Drucksache - DrS/2014/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederaufnahme der Verleihung des Kunst- und Kulturpreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Marks
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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03.06.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.06.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.07.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, der Kreistag beschließt, den Kunst- und Kulturpreis des Kreises Segeberg 2015 erneut zu vergeben. Der Preis wird zukünftig zweifach vergeben: zum ursprünglichen Kunst- und Kulturpreis wird auch ein Jugend-Kunst- und Kulturpreis des Kreises Segeberg vergeben.Die finanziellen Mittel in Höhe von 6.000 EUR werden im Budget 2015 bereitgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport hat der Kreistag in seiner Sitzung am 11.11.2010 beschlossen, den Kunst- und Kulturpreis des Kreises Segeberg bis 2013 auszusetzen (Drs.-Nr. 2010/075-1).
Der Kunst- und Kulturpreis des Kreises Segeberg wurde erstmals 1981 verliehen. In der Richtlinie wurde die Zielgruppe bewusst weit gefasst. Der Preis sollte auf dem Gebiet der bildenden Kunst, der Musik, der Literatur und der darstellenden Kunst vergeben werden können. Der künstlerische Nachwuchs sollte besonders berücksichtigt werden. Auch Persönlichkeiten, die sich durch ihren langjährigen persönlichen Einsatz um das kulturelle Leben im Kreis in herausragender Weise verdient gemacht haben.
Der Preis war mit 5.000 EUR dotiert und sollte in der Regel alle drei Jahre verliehen werden. Der Preis bestand aus einer Verleihungsurkunde, dem Geldbetrag und der Schaffung von Möglichkeiten, das Kulturwerk einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Würde der Kunst- und Kulturpreis zukünftig ohne ein Preisgeld ausgelobt, wäre dieser als Ehrenpreis anzusehen. Die ursprüngliche Intention des Kreises Segeberg war, Kunst- und Kulturschaffende zu unterstützen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf den künstlerischen Nachwuchs gelegt werden. Das Preisgeld kann hier die Aus- und Fortbildung der jungen Künstler finanziell unterstützen.
Die aktive Kulturförderung findet aktuell in Form der Segeberger Kulturtage statt, die 2014 erstmals stattfinden. Dieses Forum könnte der Verleihung des Preises und der Veröffentlichung der Werke einen würdigen Rahmen bieten.
Um das breite Kunst- und Kulturspektrum umfassend anzusprechen und auch die Förderung des künstlerischen Nachwuchses im Fokus zu halten, sollte der Preis zukünftig für Erwachsene und als Jugend-Kunst- und Kulturpreis verliehen werden. Das Preisgeld wird entsprechend aufgeteilt.
Der thematische Schwerpunkt ergibt sich jährlich wechselnd zukünftig aus der Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises. Folgende Bereiche werden vorgesehen: bildende Kunst, Musik, Literatur, darstellende Kunst.
Nach entsprechender Beschlussfassung erfolgt die Anpassung der Richtlinie mit Einzelheiten zur Umsetzung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 6.000,00 EUR |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 252 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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