des Kreises Segeberg und zur Bereitstellung eines Anschlusspunktes für die genannte Ladesäule wird angenommen.
Im Gegenzug erhält die ews die Möglichkeit, die Oberfläche der Ladesäule über die Dauer der Strombereitstellung für Werbezwecke zu nutzen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Entscheidung des Kreistages zur DrS/2013/160 vom 10.12.2013 soll vor dem Kreishaus eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge errichtet werden, die frei zugänglich ist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 6.900 €, entsprechende Mittel stehen hierfür im Haushalt 2014 zur Verfügung.

Um diese Maßnahme rechtskonform umzusetzen, darf der Kreis den Strom nicht selbst liefern, sondern muss dafür einen Dritten gewinnen. Es wurde eine entsprechende Anfrage bei fünf regionalen Energieversorgern gestellt, inwiefern die Bereitschaft besteht, Strom in ausreichendem Maße unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage hat zu vier Absagen und einer Zusage der Energie und Wasser Wahlstedt / Bad Segeberg GmbH&Co. KG (ews) geführt.

Die ews hat die Absicht erklärt, für einen Zeitraum von fünf Jahren Öko-Strom im geschätzten Gegenwert von 500,- € pro Jahr zur Verfügung zu stellen und in nächster Nähe zum geplanten Standort der Ladesäule in eigener Verantwortung einen Anschlusspunkt zu schaffen. Dadurch spart der Kreis Segeberg einmalige Kosten in Höhe von 4150,- € zur Schaffung eines eigenen Anschlusses am Kreishaus.

Im Gegenzug erhält die ews die Möglichkeit, die Oberfläche der Ladesäule für die Dauer der Strombereitstellung als Werbefläche für Werbezwecke zu nutzen. Ist das Stromkontingent erschöpft, steht es der ews frei, die Stromlieferung bis zum Beginn des nächsten Jahres einzustellen (vorübergehende Stilllegung der Ladesäule). Der Kreis Segeberg wird in diesem Fall die Stromlieferung nicht übernehmen. Die Regelungen werden vertraglich festgelegt.

Gemäß §76 (4) GO entscheidet der Kreistag über die Annahme von Zuwendungen Dritter, sofern keine Übertragung der Annahmebefugnis auf den Landrat bzw. Landrat und Hauptausschuss erfolgt ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

Durch die Annahme des Sponsorings entstehen dem Kreis keine Kosten.

Das Sponsoring hat einen Gegenwert von:
- einmalig 4150,- € in 2014
- jährlich maximal 500,- € in 2015-2019


 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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