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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/177

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf sind mehrere Akteure mit verschiedenen Angeboten und Projekten tätig. Im Jugendhilfeausschuss vom 04.09.2014 und im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 09.09.2014 wurde seitens der Ausschussmitglieder der Wunsch geäußert, eine Übersicht über die bestehenden Angebote zu erhalten. Im Interesse eines regionalen Übergangsmanagements ist dies wie folgt darzustellen:

Im Kreis Segeberg sind vier Institutionen in unterschiedlichen Ausprägungen und mit unterschiedlichen Zielsetzungen und gesetzlichen Vorgaben auf diesem Gebiet tätig:

 

1.)   die Bundesagentur für Arbeit

2.)   das Land Schleswig- Holstein

3.)   verschiedene Ministerien der Bundesebene

4.)   der Kreis Segeberg

 

Dabei bedienen sich die einzelnen Ebenen und Institutionen u.a. Dritter in Form von Kooperationen, Beauftragungen und Förderungen.

Im Folgenden werden die Maßnahmen, Projekte und Leistungen der unter 1. - 4. genannten Ebenen und Institutionen im Kreis Segeberg dargestellt:

 

zu 1.) Bundesagentur für Arbeit

 

BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (Bundesagentur für Arbeit)

Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Start in eine geeignete Berufsausbildung und begleitet sie ggf. bis zu deren Abschluss. Die praktische Ausbildung findet in ausbildungsberechtigten Kooperationsbetrieben statt. Der Bildungsträger als Ausbildender akquiriert diese Betriebe, bietet Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.

Zielgruppe: Sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte junge Menschen, die eine Berufsausbildung aufnehmen möchten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Zuweisung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit

Ausführender Bildungsträger: isfa

 

BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (Bundesagentur für Arbeit)

Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme dient der Berufsorientierung sowie der Vorbereitung auf Ausbildung oder Arbeit. Die BvB richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ausführender Bildungsträger: JobA, NoBiG

AbH Ausbildungsbegleitende Hilfen (Bundesagentur für Arbeitsrecht)

Das Angebot der abH richtet sich an junge Menschen in betrieblicher Ausbildung, die zusätzliche Förderung und Unterstützung benötigen, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen.

Pro Woche können Auszubildende/r drei bis acht Stunden Beratung und Unterricht in Anspruch nehmen.

Ausführender Bildungsträger: Isfa

 

BerEb Berufseinstiegsbegleiter (Bundesagentur für Arbeit, Pilotprojekt seit 2009)

Um Jugendliche beim Schritt von der Schule in die Berufsausbildung zu stabilisieren, begleitet der Berufseinstiegsbegleiter (oder die -begleiterin, kurz BerEb) die Schülerinnen und Schüler schon ab der 8. Klassenstufe.

In diesen letzten zwei Jahren Schule bietet die/der BerEb Unterstützung und Orientierung bei der Berufswahl, begleitet Praktika, sichert die schulische Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule ab und hilft bei der Lehrstellensuche.

Hat die betriebliche Ausbildung begonnen, begleitet die/der BerEb die Jugendlichen weiter und berät oder hilft bei Anfangsschwierigkeiten, um einen Ausbildungsabbruch zu vermeiden.

Ausführender Bildungsträger im Kreis Segeberg: NoBiG

(nur an der Willy Brandt Schule in Norderstedt und an der Gemeinschaftsschule Boostedt, ansonsten kreisweit nicht!)

 

„EQ“ Einstiegsqualifizierung  (Bundesagentur für Arbeit)

 

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung (abgekürzt EQ) die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung ist vor allem für Bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven gedacht, die bis zum 30. September noch nicht vermittelt wurden. Der Betrieb erhält die Möglichkeit, diese Bewerber in der betrieblichen Praxis über einen längeren Zeitraum zu testen. Der Bewerber bekommt einen Einblick in das Berufsleben und erhält die Chance, den Betrieb von seiner Leistungsfähigkeit zu überzeugen.

Der Arbeitgeber erhält von der Agentur für Arbeit für die Einstiegsqualifizierung eine Förderung.

 

Zu 2.) Land Schleswig- Holstein

 

HK+ Handlungskonzept PLuS (+ Europäischer Sozialfond, projektiert, nicht kreisweit)

Projektziel: berufliche Orientierung, Verbesserung der Hauptschulabschlusszeugnisse, Reduzierung der Zahl der Schulabbrüche

Beschreibung:

Das Projekt bietet Schülerinnen und Schülern der sogenannten Flexklassen (in der flexiblen Ausgangsphase absolvieren die Schülerinnen und Schüler den Lernstoff der 8. und 9. Klasse, sowie die mit der Maßnahme Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt intensive Berufsorientierung in drei Jahren) an Gemeinschaftsschulen Coaching an.

