Drucksache - DrS/2014/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von pädagogischer Fachberatung in Kindertagesstätten 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Brinker, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zur weiteren Ausgestaltung der Regelungen des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von pädagogischer Fachberatung in Kindertageseinrichtungen 2014 beschließt der Jugendhilfeausschuss:
1. Die Förderung wird direkt an die Träger weitergeleitet.
2. Die Fördersumme für den Kreis Segeberg in Höhe von 70.140 Euro wird aufgeteilt in 40.140 Euro für den kindbezogenen Verteilungsschlüssel und 30.000 Euro für die Grundpauschalen. Der kindbezogene Anteil wird durch die Summe der genehmigten Kita-Plätze der beantragenden Einrichtungen geteilt. Der Anteil Grundpauschale wird durch die Anzahl der beantragenden Einrichtungen dividiert.
3. Auf eine 1%-ige Einbehaltung wird verzichtet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bislang gibt es pädagogische Fachberatungen in einem Teil der Kindertages-einrichtungen. Diese werden ggf. im Rahmen der Betriebskostenförderung refinanziert. Zusätzlich etabliert das Land eine weitere Förderung für zusätzliche pädagogische Fachberatung. Damit soll ein Beitrag zur Qualitätssteigerung in Kitas geleistet werden. Zuvor hat das Sozialministerium eine Bestandsaufnahme der in Schleswig-Holstein tätigen Fachberatung zusammen mit der Fachhochschule Kiel durchgeführt.
Für 2014 werden rd. 0,7 Mio. Euro bereitgestellt, für den Kreis Segeberg 70.140 Euro. 2015 soll der Betrag auf 1,5 Mio. Euro anwachsen und als fortlaufende Förderung etabliert werden. Einzelheiten sind in dem entsprechenden Fördererlass des Sozialministeriums geregelt, der als Anlage beigefügt ist.
Die pädagogische Fachberatung verbindet fachliche, entwicklungs- und organisationsbezogene Beratung der Leitung, der Fachkräfte sowie der Träger von Kindertageseinrichtungen. Zuwendungsempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie sollen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Zuschussvoraussetzungen und unter Berücksichtigung der Trägerlandschaft weiterleiten. Danach sollen die Mittel durch die Träger entsprechend der Anträge ihrer Einrichtungen zur Beauftragung pädagogischer Fachberatung verwendet werden. Förderfähig sind Personal-, Honorar- und Sachkosten für zusätzliche Maßnahmen. Bereits abgeschlossene langfristige Beratungsverhältnisse sind 2014 nicht förderfähig!
Für folgende Ziffern sieht der Fördererlass einen Regelungsbedarf bei den Kreisen bzw. kreisfreien Städten:
Zu Ziff. 3.1
Der Erlass lässt hier eine Wahlfreiheit zu, ob die Förderung direkt an die Träger oder über die Standortkommunen an die Träger erfolgen soll. Um die Standortkommunen nicht mit dieser zusätzlichen Aufgabe zu belasten, sollte die Förderung direkt an die Träger erfolgen.
Zu Ziff. 3.2
Die Mittel sollen primär anhand eines kindbezogenen Schlüssels verteilt werden. Ferner können Grundpauschalen zum Schutz kleinerer Einrichtungen festgesetzt werden. Da das tatsächliche Antragsvolumen nicht vorhersehbar ist, schlägt die Verwaltung vor, für den kindbezogenen Verteilungsschlüssel einen Betrag in Höhe von 40.140 € und für Grundpauschalen in Höhe von 30.000 € vorzusehen.
Der kindbezogene Anteil soll durch die Summe der genehmigten Kita-Plätze der beantragenden Einrichtungen geteilt werden. Der Anteil Grundpauschale soll durch die Anzahl der beantragenden Einrichtungen dividiert werden.
Zu Ziff. 3.4
Zusätzliche Verwaltungsausgaben, die auf kommunaler Ebene, also beim Kreis Segeberg, in 2014 entstehen bzw. entstanden sind, sind zuwendungsfähig und können vor Weiterleitung durch Einbehaltung von bis zu 1 % der jeweiligen Fördersumme kompensiert werden. Für den Kreis Segeberg wäre das eine Gesamteinnahme von 701,40 €, die sich durch viele kleine Einbehaltungen bei jeder einzelnen Förderung addieren würde. Daher sollte aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes und der Verwaltungsvereinfachung auf die Einbehaltung verzichtet werden.
Die Verwaltung wird dem JHA über die erfolgte Förderung in 2014 nach Abschluss im Jahr 2015 berichten.
Für den Fall, dass sich diese Förderung, wie im Erlass angekündigt, als fortlaufende Förderung etabliert, wird die Verwaltung eine Richtlinie für 2015 ff. entwickeln und der Politik zur Beschlussfassung vorlegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Die Landesmittel sind durchlaufende Gelder und insofern für den Kreis kostenneutral.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 365 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,2 kB
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