Drucksache - DrS/2014/148
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialvertrag II – Verteilung der Mittel im Jahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Marks, Miriam
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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18.09.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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22.09.2014
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Bereit
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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11.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Haupausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, der Ausschuss für Ordnung, Verkehr, Gesundheit nimmt zur Kenntnis: Die Verwaltung beauftragt einen Träger mit der Einrichtung einer Betreuung am Übergang sowie bei Verlängerung des Zuwendungsvertrages des Landes Fortschreibung der bisherigen Projekte.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Zuwendungsvertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Land Schleswig-Holstein läuft zum 31.12.2014 aus. Der neue Vertrag soll der Verwaltung in Kürze vorliegen. Aktuell erhält der Kreis Segeberg für das Jahr 159.306,98 EUR zzgl. 22.000,00 EUR für die Fachstelle Glücksspiel.
Bislang werden die Mittel aus dem Sozialvertrag II wie folgt vergeben:
Ambulante Suchthilfe | Psychosoziale Begleitung Substituierter – ATS | 101.475,00 EUR |
Ambulante Suchthilfe | Fachstelle Glücksspiel – ATS | 22.000,00 EUR |
Ambulante Suchthilfe | Suchtkrankenberatungsstelle – Sozialwerk Norderstedt | 8.851,70 EUR |
Dezentrale Psychiatrie | Ambulanter psychosozialer Dienst DRK | 8.350,00 EUR |
Dezentrale Psychiatrie | Begegnungsstätten Bad Segeberg, Wahlstedt, Norderstedt – ATP | 3.812,25 EUR |
Dezentrale Psychiatrie | Betrieb der Begegnungsstätte Kaltenkirchen – ATP | 24.605,54 EUR |
Gesamtsumme |
| 169.094,49 EUR |
Mit dem zusätzlich zur Verfügung stehenden Geldbetrag in Höhe von 12.000,00 € empfiehlt die Verwaltung die Etablierung einer ambulanten psychosozialen Betreuung am Übergang. Diese soll in Form von Einzelfallhilfe, Beratung und Begleitung eine nahtlose Überleitung von Betroffenen von einer Betreuungsform in eine andere sicherstellen und somit auch Aufnahmen in stationäre Einrichtungen vermeiden. Diese Aufgabe der Daseinsfürsorge wird pauschal ohne personenbezogene Leistungsentgelte finanziert.
Zur Zielgruppe der Betreuung am Übergang gehören vor allem Menschen, die (noch) nicht die eigentlich erforderliche Hilfe in Anspruch nehmen bzw. die vor dem Hintergrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, Kontakt und Unterstützung anzunehmen oder die nur diese Form der niederschwelligen Hilfe z.B. auch aufgrund von Krankheitsuneinsichtigkeit zulassen. Vorteil der Betreuung am Übergang ist ein erster schneller Zugang zum Hilfesystem ohne bürokratische Hürden und komplizierte Antragsverfahren. Geeignet ist dieses Angebot für Menschen, bei denen bereits ein Eingliederungshilfe-Antragsverfahren läuft, die auf Therapieplätze warten, andere Wartezeiten überbrücken müssen oder nur kurzzeitig Hilfe benötigen.
Vorerst werden Interessenbekundungen eingeholt. Aufgrund der geringen Summe kann dies zunächst nur an einem Ort angeboten werden. Nach Jahresfrist erstellt die Verwaltung eine Analyse, um die Zielführung und eine Ausweitung in andere Gebiete des Kreises zu prüfen, wofür weitere Landesmittel erwartet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Kosten in 2015 in Höhe von insgesamt 181.306,98 EUR (Landesmittel) |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 367 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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