Drucksache - DrS/2014/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschlussprüfung nach dem Kommunalprüfungsgesetz (KPG) für das Geschäftsjahr 2012 der GMSE und ISE
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
- Verfasser 1:
- Backhaus, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Werkausschuss
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Kenntnisnahme
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24.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt die Mitteilung, dass der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein jeweils mit Schreiben vom 14.04.2014 keine über die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers hinausgehenden ergänzenden Feststellungen bezüglich des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Gebäudemanagement des Kreises Segeberg A.ö.R. (GMSE) und des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 des Eigenbetriebes Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) getroffen hat, zur Kenntnis.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Werkausschuss hatte in seiner Sitzung am 26.11.2013 (TOP 3.1) den geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gebäudemanagement des Kreises Segeberg A.ö.R. (GMSE) beraten und dem Kreistag die Feststellung des Jahresabschlusses (Jahresergebnis: EUR 0,00) sowie die Erteilung der Entlastung des Vorstands empfohlen (vgl. im Einzelnen DrS/2013/208).
Der Werkausschuss hatte in derselben Sitzung (TOP 3.2) im Weiteren den geprüften und ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Eigenbetriebes Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) beraten und dem Kreistag die Feststellung auch dieses Jahresabschlusses sowie die im Einzelnen in der DrS/2013/207 dargelegte Ergebnisverwendung (Zuführung des Jahresüberschusses 2012 i.H.v. TEUR 1.165 in die allgemeine Rücklage i.H.v. TEUR 932 und in die Ergebnisrücklage i.H.v. TEUR 233) empfohlen.
Der Kreistag folgte in seiner Sitzung am 10.12.2013 (TOP’e 13 und 14) der jeweiligen Beschlussempfehlung des Werkausschusses ohne Änderungen.
Gemäß § 14 Abs. 4 KPG sind die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers der Prüfungsbehörde vorzulegen.
Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat keine über die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers hinausgehenden ergänzenden Feststellungen bezüglich des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der GMSE und des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der ISE getroffen (jeweils Schreiben vom 14.04.2014, Anlagen).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,9 kB
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