In den Berufseingangsklassen (siehe auch Punkt 2.-BEK) der Berufsbildungszentren werden die Schüler mit Coaching unterstützt.

Insgesamt sind in das Projekt rund 1100 Schülerinnen und Schüler eingebunden.

(Gesamtzahl Schülerinnen und Schüler kreisweit 29.248)

 

Beteiligte Schulen:

Flexklassen: Gemeinschaftsschule im Schulzentrum Bad Segeberg, Poul-Due-Jensen-Schule, Wahlstedt, Geschwister-Scholl-Schule, Kaltenkirchen, Falkenberg, Norderstedt, Schule am Beckersberg, Henstedt-Ulzburg

Berufseingangsklassen: BBZ Bad Segeberg, BBZ Norderstedt

Ausführender Bildungsträger im Kreis Segeberg: JobA, NoBiG

 

BEK Berufseingangsklassen

Die Jugendlichen erfüllen ihre Berufsschulpflicht. Ein weiteres Ziel ist es, möglichst viele Jugendliche in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Dieses soll unter anderem durch die zusätzliche Betreuung eines Coachs erreicht werden.

Aufgenommen werden unversorgte Schülerinnen und Schüler, die keinen Ausbildungsplatz oder Schulplatz haben und noch berufsschulpflichtig sind.

(Quelle: BS Pinneberg, homepage)

Ausführende Institution im Kreis Segeberg: BBZ Bad Segeberg, BBZ Norderstedt

 

AVJ Ausbildungsvorbereitendes Jahr

Das Ausbildungsvorbereitende Jahr (AVJ) ist eine einjährige Vollzeitmaßnahme. Durch die Vermittlung von berufsorientierenden Kenntnissen und Fertigkeiten soll der Übergang in eine Berufsausbildung gefördert werden. Mehrere, durch die Lehrkräfte begleitete Berufspraktika sollen einen Einblick in den beruflichen Alltag geben und führen nicht selten auch zu einem Lehrvertrag.

Auch besteht die Möglichkeit, des Erwerbs des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses.

Ausführende Institution im Kreis Segeberg: BBZ Bad Segeberg, BBZ Norderstedt

 

zu 3.)verschiedene Ministerien der Bundesebene

 

„BOP“ Berufsorientierungsprogramm (Bundesinstitut für Berufsbildung, projektiert)

Jugendliche erhalten Gelegenheit, 10 Tage lang praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Berufsbereichen zu sammeln. Angeleitet werden sie dabei von erfahrenen Ausbildern und Ausbilderinnen.

Ziel: Die systematische Stärkung der Ausbildungs- und Berufswahlreife von Jugendlichen ab der 7. Jahrgangsstufe.

•Unterstützung bei der frühzeitigen Berufsorientierung

•Erkennen von persönlichen Stärken

•Berufsfelderprobung in unterschiedlichen Werkstätten

•Vorbereitung einer individuellen Berufswahl

•Förderung der Ausbildungsreife

Ausführender Bildungsträger: NoBiG, VHS Kaltenkirchen, JobA

 

XENOS - Integration und Vielfalt (Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

Das Programm richtet sich besonders an benachteiligte junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und unterstützt diese beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft. Im Rahmen verschiedener Projekte wird das schulische Basiswissen aufgearbeitet und gefestigt.

Ausführender Bildungsträger: JobA

 

Übergangslotsen (Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, projektiert)

 

Der Übergangslotse fungiert als Bindeglied zwischen den jungen Menschen und dem Hilfesystem. Er versucht des Weiteren auch aufsuchend tätig zu werden, bei Jugendlichen, die nicht dauerhaft ihrer Berufsschulpflicht nachkommen und dabei multifaktorielle Problemlagen aufweisen (Elternhaus/ Sucht/ Schulverweigerung, etc.)

Ausführende Institution im Kreis Segeberg: BBZ Bad Segeberg, BBZ Norderstedt

 

Schulverweigerung - Die 2. Chance (projektiert •Laufzeit:  von 09/2008 bis 12/2014)

Das Projekt bietet Schülerinnen und Schülern mit schulverweigernder Haltung mit der Unterstützung des Case Managements Wege der Integration in das Regelschulsystem. Über das Case Management wird eine individuelle gezielte Entwicklungs- und Bildungsplanung unter Einbeziehung der Eltern verabredet. Als Unterstützungsangebote gibt es Assessments und Projektarbeiten, die soziale und kognitive Lernformen verbinden. Die Angebote werden abgestuft nach dem jeweiligen Stand des teilnehmenden Schülers umgesetzt. Der Integrationsprozess wird unterstützt durch Module wie z. B. Konflikt- und Verhaltenstraining und Berufskunde. Die Ganzheitlichkeit des Ansatzes bewirkt, dass Schüler und Schülerinnen gestärkt sind und die Integration nachhaltig ist.

