Drucksache - DrS/2014/185
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet; Sprachförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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30.10.2014
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Bereit
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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30.10.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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04.11.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Sprachförderung von Asylsuchen-den in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen und den Kommunen auszuarbeiten und dem Sozialausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Kenntnis vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Sozialausschusses vom 05.06.2014:
„Der Sprachunterricht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber soll – auf jeden Fall bis Ende 2014 – nach den derzeit geltenden Standards fortgesetzt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Daneben wird sie die weiteren Verfahren im Bereich Sprachkompetenz kritisch begleiten und den Sozialausschuss über mögliche Änderungen (ggf. auch eine Fehlanzeige) ab 2015 zeitnah unterrichten, damit eine politische und fiskalische Diskussion in den Gremien stattfinden kann.“
Der Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins hat im August 2013 das Projekt „STAFF.SH – Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ begonnen, das für eine neue Willkommenskultur in Schleswig-Holstein im Rahmen einer sprachlichen Erstorientierung für Flüchtlinge steht. Gefördert wurde das Projekt vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Europäischen Flüchtlingsfonds. Die Mittel für 2014 sind verbraucht und wie die Förderung 2015 aussieht ist noch nicht absehbar.
Die Volkshochschulen des Kreises Segeberg sind aufgrund der Erfahrungen in der Sprachförderung qualifiziert und fachlich in der Lage kurzfristig Kurse in Anlehnung an die bewährten „STAFF.SH- Kurse anzubieten, wenn der Kreis die Finanzierung zusagt. Sofern der in Frage kommende Personenkreis auf über 18 Jahre alte Flüchtlinge definiert wird, wäre ein Angebot von 20 Kursen mit 14 Teilnehmern/innen wirksam. Pro Kurs sind 3.000,00 € für die Finanzierung notwendig, so dass 60.000,00 € freiwillige Mittel einzusetzen wären. Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung wird vorgeschlagen, dass der Kreis die Mittel bereitstellt und eine Beteiligung der Städte, Ämter und Gemeinden in Höhe von 50 % der Kosten der Sprachkurse erfolgt.
Sollten 2015 aus Mitteln des Landes Kurse zur Sprachförderung finanziert werden, sind die Volkshochschulen gehalten, diese Mittel einzuwerben und zusätzliche Sprachförderung anzubieten.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Sprachförderung von Asylsuchenden in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen und den Kommune auszuarbeiten und dem Sozialausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Kenntnis vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Mittel in Höhe von 60.000,00 € sind im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2015 zum 01.01.2015 bereitzustellen.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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