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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag zu beschließen, die besondere Zuweisung des Landes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und institutioneller Tagespflege 2014 in Höhe von 1.775.552,65 Euro (Konnexitätsmittel) im Rahmen der Betriebskostenförderung 2014 vollständig an die Kita-Träger für U 3 - Plätze weiterzuleiten. Der Kreis Segeberg verzichtet 2014 auf einen Vorwegabzug von eigenen zuwendungsfähigen Ausgaben in Bezug auf neu geschaffene U 3 - Betreuungsplätze.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

Aufgrund der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus vom 10.12.2012 stellt das Land zusätzliche Mittel zur Deckung der entstandenen Mehrausgaben der Kommunen für die Betriebskostenförderung bereit. Ab 01.08.2013 waren das 13,5 Mio. Euro landesweit und rd. 1,4 Mio. Euro für den Kreis Segeberg. 2014 stellt das Land 17,25 Mio. Euro zur Verfügung (siehe Anlage Erlass Konnexitätsmittel 2104). Hiervon erhält der Kreis Segeberg 1.775.552,65 Euro für 2014 (siehe Anlage zum Erlass).

Die im Landeshaushalt vorgesehen 31,25 Mio. Euro kommen nicht in voller Höhe zur Auszahlung und sollen für Qualitätsmaßnahmen in Kitas ausgezahlt werden. Als Grundlage für 17,25 Mio. Euro geht das Land von einer durchschnittlichen U 3 -Ausbauquote von 32 % aus. Der Kreis Segeberg liegt mit derzeit ca. 35 % darüber.

 

Nach Ziffer 3.4 des Fördererlasses des Sozialministeriums sind Ausgaben zuwendungsfähig, die auf kommunaler Ebene in 2014 aufgrund des zusätzlichen Ausbaus von Betreuungsplätzen - auf der Grundlage der Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Aufsetzquote - entstanden sind bzw. entstehen; diese können vor der Weiterleitung an die Letztempfänger (Träger von Kindertageseinrichtungen) abgezogen werden.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben der Kreise zählen ausschließlich deren

  1. anteilige Sozialstaffelaufwendungen
  2. anteilige Betriebskostenzuschüsse
  3. anteilige Verwaltungskosten

jeweils bezogen auf die neu geschaffenen U 3 - Betreuungsplätze.

Über die Abzugsbeträge ist zwischen den Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden Einvernehmen herzustellen.

            

Zur Verfügung stehende Mittel der Kita-Betriebskostenförderung (in EURO)

 

2013

2014

Betriebskostenförderung Land

7.507.123,01

7.385.835,34

+ U 3 - Förderung – Land und Bund

4.993.257,32

5.438.794,30

+ zusätzlich U 3 aus Aktionsprogramm 2013

 

   119.708,97

 

     ZWISCHENSUMME:

12.500.380,33

12.944.338,61

+ U 3 - Förderung – Land zusätzlich (Konnexitätsmittel)

1.424.574,83      

1.775.552,65

+ Betriebskostenförderung – Kreis

1.716.000,00

1.716.000,00

GESAMT :

15.640.955,16

16.435.891,26

 

Hierbei sind Rückflüsse und Nachzahlungen aufgrund nachträglicher Änderungsbescheide und der Kostenausgleich für Hamburger Kitas noch zu berücksichtigen.

 

Die Konnexitätsmittel ab 01.08.2013 von rd. 1,4 Mio. Euro wurden zur Förderung von U 3 - Betriebskosten im Rahmen des Leistungspunktesystems vollständig an die Kita-Träger weitergeleitet, ohne dass vorweg Beträge für den Kreis oder die Gemeinden abgezogen wurden. Die Gemeinden des Kreises wurden zumeist indirekt entlastet, indem die höheren Zuwendungen die Defizite der gemeindeeigenen Kitas bzw. die vertraglich zwischen Kita-Träger und Gemeinde vereinbarten Defizitausgleiche verringerten.

 

Der Betrag von 119.708,07 Euro entstammt nicht abgerufener Landesmittel anderer Kreise und kreisfreier Städte aus dem Aktionsprogramm U 3 im Jahre 2013 und zählt ebenfalls zu Konnexitätsmitteln. Der Kreis Segeberg erhielt diese Zuweisung am 10.12.2013 als weiteren Betriebskostenzuschuss U 3. Da der Betrag 2013 nicht mehr verteilt werden konnte, wurde er nach 2014 übertragen und ist dann auf die U 3 - Plätze mit zu verteilen.

 

Abzugsmöglichkeiten des Kreises 2014:

1. Anteilige Sozialstaffelaufwendungen U 3:

Die Sozialstaffel-Aufwendungen für U 3 - Kinder betrugen 2013 insgesamt rd. 0,837 Mio. Euro. Davon entfallen ca. 55 % auf neu geschaffene Plätze (Relation zwischen Aufsetzquote von 14,5 % und landesweiter Ausbauquote von 32 %); das sind rd. 0,460 Mio. Euro in 2013. Für 2014 werden Sozialstaffel-Aufwendungen im U 3 - Bereich von rd. 1,007 Mio. Euro prognostiziert. Bei 55 % an neu geschaffenen Plätzen wären das rd. 0,554 Mio. Euro anteilige Sozialstaffelaufwendungen.       

