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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag, die Verwaltung zu beauftragen in Zusammenarbeit mit der Kreisjugendkommission, einen Satzungsentwurf für einen Kreis- Kinder- und Jugendbeirat analog dem Kreisseniorenbeirat zu entwickeln. In dem Kreis- Kinder- und Jugendbeirat soll die Kreisjugendkommission aufgehen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 12.09.2013 hat der Kreistag entschieden, eine Kreisjugendkommission (KJK) zu bilden (DrS/2103/123). Die KJK besitzt keine gesetzliche oder satzungsrechtliche Grundlage. Kinder- und Jugendpartizipation ist jedoch auch auf kreispolitscher Ebene wichtig. Daher bietet sich für die Weiterentwicklung der KJK an, eine Satzung analog der Satzung des Kreisseniorenbeirates auf der Grundlage von §§ 4, 42 a, u. 42 b Kreisordnung (KrO)[1] aufzustellen. Hierin sollen insbesondere die rechtliche Stellung der Mitglieder, deren Aufgaben, die Zusammensetzung, die Wahl, die Entschädigung, die Rechte und Pflichten näher geregelt werden. Ferner können so auch die Mitglieder der Kinder- und Jugendbeiräte der Städte und Gemeinden im Kreis, die auf der Grundlage von § 47f Gemeindeordnung (GO)[2] arbeiten, in den Kreis- Kinder- und Jugendbeirat und so an der politischen Willensbildung im Kreis eingebunden werden.

Der Vorschlag ist mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses abgesprochen.

 

 


[1] Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO - ) vom 28.02.2003 GVOBl. S.-H. S. 94

[2] Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO - ) vom 28.02.2003 GVOBl. S.-H. S. 57

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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