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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem als Anlage beigefügten Anschreiben und Konzept beantragt der Regenbogen e.V. einen laufenden Zuschuss des Kreises Segeberg für seine kriminalpräventive Jugendarbeit in Kaltenkirchen. Damit begehrt der Träger erstmals einen Kreiszuschuss für sein seit dem Jahr 2009 erfolgreich laufendes Projekt zur pädagogischen Begleitung jugendlicher Straftäter, die vom Jugendgericht oder im Rahmen des Diversionsverfahrens von der Staatsanwaltschaft mit Arbeitsauflagen belegt worden sind.

Aus der Konzeption ist ersichtlich, dass von Januar 2013 bis Mai 2014 ( = 17 Monate) insgesamt 54 junge Menschen bei 2.136 Arbeitsstunden betreut worden sind. Rund 87 % der vom Regenbogen betreuten jungen Menschen haben ihre Arbeitsauflagen erfüllt.

Die Gesamtkosten des Angebots belaufen sich auf jährlich rund 40 TEUR und wurden bisher je zur Hälfte von einem Sponsor und aus Eigenmitteln des Vereins getragen. Der Verein teilt mit, dass die Spendenmittel ab dem Jahr 2015 wegfallen sowie seine Eigenmittel im Jahr 2016 verbraucht sein werden. Daher werden für die Weiterführung des Angebots im Jahr 2015 öffentliche Zuschüsse des Kreises Segeberg und der Stadt Kaltenkirchen in Höhe von jeweils 10 TEUR benötigt. Ab dem Jahr 2016 werden offensichtlich darüber hinaus gehende jährliche Zuschüsse der öffentlichen Hand benötigt.

Der Bürgermeister der Stadt Kaltenkirchen befürwortet das Vorhaben mit Schreiben vom 09.10.2014 (siehe Anlage) und teilt zugleich mit, dass sein zuständiger Fachausschuss den Empfehlungsbeschluss gefasst hat, die kriminalpräventive Jugendarbeit des Regebogen e.V. in 2015 mit 10 TEUR aus dem städtischen Haushalt zu fördern unter der Voraussetzung, dass sich der Kreis Segeberg an dem Projekt ebenfalls mit mindestens 10 TEUR beteiligt und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Die Verwaltung des Jugendamtes kann derzeit noch keine Beschlussempfehlung abgeben.

Während der Projektgedanke des in Kaltenkirchen als Sozialraumträger mit dem Jugendamt kooperierenden Regenbogen e.V. zwar grundsätzlich begrüßt wird, wirft der Förderantrag selbst  jedoch zahlreiche Fragen auf, die mit dem Antragsteller noch zu erörtern sind. 

Dies betrifft u.a. den Umfang und die Wirtschaftlichkeit des Projektes, die Berücksichtigung des gesetzlichen Fachkräftegebots, die Einbettung des Angebots in die Aufgabenpalette der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes sowie die Gleichbehandlung der Region West mit den anderen Planungsregionen.

Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.10.2014 werden Vertreter des Trägers anwesend sein, um zunächst das Projekt und den Förderantrag vorzustellen sowie Fragen von Politik und Verwaltung zu beantworten. Die Verwaltung wird darüber hinaus die insgesamt im Rahmen der Jugendgerichtshilfe zu erfüllenden Aufgaben skizzieren.

 

 

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Anlagen

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