Drucksache - DrS/2014/184
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet; Betreuungskonzept – Stellenmehrbedarf für eine kreisweite sozialpädagogische Betreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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30.10.2014
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Bereit
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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30.10.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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04.11.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Im Stellenplan werden ab 01.01.2015 1,5 zusätzliche Stellen, befristet bis zum 31.03.2016 für die Betreuung von Asylsuchenden eingestellt und die Mittel bereitgestellt.
Diese Stellen unterliegen vorerst einer Befristung bis zum 31.03.2016.
Im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan 2016 wird über eine Entfristung der Stelle entschieden.
Die unbefristete Stelle für eine Teilzeitkraft wird auf 0,75 VZS erhöht.
Für den Einsatz von Honorarkräften mit Sprachkenntnissen und für Sachkosten werden 2015 36.000,00 € ab 01.01.2015 bereitgestellt.
Die Mittel sind im Vorgriff auf den Stellen- und Haushaltsplan 2015 zum 01.01.2015 bereitzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die sozialpädagogische Betreuung von Menschen im Asylverfahren erfordert im Einzelfall eine hohe Fachlichkeit und ist mit großer Verantwortung verbunden. Die Belange des Kinderschutzes, Suchtberatung, Umgang mit Gewalterfahrungen, psychischen und physischen Erkrankungen fordern die Fachkräfte. Eine Bündelung dieser Fachlichkeit innerhalb der Kreisverwaltung ist wirksamer als eine mögliche Weiterleitung der vom Land für diesen Zweck bereitgestellten Mittel an die einzelnen Kommunen.
Die Einbindung von Ehrenamtlichen kann nur als Ergänzung der fachlichen Betreuung und Beratung gesehen werden.
Aufgabenbeschreibung:
Beratung und Begleitung in Einzelfällen.
Hausbesuche bei Bedarf.
Informationen zum Asylbewerberverfahren und zu den Ansprüchen nach dem AsylbLG.
Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Institutionen und Vereine, insbesondere Vermittlung von migrationsspezifischer Beratung.
Informationen zu Fragestellungen im gesundheitlichen Bereich und Begleitung bei Arztbesuchen.
Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
Unterstützung bei der Organisation von Kindergartenplätzen und in Fragen des Schulbesuches.
Innerhalb der Sprechstunden Hilfen bei allgemeinem Schriftverkehr von Asylsuchenden.
Vermittlung, wenn möglich, in kostenfreie Sprachkurse oder in Sprachpartnerschaften.
Netzwerk- und Kooperationsarbeit im Rahmen des Asylverfahrens.
Unterstützung bei der Vermittlung von ehrenamtlichen Übersetzern und kostenpflichtigen Dolmetschern.
Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung zu den Behörden.
Unterstützung der sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung.
Klärung der „Verantwortlichkeit“ von Ehrenamtlichkeit. Es muss gewährleistet werden, dass die Ehrenamtlichen sich ihrer begleitenden Funktion bewusst sind und keine Verantwortung für die Asylsuchenden übernehmen.
Absprachen mit der Ausländerbehörde zur Verteilung der Asylsuchenden kreisweit.
Koordinierungsstelle für Migrationssozialarbeit
Wertschätzung gegenüber der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf – siehe Betreuungskonzept.
Dezentrale Sprechstunden: Aufgrund der dezentralen Unterbringung werden mehr dezentrale Sprechstunden notwendig. Neben den Sprechstunden in der Kreisverwaltung werden daher regelmäßige Sprechstunden an sieben Standorten angeboten. Diese Sprechstunden sollen, insbesondere für Norderstedt, deutlich erweitert werden.
Für die neu zugewiesenen Asylsuchenden und die bereits im Kreisgebiet lebenden Asylsuchenden (900 Menschen am 30.09.2014) stehen laut Stellenplan am 01.01.2015 1,25 Stellen zur Verfügung, die wie folgt besetzt sind: eine Stelle mit 25 Wochenstunden und eine Stelle mit 19,5 Wochenstunden.
Damit kann eine angemessene Betreuung der Asylsuchenden im Sinne des Erlasses des Landes im Kreisgebiet nicht erfolgen.
Als sehr wirksam hat sich die Unterstützung der sozialpädagogischen Kräfte durch Honorarkräfte mit Sprachkenntnissen erwiesen. Dies ist insbesondere sehr hilfreich, wenn die Asylsuchenden direkt in den ländlichen Bereich verteilt werden und keine Möglichkeiten haben, mit Landsleuten Erfahrungen auszutauschen. Der Kontakt zu den Ämtern, Schulen und Ärzten wird ohne die Einbindung von Dolmetschern ermöglicht.
Neben der Pauschale für die Honorarkräfte und für die Sachkosten werden folgende zusätzliche Stellen beantragt:
1,5 Vollzeitstellen befristet bis zum 31.12.2016
zusätzlich 10 Stunden für die Teilzeitkraft mit 19,5 Wochenstunden
Insgesamt stehen dann 117 Wochenstunden bzw. 3 Vollzeitstellen zur Verfügung. Nach KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) sind für eine Vollzeitstelle in der maßgeblichen Entgeltgruppe 57.700,00 € Personalkosten pauschal anzusetzen.
Die Personalkosten und die Sachkosten sind nur teilweise über die Betreuungskostenpauschale abgedeckt. Die Ergänzung der freiwilligen Leistungen des Landes durch freiwillige Leistungen des Kreises ist aufgrund des akuten Bedarfes in den Städten und Gemeinden gerechtfertigt. Der Kreis stellt sich damit an die Seite der Kommunen, die ebenfalls eigene Mittel einsetzen müssen.
Durch den Personaleinsatz werden die Ziele aus dem Betreuungskonzept des Kreises für Asylsuchende nachhaltig verfolgt. Die dezentralen Sprechstunden werden erweitert und die Betreuung am Wohnort der Asylsuchenden gestärkt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Personalkosten und die Stellen sind bereitzustellen ab 01.01.2015. Die Sachmittel sind im Rahmen des Haushaltes 2015 einzubringen. 1,75 VZS = 100.000,00 €/Jahr; |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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