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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt die Sperrvermerke für die  Stellen 0.3113.027 - 0.3113.028 sowie 0.3113.030 - 0.3113.031 (2 Stellen S 12, 1,25 Stellen A 10) aufzuheben.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgende Stellen wurden vom Fachdienst für Eingliederungshilfe für den Stellenplan 2014 angemeldet.

Nr.

Stellenplan-Nr.

 

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten

p. a.

 

Refinanzierung

 

 

8

0.3113.025

- 0.3113.028

 

Sozialpädagoge

4,00

S 12

234.000 €

160.000 €

 

 

9

0.3113.029

- 0.3113.031

 

Kreisoberinspektor

2,50

A 10

154.000 €

15.000 €

 

 

Im Rahmen der Vorlage 2013/201-1 wurde über den Stellenmehrbedarf für das Haushaltsjahr 2014 folgender Beschluss im Kreistag vom 16.01.2014 gefasst:

S 12 = 2 ja, 2 mit Sperrvermerk

A 10 = 1,25 ja, 1,25  mit Sperrvermerk

 

Begründung für den Stellenmehrbedarf (Auszug aus DrS 2013/201-1):

Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2012 bei allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Schleswig Holstein eine Prüfung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung mit dem Schwerpunkt „Hilfeplanung“ durchgeführt. Aufgrund der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung in der Eingliederungshilfe wird ein weiterer Ausgabenanstieg prognostiziert.

Daher empfiehlt der LRH dringend, die möglichen Steuerungsinstrumente – darunter

die Hilfeplanung – unbedingt auszubauen. Die Ausgaben des Kreises Segeberg stiegen von 2007 bis 2012 von 34,8 Mio. € auf 44,0 Mio. €, die Fallzahlen (Verlaufszahlen einschl. Zu- und Abgänge, alle Hilfen teilweise Mehrfachbezug von 2010 bis 2012) von 3.414 auf 3.748. Neben fachlichen Anregungen hat der Landesrechnungshof auch Aussagen zur Personalausstattung getroffen. Danach fehlen im Kreis Segeberg 5,41 VZ-Hilfeplanerstellen. Eine Aufstockung der sozialpädagogischen Kräfte bedarf einer analogen Anpassung der Verwaltungskräfte, da zum einen die Vorgänge entsprechend auch in der Verwaltung bearbeitet werden müssen; zum anderen die Erstgespräche in der Hilfeplanung auch durch Verwaltungskräfte wahrgenommen werden. Zudem steigt der Verwaltungsaufwand bei passgenaueren Hilfen an.

 

Stellenbesetzung

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und dem Ausschreibungsverfahren wurden die freigegebenen Stellen erst im Laufe des Jahres 2014 besetzt.

Eine Hilfeplanerin hat ab 01.05.2014 ihre Tätigkeit im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder aufgenommen, ein weiterer Hilfeplaner ist seit 01.07.2014 im Bereich der Eingliede-rungshilfe für Erwachsene im Team Segeberg.

In der Verwaltung hat ab 01.08.2014 nach Vollendung des Studiums eine Inspektorin ihre Arbeit aufgenommen, 0,25 Stellen sind über Stellenaufstockung seit dem 01.05.2014 besetzt. Das bestehende Personal kann trotz der Neuanstellungen den anfallenden Arbeitsumfang nicht bewältigen.

Die 3 Regioteams im Bereich der Eingliederungshilfe für Erwachsene haben alle mit den Sprechtagen für Erstberatung begonnen. Ziel ist es, bereits vor Eintritt der Hilfe zu steuern. Die Sprechtage sollen verstetigt werden. Es konnten jedoch noch nicht alle Hilfe-empfängerinnen und Hilfeempfänger hilfeplanerisch überplant werden, auch die Überprüfung der Nachhaltigkeit von Zielen kann noch nicht durchgehend zeitnah erfolgen. Maßnahmen zum Erreichen inklusiver Strukturen, sozialräumliche Vernetzung und Teilhabekonferenzen, die aufgrund des strategischen Managements (Punkt 5.3) Ziel der Kreisverwaltung sind, benötigen Personalressourcen. Aus der praktischen Arbeit ergeben sich bei genauerer Prüfung häufiger Fragen zu Qualität und Wirtschaftlichkeit der Träger. Dies könnte weiter ausgebaut werden und führt zum einen zu einer genaueren Rechnungslegung und zu einer inhaltlichen Verbesserung der Arbeit. Zudem wird seit dem 01.01.2014 im Bereich der Inneren Mission umstrukturiert. 265 Plätze sind aus der Pflege in die Eingliederungshilfe gewechselt. Dieser Prozess soll hilfeplanerisch eng begleitet werden. Im Kinderbereich wurden in 2014 bereits 1381 Neu- und Weiterbewilligungsanträge gestellt. Die neue rechtliche Beurteilung der Schulbegleitungen erfordert zusätzliche hilfeplanerische Einschätzungen. Die Neueinstellungen haben im organisatorischen Bereich bereits erste Wirkungen.

Begründung für die Sperrvermerke war der Hinweis, dass die Einarbeitung der neuen Kolleginnen und Kollegen nicht zeitgleich für alle neuen Kräfte erfolgen soll.

Bis erneute Ausschreibungen zu einer weiteren Stellenbesetzung führen, ist die Einarbeitung der ersten neuen Kolleginnen und Kollegen soweit abgeschlossen, dass auch Kapazitäten für weitere Einarbeitung zur Verfügung stehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 3113

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        Punkt 5.3

 

 

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