Drucksache - DrS/2014/114
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Sperrvermerkes für sechs kommunale Stellen im Jobcenter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2014 die Ausweitung des kommunalen Stellenplans im Jobcenter Kreis Segeberg von 44 auf 50 Stellen beschlossen. Die Stellen wurden mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Geschäftsführung des Jobcenters beantragt die Aufhebung des Sperrvermerkes. Dabei geht es nicht um eine vollständige und sofortige Besetzung der Stellen, sondern darum, die Flexibilität bei der Bewirtschaftung des Gesamtpersonalhaushaltes des Jobcenters zu erhöhen und kurzfristige Handlungsoptionen zur Bindung bewährten Personals zu erhalten. Ferner sollen die Möglichkeiten zur Rekrutierung geeigneten Personals verbessert werden. Darüber hinaus bieten bzw. erhöhen zusätzliche kommunale Stellen im Jobcenter auch der Personalverwaltung des Kreises Flexibilität und Handlungsmöglichkeiten.
Durch die Aufhebung des Sperrvermerkes werden keine zusätzlichen Stellen im Jobcenter geschaffen. Vielmehr erhält die Geschäftsführung die Option, auf diesen Stellen Personal einzustellen, das aus rechtlichen Gründen keinen Arbeitsvertrag von der Bundesagentur für Arbeit erhalten kann. Es entstehen keine Mehrkosten, da aufgrund unterschiedlicher Tarifverträge Beschäftigte des Kreises eine geringere Vergütung erhalten als vergleichbare Beschäftigte. Hierdurch sinken die Gesamtverwaltungs-kosten des Jobcenters und damit auch der vom Kreis im Rahmen des gesetzlich normierten kommunalen Finanzierungsanteiles (15,2% der Gesamtkosten) zu leistende Beitrag. Zudem generiert der Kreis Einnahmen für die Personalverwaltungskosten in Höhe von 2 % der Personalkosten aller Kreisbeschäftigten im Jobcenter.
Die Trägerversammlung des Jobcenters hat in ihrer Sitzung am 25.06.2014 beschlossen, den Antrag der Geschäftsführung zu unterstützen und empfiehlt dem Hauptausschuss des Kreises Segeberg die Aufhebung des Sperrvermerkes.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
