Drucksache - DrS/2014/161
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrssicherheitskontrollen der Naturdenkmale; hier: Vergabe der Kontrollen an eine qualifizierte Firma
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Verfasser 1:
- Bögelsack, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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24.09.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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07.10.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Kreis Segeberg gibt es derzeit 51 Naturdenkmale, bei denen es sich ausschließlich um sehr alte Bäume bzw. Baumbestände handelt. Die Naturdenkmale umfassen insgesamt 518 Altbäume. Einen großen Anteil der geschützten Bäume bilden die Lindenallee vor dem Forschungsinstitut in Borstel mit 304 Bäumen (Eigentümer: ca. zur Hälfte Forschungsinstitut Borstel Leibnitz-Institut für Medizin und Biowissenschaften und ca. zur Hälfte Land Schleswig-Holstein) sowie die Lindenreihe am Sülfelder Friedhof mit 116 Bäumen (Eigentümer: Kirchengemeinde Sülfeld).
In der aktuellen Rechtsprechung ist eine vorrangige Verkehrssicherungspflicht der Naturschutzbehörde für Bäume, die zum Naturdenkmal erklärt wurden, festgestellt worden. Für den Eigentümer verbleibt lediglich eine Beobachtungs- und Meldepflicht. Es wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer insbesondere bei alten und/oder vorgeschädigten Bäumen mit der Einschätzung der Verkehrssicherheit überfordert ist, da die Beurteilung alter und / oder vorgeschädigter Bäume eine umfangreiche Sachkenntnis und langjährige Erfahrung verlangt. Hierfür gibt es Sachverständige, die neben ihrem Fachwissen auch über Untersuchungsgeräte zur Baumdiagnose verfügen. Zudem sind dem Eigentümer durch die Ausweisung Handlungsspielräume genommen worden, um selber im eigenen Ermessen tätig werden zu können.
Die Naturschutzbehörde ist somit verpflichtet, ein- bis zweimal jährlich eine Regelkontrolle zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht vorzunehmen. Die Durchführung und die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich dabei nach dem Zustand, der Lage, der Vitalität und ggf. der Vorschädigung des jeweiligen Baumes. Bei festgestelltem Sanierungsbedarf muss die Naturschutzbehörde Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bzw. Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen veranlassen. Unterbleiben die regelmäßigen fachgerechten Kontrollen bzw. werden keine Maßnahmen unternommen, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen, haftet bei Schadensfällen der Kreis als Naturschutzbehörde.
In der Naturschutzbehörde gibt es derzeit weder entsprechend qualifiziertes Personal noch die erforderliche technische Ausrüstung, um eine fachkundige Beurteilung der Verkehrssicherheit der Bäume in gebotenem Umfang vornehmen zu können. Zur Zeit ist nur eine Sichtkontrolle vom Boden aus möglich, viele Problemstellen bei Altbäumen wie Morschungen und Höhlungen sind aber insbesondere im Kronenbereich zu finden, die vom Boden aus nicht zu beurteilen sind. In der Vergangenheit gab es bei einigen Bäumen wiederholt Starkastausbrüche, die zu Sachbeschädigungen geführt haben. Auch Restwandstärkenmessungen zur Beurteilung der Bruch- und Standsicherheit sind derzeit nicht möglich.
Bislang wurden einzelfallbezogen im Zweifel externe Gutachter hinzugezogen, eine Kontinuität bei der Vielzahl der Bäume mit altersbedingten Vorschädigungen kann durch diese Einzelbewertungen jedoch nicht gewährleistet werden.
Zur Sicherstellung einer fachkundigen Beurteilung der Naturdenkmale sollen die jährlichen Kontrollen an eine Fachfirma vergeben werden, die über qualifiziertes Personal und die erforderliche technische Ausrüstung zur Durchführung von Baumkontrollen verfügt. Neben einer qualifizierten Ersterfassung soll die Firma die jährlichen Regelkontrollen übernehmen und zudem in regelmäßigen Abständen genaue Untersuchungen der Kronenbereiche durchführen. Die Vergabe der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Baumpflege bzw. Baumsanierung würde weiterhin bei der unteren Naturschutzbehörde verbleiben.
Bei den Verkehrssicherheitskontrollen der Bäume ist es wichtig, dass diese über einen mehrjährigen Zeitraum möglichst von demselben Gutachter vorgenommen werden, um Veränderungen erkennen und beurteilen zu können. Eine jährliche erneute Vergabe an evtl. unterschiedliche Firmen ist demgemäß aus fachlichen Gründen nicht zielführend und bindet zudem wiederkehrend unnötig Ressourcen bei der Kreisverwaltung. Die Verkehrssicherheitskontrollen sollen daher für die Dauer von zunächst 5 Jahren vergeben werden.
Für die zu vergebenden Regelkontrollen ist eine Erhöhung des zu planenden Budgets beim Produktkonto 527115 um jährlich 16.000 bis 20.000 (ø 17.500) Euro vorzusehen. Dazu kämen erwartungsgemäß weitere ca. 17.500 Euro pro Jahr für die Umsetzung von aus den Regelkontrollen resultierenden notwendigen Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen. In der Summe erhöht sich das Planbudget im Produktkonto 527115 gegenüber dem HHJ 2014 um jährlich 35.000 Euro auf 60.000 Euro.
Die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen könnten auf ca. 7.000 bis 9.000 Euro pro Jahr (35.000 bis 45.000 Euro für 5 Jahre) reduziert werden, wenn das Naturdenkmal „Lindenallee Borstel“ mit 304 Einzelbäumen aus dem Naturdenkmalschutz entlassen würde. Eine Entlassung aus dem Naturdenkmalschutz wäre naturschutzfachlich vertretbar, da die Lindenallee bereits „geschütztes Biotop“ nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG ist sowie als eingetragenes Kulturdenkmal nach dem Landesdenkmalschutzgesetz einem hinreichenden gesetzlichen Schutz unterliegt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Voraussichtlich 80.000,- bis 100.000,- € für einen Zeitraum von 5 Jahren, Kosten pro Haushaltsjahr 16.000,- bis 20.000,- € |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 554 | |
| In der Ergebnisrechnung 25.300 € 60.000 € | Produktkonto: 527115/2014 527115/2015 – 2019 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
X | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von
| 10.000
| Euro für 2014, |
| die durch sonstige Verbesserungen im Budget des Fachbereiches V gedeckt sind.
(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)
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| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziff. 4.1 | |
