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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/009-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme „Erweiterung des BBZ Segeberg (Anbau Halle Landmaschinen und KfZ)“ mit den Investitionskosten von nunmehr TEUR 1.278 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von TEUR 235 entsprechend der voraussichtlichen Kostensteigerung in den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 einzustellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Vorlage DrS/2006/080 wurde die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Kreises Segeberg für die in Trägerschaft des Kreises befindlichen Schulen und der daraus abgeleitete notwendige Raumbedarf für den Bereich der Landmaschinenmechaniker der Beruflichen Schule in Bad Segeberg (BBZ-Segeberg) dargestellt und durch Beschluss des Kreistages vom 13.12.2006 anerkannt.

In einem weiteren Beschluss wurde der Ergänzung des Raumprogramms für den Bereich der Landmaschinenmechaniker (Vorlage DrS/2009/056) zugestimmt.

Mit der Vorlage DrS/2013/034 wurde eine detaillierte Kostenberechnung vorgestellt. Der Werkausschuss beschloss, den Sperrvermerk gem. §12 der GemHVO Doppik aus dem Hauptausschuss vom 04.12.2012 aufzuheben und das Budget für die Maßnahme Erweiterung des BBZ Segeberg für den Anbau einer Halle für Landmaschinen und KFZ-Mechaniker in Höhe von TEUR 965 freizugeben. Des Weiteren wurde beschlossen, in einer folgenden Sitzung die Kosten für das von der Schule gewünschte Vordach vorzustellen.

Mit DrS/2013/070 wurde in der Werkausschuss-Sitzung am 07.05.2013 über die Kosten und die Planung für das Vordach an der Halle informiert. Seitens des Werkausschusses erging der Auftrag, weitere Punkte bezüglich des Vordaches zu klären.

Der mit DrS/2013/070-1 dargelegte Kostenrahmen für das Vordach i.H.v. von TEUR 78 wurde daraufhin genehmigt und die Mittel in den Nachtragswirtschaftsplan 2013 eingestellt. Das Gesamtbedarf für das Projekt beläuft sich danach TEUR 1.043.

Am 26.11.2013 wurde in der Sitzung des Werkausschusses der Wirtschaftsplan 2014 der ISE beschlossen (DrS/2013/200) mit der Maßgabe, das ursprünglich veranschlagte Investitionsvolumen von rd. TEUR 6.273 – nach sorgfältiger Abwägung und aus Gründen der Realisierbarkeit – auf TEUR 4.000 zu begrenzen sowie die weiteren in der ursprünglichen Planung aufgeführten Projekte in eine Folgeperiode zu verlagern. Unter den zu verlagernden Maßnahmen ist auch das Vordach für die Halle der Landmaschinen- und KFZ-Mechaniker enthalten, sodass die Mittel im laufenden Geschäftsjahr 2014 nicht zur Verfügung stehen.

Eine im Februar 2014 dem Werkausschuss vorgelegte Kostenberechnung (DrS/2014/009) wurde zur weiteren Verifizierung des Kostenrahmens zurückgezogen.

Aus der Überarbeitung der Kostenberechnung ergibt sich für die geplante Baumaßnahme nunmehr ein Gesamtbedarf von TEUR 1.278, der mit TEUR 235 über dem ursprünglich genehmigten Budget (TEUR 1.043, incl. TEUR 78 Vordach) liegt und sich bezogen auf die Kostengruppen wie folgt zusammensetzt:

Kostengruppen (KG)

urspr.

Mehr-

Gesamt-

genehmigt *)

Bedarf

bedarf neu

TEUR

TEUR

TEUR

KG 200

Erschließung

22

0

22

KG 300

Baukonstruktion

652

113

765

KG 400

Technischer Ausbau

160

68

228

KG 500

Außenanlagen

57

0

57

KG 700

Nebenkosten

149

54

203

Sicherheit / Rundung

3

0

3

 

 

1.043

235

1.278

______________
*) Beim ursprünglichen genehmigten Budget in der Tabelle sind die genehmigten Kosten für die Halle und das
     Vordach bereits zusammengefasst aufgeführt.

In der KG 300 – Baukonstruktion ergab sich nach der Erstellung eines Schallgutachtens durch einen Fachplaner ein Mehrbedarf (TEUR 45). Des Weiteren wurden während der Ausführungsplanung weitere Anforderungen an den Wärmeschutz festgestellt (TEUR 43). Ferner sind zusätzliche Nutzerwünsche wie ein innenliegendes Meisterbüro (TEUR 15) und ein direkter Zugang vom Motorenprüfstand (TEUR 10) berücksichtigt.

Die KG 400 – Technischer Ausbau weist einen Mehrbedarf von TEUR 68 auf. Durch die zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen kann das in der Planung vorgesehen Heizsystem nicht verwendet werden. Die Erwärmung der Halle muss nunmehr über den Fußboden erfolgen. Zusätzlich ergaben sich in der weiteren Planung Mehrmassen, die in den jetzigen Kosten berücksichtigt sind.

Die Kostensteigerungen bei der KG 700 – Nebenkosten (TEUR+54) resultieren im Wesentlichen aus der Änderung der HOAI sowie der Beauftragung weiterer Leistungsphasen des Architekten aus versicherungstechnischen Gründen.

Der Mehrbedarf (TEUR 235) für dieses Bauvorhaben ist derzeit nicht durch den Wirtschaftsplan gedeckt.

Der Umfang der Maßnahme ist mit dem Nutzer abgestimmt. Eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben liegt vor. Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt, so dass mit der Umsetzung der Baumaßnahme im September/Oktober 2014 begonnen werden könnte. Eine Fertigstellung der Maßnahme könnte im Sommer 2015 erfolgen.

Zur Sicherstellung der Finanzierung soll eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. TEUR 235 in den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 eingestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Bisher genehmigte Finanzierung: TEUR 1.043; zusätzlich Einstellung einer VE i.H.v. TEUR 235 zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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