 

2. Anteilige Betriebskostenzuschüsse U 3:

Die tatsächliche Verteilung der Landes- und Kreismittel auf U 3 - Plätze im Jahr 2014 ist derzeit aufgrund des Leistungspunktesystems noch nicht absehbar. Daher wird aufgrund der Zahlen aus 2013 hochgerechnet.

2013 und 2014 umfasst die Kreisförderung der Kita-Betriebskosten für U 3 und Ü 3 – Plätze jeweils 1,716 Mio. Euro.

Von der Betriebskostenförderung insgesamt entfielen auf U 3 - Plätze im Jahr 2013 rd. 7,170 Mio. Euro. Das entspricht ca. 45,84 % der Gesamtbetriebskostenförderung. Rechnerisch betrug demnach der Kreisanteil ebenfalls 45,84 % der Kreisförderung 1,716 Mio. Euro, also rd. 0,786 Mio. Euro.

Im Jahr 2013 hat das Land rd. 12,500 Mio. Euro für die Förderung der Kita-Betriebskosten zur Verfügung gestellt, davon rd. 4,993 Mio. Euro für U 3, also ca. 39,94 %. Im Jahr 2014 stellt das Land rd. 12,944 Mio. Euro für die Förderung der Kita-Betriebskosten zur Verfügung gestellt, davon rd. 5,558 Mio. Euro für U 3, also ca. 42,94 %. Folglich sieht die Landesförderung eine Steigerung der U 3 - Förderung von ca. 3,00 %  vor.

Demnach könnte man auch eine 3 % Steigerung der Kreisförderung für U 3 annehmen, also 0,786 Mio. Euro mal 103 % ergibt rd. 0,810 Mio. Euro.

Ein theoretischer Abzug von 55 % anteilige Betriebskosten würden also rd. 0,446 Mio. Euro bedeuten.

 

3. Anteilige Verwaltungskosten U 3:

Hierunter könnten die anteiligen Personalkosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Abzug gebracht werden, welche mit der Förderung von U 3 - Plätzen betraut sind. Das betrifft sämtliche Mitarbeiter/innen des Kita-Teams - 2013 mit 5 Vollzeit-Stellen und verschiedener Eingruppierung. Die Personalkosten betrugen 2013 insgesamt ca.  0,250 Mio. Euro Bei Hochrechnung um 3 % Tariferhöhung würden sich 2014 ca. 0,258 Mio. Euro ergeben. Da die Mitarbeiter/innen durchschnittlich schätzungsweise zur Hälfte ihrer Arbeitszeit für U 3 - Plätze tätig sind, würden hierauf 0,129 Mio. Euro entfallen. Entsprechend der Quote von 55 % für neu geschaffene Plätze wären 0,071 Mio. Euro anteilige Verwaltungskosten abzugsfähig.

 

Ergebnis:

Insgesamt könnte ein Betrag von rd. 1,071 Mio. Euro in Abzug gebracht werden.

Ein Vorweg-Abzug des Kreises für eigene Aufwendungen bezogen auf neu geschaffene U 3 - Betreuungsplätze wäre möglich und erscheint auf den ersten Blick auch sachlich gerechtfertigt. Zuwendungsfähige Ausgaben in 2014 wären hochrechenbar bzw. einschätzbar. Sofern die für 2014 prognostizierten Zahlen nicht belastbar genug erscheinen, müssten zuwendungsfähige Ausgaben des Jahres 2013 herangezogen werden. Eine Berechnung nach genauen Zahlen 2014 wäre allerdings erst 2015 im Nachhinein möglich.

 

Da der Kreis Segeberg im Jahr 2014 die Kita-Betriebskosten insgesamt nur mit 1,716 Mio. Euro fördert, würde ein Einbehalt von 1,071 Mio. Euro bedeuten, dass der Kreis lediglich 0,645 Mio. Euro fördert. Diese Schmälerung ist unverhältnismäßig.

Bei derzeit 10.930 förderungsfähigen Kita-Plätzen im Kreis würde die Kreisförderung dann nur rd. 59,01 € pro Jahr ausmachen. Hier wäre dann der Kreis Segeberg im Verhältnis zu anderen Kreisen in Schleswig-Holstein am unteren Ende der Förderungshöhe. 

 

Ferner könnte ein Vorwegabzug einer Diskussion über die Kreisumlage Vorschub leisten.  

 

Außerdem wäre bei Vorwegabzug des Kreises das Einvernehmen mit sämtlichen Gemeinden herzustellen (siehe Ziff. 3.4 des Erlasses). Das erscheint nicht realistisch.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Mögliche Einnahmereduzierung

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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