Ausführender Bildungsträger: NoBiG, JobA

 

 

zu 4.) Kreis Segeberg

 

Jugendberufshilfe nach §13 SGB VIII (15 Vollzeitplätze kreisweit)

Der Verein Regenbogen e.V. bietet ein individuelles Unterstützungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene an, die den Übergang von Schule in den Beruf noch nicht alleine bewältigen können.

Dieses Unterstützungsangebot umfasst eine soziale, schulische und berufliche Integrationshilfe, um den Jugendlichen eine Perspektive für ein eigenverantwortliches Leben zu vermitteln und zu ermöglichen.

Ausführender Bildungsträger:  Regenbogen e.V. Kaltenkirchen

Jährliche Aufwendungen des Kreises aus Kreismitteln: 226.837,67 € (15 Plätze)
 

Koordinierung vor Ort

Um die handelnden Akteure zusammen zu führen, und grundlegende Entscheidungen im Übergang Schule und Beruf zu treffen, engagiert sich der Kreis an Netzwerktreffen, arbeitet auf Landesebene und engagiert sich u.a. im Regionalen Steuerungskreis.

Der Kreis Segeberg bringt sich mit 0,25 Vollzeitstelle in das Netzwerk ein. 

 

Resümee:

Das Feld der Jugendberufshilfe ist allgemein sehr unübersichtlich, verschiedene Akteure versuchen auf unterschiedlichen Wegen Jugendliche zu erreichen. Die Mittel sowie die Zugangsvoraussetzungen sind dabei sehr begrenzt, d.h. nicht jeder Jugendliche kann die passgenaue und sofortige Hilfe erhalten. Aus genau diesem Grund haben die handelnden Akteure auf diesem Gebiet eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, Übergangsmanagement und Bildungsplanung versuchen dabei, Nahtstellen des Systems aufzunehmen und zu verbessern.

Die Jugendhilfe ist dabei ein wichtiger Partner- denn dort werden im Einzelfall und auf struktureller Ebene Hilfenotwendigkeiten sehr deutlich. Bildungsbenachteiligten Jugendlichen ohne Abschlüsse, mit fehlender Tagestruktur und ohne stützendes Elternhaus fehlt dabei ein niedrigschwelliges Angebot. 

Das bisherige regionale Übergangsmanagement funktioniert nicht nach dem Muster der Sozialraumorientierung „Maßanzüge statt Konfektionsware“, sondern ist darauf ausgerichtet, wo und bei wem sich der junge Mensch sozialgesetzgeberisch „bewegt“.

Selbst für Fachleute ist der sogenannte Maßnahmedschungel weiterhin so undurchdringlich, dass es mitunter mehrere Jahre dauert, die einzelnen Hilfemaßnahmen zuordnen zu können.

Denn die Zuordnung bzw. Abgrenzung der einzelnen Angebote ist sehr schwer.

Dazu kommt als weitere Problematik, dass im Bereich des Regionalen Übergangsmanagements  viele Handlungsfelder befristet projektiert sind und dabei stets Abbrüche gelingender Arbeitsmethoden drohen oder stattfinden.

Im Kreis Segeberg haben wir kompetente Partner im Übergangsmanagement, die mittlerweile auch durch die aktive Beteiligung des Kreises in Form der Bildungsplanung noch enger miteinander arbeiten, es bleibt jedoch weiterhin die Aufgabe, „keinen Jugendlichen zu verlieren“ und die notwendigen Kooperationen der einzelnen Rechtskreise auch mit Leben zu füllen.

Denn deutlich ist weiterhin, dass wir nicht für jeden Jugendlichen und jungen Erwachsenen das passende Angebot bereithalten können. Aufgabe des Kreises Segeberg muss aber sein, die langfristige Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu minimieren. Ein frühzeitig ansetzendes präventives Konzept und die weitere aktive Arbeit im Übergangsgeschehen spart somit langfristig Haushaltsmittel. 

Momentan nimmt die Thematik Bildung und Migration eine erhöhte Wichtigkeit ein- junge Menschen mit Migrationshintergrund haben dabei verschiedene Zugangsmöglichkeiten und –Schwierigkeiten für den Bereich Bildung. Gerade junge Erwachsene über 18 Jahren haben dabei Schwierigkeiten.

Im Bereich der Eingliederungshilfe bzw. dem Rehabilitationsbereich bestehen über diese Angebote hinaus weitere Hilfsmöglichkeiten, es wird an dieser Stelle auf eine Aufstellung verzichtet, um die Übersichtlichkeit zu wahren.

Diese Übersicht ist mit den Kooperationspartnern des Regionalen Übergangsmanagements (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter Segeberg, BBZ Bad Segeberg und Norderstedt, Bildungsträgern sowie dem Kreis Segeberg) abgestimmt worden.

 

 

 

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