Drucksache - DrS/2014/156
Grunddaten
- Betreff:
-
380 kV-Ostküstenleitung Kreis Segeberg-Lübeck/Siems-Göhl hier: Realisierungsvereinbarung und Letter of Intent (LoI)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
|
Vorberatung
|
|
|
29.09.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
07.10.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Ausweisung von 1,7 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete und der Belegung durch Windkraftanlagen trägt Schleswig-Holstein maßgeblich zum Gelingen der Energiewende in Deutschland bei. Für den Abtransport der erzeugten EE-Leistungen ist ein Netzausbau in Schleswig-Holstein erforderlich. Dieser wurde im Rahmen der Netzentwicklungsinitiative des Landes Schleswig-Holstein auf Grundlage der prognostizierten Leistungen aus erneuerbaren Energien ermittelt und hat Eingang in die Netzentwicklungspläne sowie für einzelne Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz 2013 gefunden.
Im Januar 2014 wurde daher der bedarfsgerechte Netzausbau des Übertragungsnetzes auf der 380 kV Ebene vom Kreis Segeberg bis in den Raum Göhl durch die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan bestätigt (Anlage 1). Über eine 380 kV Leitung sollen die wachsenden Strommengen aus Wind und Sonne aus den östlichen Landesteilen aufgenommen und verlustarm zu den Verbrauchszentren abtransportiert werden. Darüber hinaus dient die Netzverstärkung von Siems über den Raum Lübeck bis in den Kreis Segeberg einer verbesserten Anbindung des Baltic-Cable aus Schweden an das deutsche Höchstspannungsnetz.
Die Gesamtstrecke der Ostküstenleitung gliedert sich in drei Maßnahmen
- Abschnitt 1: Kreis Segeberg – Raum Lübeck (Netzverstärkung der bestehenden 220 kV Leitung)
- Abschnitt 2: Raum Lübeck – Siems (Netzverstärkung der bestehenden 220 kV Leitung)
- Abschnitt 3: Raum Lübeck – Raum Göhl (Neubau einer 380 kV Leitung)
Nach Inbetriebnahme der ersten beiden Abschnitte als 380 kV Leitung ist beabsichtigt, die bestehende 220-kV-Leitung von Hamburg/Nord (TenneT) nach Lübeck zurück zu bauen. Über den reinen Leitungsbau hinaus werden bei allen drei Maßnahmen voraussichtlich der Neubau von 380 kV Schaltanlagen (Umspannwerke) erforderlich, in Siems die Erweiterung der bestehenden Anlage.
Im Rahmen der Netzentwicklungsinitiative und der hierauf fußenden Beschleunigungsvereinbarung (Anlage 2) haben sich die Landesregierung sowie die Netzbetreiber TenneT und Schleswig-Holstein Netz AG auf Planungsgrundsätze und eine umfassende und frühzeitige Beteiligung der vom Netzausbau betroffenen Regionen verständigt und diese in einer Realisierungsvereinbarung (Anlage 3) fixiert.
In dieser Realisierungsvereinbarung haben sich o.g. Beteiligten außerdem darauf verständigt, die Regionen (Bürgerinnen und Bürger, Kreise und Gemeinden sowie lokale TöB) in einem intensiven Dialogprozess in die Planungen einzubeziehen und einen Zeitplan für die einzelnen Abschnitte skizziert. Zielsetzungen und Vorgehensweise bei diesem Dialogprozess sollen mit den Kreisen Ostholstein, Segeberg und Stormarn sowie der Hansestadt Lübeck in einem Letter Of Intent (LOI) (Anlage 4) festgehalten werden.
Die Inhalte dieses LOI wurden in mehreren Gesprächen auf der Fachebene untereinander abgestimmt. Hierdurch konnte sichergestellt werden, dass der Kreis zwar den angestrebten Dialogprozess mit der örtlichen Ebene unterstützt, inhaltlich aber seine fachlich-neutrale Rolle beibehält und sich mit seinen unteren Fachbehörden an dem Verfahren beteiligt. Vor Unterzeichnung durch den Landrat ist eine politische Befassung und Zustimmung erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Ziff. 3.13 und 4.10 |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
187,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
58,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
65,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
51 kB
|
