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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt dem Neubau des Radweges an der K 111 durch die Gemeinde Großenaspe zu. Die nicht förderfähigen Kosten  werden zwischen der Gemeinde und dem Kreis hälftig geteilt, wobei der Kostenanteil des Kreises auf max. 160.000 € begrenzt ist.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Planung Neubau Radweg an der K 111, Großenaspe - Bimöhlen

 

hier: Bau eines Radweges durch die Gemeinde Großenaspe

 

Die Gemeinde Großenaspe möchte entlang der K 111, Abschnitt 40 und 55 (südl. Ortsausgang Großenaspe bis Brücke über A7, s. Lageplan) einen Radweg auf der östlichen Fahrbahnseite bauen. Damit soll eine bestehende Lücke von ca. 3.600 m in diesem Bereich geschlossen werden, so dass dann ein durchgehender Radweg zwischen Bad Bramstedt und Neumünster vorhanden wäre. Der geplante Abschnitt ist im Radverkehrskonzept des Kreises vorgesehen und der Priorität 2 zugeordnet, daher war dieser Radweg bislang noch nicht in der aktuellen Investitionsplanung des Kreises enthalten.

 

Da der Lückenschluss für die Gemeinde Großenaspe von besonderer Bedeutung und dringlich ist, hat diese sich bereit erklärt, in diesem Fall als Bauträger aufzutreten, die Maßnahme durchführen und sich zur Hälfte an den Baukosten beteiligen. Die Baukosten wurden auf ca. 615.000,- € geschätzt. Bei einer Bezuschussung von 70 % der Baukosten (430.500,- €) würden noch Kosten von 184.500,- € verbleiben. Hinzu kommen 67.000,- € Ing.-Honorar, so dass ein Eigenanteil von 251.500 € zu finanzieren ist. Dieser Eigenanteil soll zwischen Kreis und Gemeinde geteilt werden, so dass für jede Seite ein Kostenanteil von 125.750,- € verbleibt. Bei einer geringeren Förderquote würden sich die hälftigen Kostenanteile für Gemeinde und Kreis entsprechend erhöhen (z.B. bei 60%-Förderung auf jeweils 156.500 €).

 

Um eine Kostendeckelung und Planungssicherheit für den Kreis zu erzielen, soll in der zu schließenden Vereinbarung zwischen Kreis und Gemeinde der Kostenanteil des Kreises auf max. 160.000,- € gedeckelt werden. Weiterhin kann diese Maßnahme nur bei angemessener Bezuschussung durch Fördermittel umgesetzt werden. Die notwendigen Fördermittel sind bis zum 30.07. eines Jahres für das Folgejahr zu beantragen. Hierfür bedarf es kurzfristig einer Vereinbarung zwischen dem Kreis und der Gemeinde, da die Maßnahme im Jahr 2015 umgesetzt werden soll.  

 

Für den Kreis ergibt sich aufgrund der Kostenbeteiligung der Gemeinde eine günstigere Finanzierungssituation als bei einem eigenverantwortlichen Ausbau. Die anfallenden Kosten sollen aus den haushaltsrechtlich für 2015 per Verpflichtungsermächtigung bereitgestellten Mitteln für den Ausbau der K44 bei  Daldorf entnommen werden, da die dort angesetzten Kosten in 2015 nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden müssen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

max. 160.000 €

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:   542, HH-Jahr 2015

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja; Ziff. 3.15

 

 

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Anlagen

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