Drucksache - DrS/2014/008-1
Grunddaten
- Betreff:
-
HU Bau zur Erweiterung des BBZ Segeberg (Sozialwirtschaft)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss
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Vorberatung
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24.06.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.07.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.07.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme „Erweiterung des BBZ Segeberg (Sozialwirtschaft)“ mit den Investitionskosten von nunmehr TEUR 565 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von TEUR 50 entsprechend der voraussichtlichen Kostensteigerung in den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 einzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorliegende Sachverhalt wurde zuletzt mit DrS/2014/008 dem Werkausschuss in seiner Sitzung am 04.02.2014 vorgelegt. Die Vorlage wurde zum Zweck der Überarbeitung der Kostenermittlung zurückgezogen.
Mit der Vorlage DrS/2006/080 wurde die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Kreises Segeberg für die kreiseigenen Schulen des notwendige Raumbedarf für den Bereich der Sozialwirtschaft der Beruflichen Schule in Bad Segeberg (BBZ-Segeberg) dargestellt und durch Beschluss des Kreistages vom 13.12.2006 anerkannt.
In dem Wirtschaftsplan der ISE für 2013 wurde für dieses Projekt eine Summe von TEUR 300 und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von TEUR 240 eingeworben. Somit waren für das Projekt TEUR 540 gem. Grobkostenschätzung eingeplant.
Mit der Vorlage DrS/2013/075 wurde eine detaillierte Kostenberechnung vorgestellt. Der Werkausschuss beschloss den Sperrvermerk gem. §12 der GemHVO Doppik aus dem Hauptausschuss vom 04.12.2012 aufzuheben und das Budget für die Maßnahme Erweiterung des BBZ Segeberg für die Sozialwirtschaft in Höhe von TEUR 515 freizugeben.
Mit dem Beschluss des Projektes wurden der Architekt und die erforderlichen Fachplaner mit der Fortführung und Ausführungsplanung beauftragt.
Nach Erstellung der detaillierten Planung und weiteren Absprache mit dem Nutzer ergibt sich gegenüber dem im Jahr 2013 genehmigten Kostenrahmen per Saldo ein weiterer Budgetbedarf von TEUR 50, der sich bezogen auf die Kostengruppen wie folgt zusammensetzt:
Kostengruppen (KG) | urspr. | Mehr-/Minder- | Gesamt- | |
genehmigt | Bedarf | bedarf neu | ||
TEUR | TEUR | TEUR | ||
KG 200 | Erschließung | - | - | - |
KG 300 | Baukonstruktion | 308 | 15 | 323 |
KG 400 | Technischer Ausbau | 68 | 16 | 84 |
KG 500 | Außenanlagen | 31 | -8 | 23 |
KG 700 | Nebenkosten | 90 | 23 | 113 |
Sicherheit / Rundung | 18 | 4 | 22 | |
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| 515 | 50 | 565 |
In der KG 300 – Baukonstruktion ergaben sich nach der Erstellung der Leistungsbeschreibungen mit geschätzten Einheitspreisen Mehrkosten von TEUR 15.
Die KG 400 – Technischer Ausbau weist einen Mehrbedarf von TEUR 16 auf. Bei der Bearbeitung der Ausführungsplanung wurden erhebliche Unterschiede zwischen den Plänen, die Grundlage für die Kostenplanung waren, und dem vorhandenen Bestand festgestellt. Es ergibt sich hieraus ein Mehraufwand und damit verbunden die angegebenen Mehrkosten.
Die Kostensteigerungen bei der KG 700 – Nebenkosten (+TEUR 25) resultieren im Wesentlichen aus der Änderung der HOAI.
Der Mehrbedarf für dieses Bauvorhaben ist derzeit nicht durch den Wirtschaftsplan gedeckt.
Der Umfang der Maßnahme ist mit dem Nutzer abgestimmt. Eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben liegt vor. Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt, so dass mit der Umsetzung der Baumaßnahme im September/Oktober 2014 begonnen werden könnte. Eine Fertigstellung der Maßnahme könnte im Herbst 2015 erfolgen.
Zur Sicherstellung der Finanzierung soll eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. TEUR 50 in den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 eingestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Bisher genehmigte Finanzierung: TEUR 515; zusätzlich Einstellung einer VE i.H.v. TEUR 50 zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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