Drucksache - DrS/2014/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung über die Weiterentwicklung der Kreis-Jugendkommission zu einem Kreis-Kinder- und Jugendbeirat
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Brinker, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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18.09.2014
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag, die Verwaltung zu beauftragen in Zusammenarbeit mit der Kreisjugendkommission, einen Satzungsentwurf für einen Kreis- Kinder- und Jugendbeirat analog dem Kreisseniorenbeirat zu entwickeln. In dem Kreis- Kinder- und Jugendbeirat soll die Kreisjugendkommission aufgehen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 12.09.2013 hat der Kreistag entschieden, eine Kreisjugendkommission (KJK) zu bilden (DrS/2103/123). Die KJK besitzt keine gesetzliche oder satzungsrechtliche Grundlage. Kinder- und Jugendpartizipation ist jedoch auch auf kreispolitscher Ebene wichtig. Daher bietet sich für die Weiterentwicklung der KJK an, eine Satzung analog der Satzung des Kreisseniorenbeirates auf der Grundlage von §§ 4, 42 a, u. 42 b Kreisordnung (KrO)[1] aufzustellen. Hierin sollen insbesondere die rechtliche Stellung der Mitglieder, deren Aufgaben, die Zusammensetzung, die Wahl, die Entschädigung, die Rechte und Pflichten näher geregelt werden. Ferner können so auch die Mitglieder der Kinder- und Jugendbeiräte der Städte und Gemeinden im Kreis, die auf der Grundlage von § 47f Gemeindeordnung (GO)[2] arbeiten, in den Kreis- Kinder- und Jugendbeirat und so an der politischen Willensbildung im Kreis eingebunden werden.
Der Vorschlag ist mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses abgesprochen.
[1] Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO - ) vom 28.02.2003 GVOBl. S.-H. S. 94
[2] Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO - ) vom 28.02.2003 GVOBl. S.-H. S. 57
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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