Drucksache - DrS/2014/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg an der K 1 in Travenhorst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Petersen, Nils
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Entscheidung
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17.06.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Radweg an der K 1 in Travenhorst
hier: Rückbau und Übertragung der Fläche an die Gemeinde
An der Kreisstraße 1 besteht auf einem ca. 900m langen Teilstück in Travenhorst ein Radweg parallel zur Fahrbahn bis hin zur L69 (s. Karte). Dieser ist durch einen Grünstreifen mit Baumbewuchs von der Fahrbahn getrennt. Sowohl im Norden an der L 69 als auch im Süden im weiteren Verlauf der K1 bis Garbek besteht keine Fortführung des Radweges.
Nach dem Radverkehrskonzept des Kreises (RVK) besteht an der K1 weder im Bereich des Alltags-/Schulverkehrs noch im Bereich des Freizeitverkehrs ein Bedarf für einen Radweg entlang der K1. Für dieses bestehende, aber isolierte Teilstück fehlt mithin eine Netzintegration, und das RVK lässt auch nicht erkennen, dass eine solche in absehbarer Zeit entstehen könnte.
Mit dem fehlenden planerischen Bedarf für einen Radweg korrespondieren die tatsächlich kaum vorhandene Nutzung und die unterbliebenen Unterhaltungsmaßnahmen. In der Folge befindet sich dieser Radweg heute in einem Zustand, der eine Benutzung nicht mehr zulässt (s. Fotos). Dem Kreis obliegt als Eigentümer des Radweges die Verkehrssicherungspflicht. Der gegenwärtige marode Zustand des Radwegs begründet aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht einen Handlungsbedarf.
Bei Freilegungsarbeiten des zugewachsenen Radweges im April 2014 wurde festgestellt, dass eine Sanierung der Oberfläche nicht mehr möglich ist, sondern ein Ausbau erforderlich wäre. Aus fachlicher Sicht würden jedoch die zu erwartenden Ausbaukosten in Höhe von ca. 200.000,- € in keinem Verhältnis stehen zum fehlenden Bedarf eines Radweges an dieser Stelle. Allerdings besteht aus Sicht der Gemeinde weiterhin ein Bedarf für die fußläufige Erreichbarkeit des an dieser Teilstrecke gelegenen Dorfgemeinschaftshauses und der Gutsanlage Travenort. Die Gemeinde möchte diese Funktion gerne aufrechterhalten wissen.
Aus dieser Konstellation ergeben sich verschiedene Handlungsoptionen.
a) Der Radweg wird unverändert gelassen und aus Verkehrssicherungsgründen für jede weitere Nutzung gesperrt. Um dies dauerhaft durchzusetzen, wären Absperrungen aufzustellen, die regelmäßig kontrolliert und gerichtet werden müssten. Dies würde wiederkehrende Kosten verursachen, ohne dass damit ein Nutzen verbunden wäre. Eine Sperrung müsste auch die von der Gemeinde gewünschte fußläufige Nutzung ausschließen.
b) Es erfolgt ein Neubau des Radweges. Die Strecke ist jedoch im Radverkehrskonzept nur mit der niedrigsten Priorität gekennzeichnet. Für eine Verlängerung bis an den bestehenden Radweg in Garbek ist auf absehbare Zeit kein Bedarf erkennbar. Die von der Gemeinde gewünschte Anbindung des Dorfgemeinschaftshauses und des Gutes Travenort würde zwar ermöglicht, unter netzkonzeptionellen Gesichtspunkten würde aber wiederum nur ein Radweg-Torso errichtet, der auf absehbare Zeit ohne Perspektive auf eine Netzintegration bliebe. Die Kosten hierfür würden ca. 200.000 € betragen, denen ein nur geringer Nutzwert gegenüber stehen würde.
c) Der vorhandene Radweg wird zurückgebaut. Anstelle einer Grünfläche wird jedoch an gleicher Stelle ein wassergebundener Weg angelegt, der die von der Gemeinde gewünschte Aufrechterhaltung der Anbindung des Dorfgemeinschaftshauses und der Gutsanlage sicherstellt. Nach einer ersten Schätzung des FD Tiefbaues betragen die Kosten hierfür ca. 40.000,- €. Die Gemeinde hat sich bereit erklärt, anschließend diesen Weg in ihre Baulast zu übernehmen, so dass dem Kreis keine weiteren Unterhaltungskosten entstehen würden.
Aus Sicht des FD 61.00 wird die letztgenannte Handlungsoption c) bevorzugt, denn nur auf diesem Wege kann den Aspekten Verkehrssicherheit, Erschließungsbedarf und Kostenminimierung gleichermaßen und hinreichend Rechnung getragen werden kann. Aufgrund der relativ geringen Verkehrsbelastung auf der K1 in diesem Abschnitt erscheint eine Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer vertretbar. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt dennoch einmal der Bedarf für den Neubau eines durchgehenden Radweges ergeben, würde die Gemeinde sich verpflichten, dem Kreis die Fläche hierfür wieder zu überlassen.
Für die Umsetzung der Handlungsoption c) wäre mit der Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Die relativ geringen Kosten können aus nicht zweckgebundenen Mitteln für Unterhaltungsmaßnahmen gedeckt werden. Die Zustimmung des Ausschusses wird eingeholt, da diese Maßnahme nicht der Priorisierung des Radverkehrskonzept entspricht und auch sonst einen Sonderfall darstellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 40.000 € |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 542 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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324,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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