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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Betreuungskonzeptes für Asylsuchende zu verfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schreiben an den Bundesrat zu formulieren, das den Antrag des Landes Bremen unterstützt.

Die Verwaltung wird den Sozialausschuss laufend über den Stand der Umsetzung des Konzeptes berichten.

Die Mittel des Landes aus der Betreuungspauschale sind in Anspruch zu nehmen. Es wird die Zustimmung erteilt über befristete Honorarverträge bis zu 6 Monaten innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel zusätzlich geeignete Personen, insbesondere mit Fremdsprachenkenntnissen, einzusetzen.

Das Schreiben der Stadt Kaltenkirchen vom 16.05.2014 ist entsprechend zu beantworten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anliegendes Konzept wurde am 20.05.2014 den Kommunen des Kreises, Bürgermeistern aus dem Kreisgebiet, Vertretern der Kreispolitik und den Migrationssozialberatungsstellen vorgestellt. 

 

Die Umsetzung erfolgt in folgenden Handlungsschritten:

 

-          Ab sofort erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Verwaltung des künftigen Wohnortes am Tag der Zuweisung mit dem Ziel sicherzustellen, dass die Asylsuchenden in der neuen Wohnung nicht allein ankommen und eine erste Versorgung mit Lebensmitteln erfolgt. Im Zweifelsfall fährt ein/e Mitarbeiter/in der Kreisverwaltung mit oder es erfolgt die vorübergehende Unterbringung in einer Pension oder einem Hotel.

-          Die Kommunen wurden am 20.05. gebeten, dem Kreis verbindliche Ansprechpartner vor Ort zu benennen, die am Tage der Zuweisung vor Ort verantwortlich sind.

-          Es werden kreisweit ab August an 9 Standorten Sprechzeiten angeboten. Diese Sprechweiten sollen nach kurzer Zeit dem örtlichen Bedarf angepasst werden. Die Kommunen wurden gebeten, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

-          Die bisherige Hausleitung der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf wird sich ab Mitte August schwerpunktmäßig um das Ankommen der Asylsuchenden kümmern. Sie wird die Asylsuchenden in der Kreisverwaltung in Empfang nehmen, klären, welche Unterstützung gebraucht wird, die Kommune und ggf. die ehrenamtliche Begleitung unterrichten. Bei Bedarf wird sie mitfahren in die Wohnung. Bestandteil ihrer Aufgabe soll auch eine aufsuchende Unterstützung und Betreuung sein. Sie ist  erste Ansprechpartnerin für alle „Begleitengel“ und organisiert auf Wunsch vor Ort einen fachlichen Austausch. Probleme werden von ihr aufgenommen und an die Verantwortlichen weitergeitet. Die ehrenamtliche Unterstützung soll nicht die fachliche Betreuung ersetzen, sondern eine Begleitung in den praktischen Dingen des Alltages sein.

Da die Gemeinschaftsunterkunft zurzeit noch mit 70 Personen belegt ist, und der Kreis auch dort weiter Verantwortung trägt, kann dieser zusätzliche Einsatz erst ab Mitte August erfolgen. Bis dahin werden die Ansprechpartner und die „Begleitengel“ beworben und erfasst.

-          Es ist vorgesehen, den Asylsuchenden Informationen zum Kreis Segeberg (Ansprechpartner/ innen, kleine Sprachführer, Pläne ÖPNV, Schulen, Ärzte, Migrationsberatungsstellen, usw.) und möglichst Informationen zu ihrem künftigen Wohnort am Tage der Ankunft auszuhändigen. In der Gesprächsrunde wurde das Norderstedter Infoblatt vorgestellt und gebeten, den Kreis bei der Zusammenstellung der Informationen zu unterstützen. Diese Informationen, idealerweise in mehreren Sprachen oder mit Piktogrammen, sollen Bestandteil eines „Willkommensbeutels“ werden, der am Tage der Ankunft ausgehändigt wird. Die Finanzierung ist noch nicht gesichert, Firmen werden angesprochen.

-          Am 30.06.2014 und am 01.07.2014 werden die ersten Schulungen für die ehrenamtlich engagierten Menschen vom Projekt „Begleitengel“ angeboten.

-          Es werden Informationsveranstaltungen durch die Betreuungskräfte des Kreises zum Ablauf des Asylverfahrens vor Ort angeboten, um mehr Transparenz zu schaffen.

-          Die inhaltlichen Schwerpunkte der sozialpädagogischen Betreuungen sind im Konzept beschrieben. Diese Betreuungsleistungen erfolgen nicht nur für die Asylsuchenden, die dem Kreis neu zugewiesen werden, sondern auch für die weiteren rd. 750 Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das ist eine große fachliche Verantwortung, da es um Kinder und auch Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf im Einzelfall gehen kann. Die Menschen haben auf der Flucht schreckliche Erfahrungen gemacht, die ihr Leben auch in Deutschland bestimmen.

-          Die Ausländerbehörde wird durch die Sprachkenntnisse einer Fachkraft (russisch und etwas türkisch) unterstützt. Bei Notwendigkeit werden Dolmetscher hinzugezogen.

-          Insgesamt stehen für diese Aufgaben 59,5 Wochenstunden also 1,5 Vollzeitstellen zur Verfügung.

 

Eine große Herausforderung nicht nur für die Asylsuchenden, sondern für alle im Verfahren Beteiligten sind die Sprachbarrieren. Asylsuchend haben kein Recht auf eine Sprachförderung. Es gibt wenige Plätze in Förderprogrammen, die aber den Bedarf bei weitem nicht decken. Bremen setzt sich für eine bessere Integration von asylsuchenden und geduldeten Ausländerinnen und Ausländern ein. Mit seinem Gesetzantrag möchte das Land dafür sorgen, dass die Genannten entgegen der bisherigen Regelung Zugang zu den Basis- und Aufbausprachkursen der Integrationskurse bekommen. Dies soll die frühzeitige Orientierung im neuen Lebensumfeld verbessern und so für eine raschere Integration sorgen. Die bisher geltende restriktive Rechtslage wirkt sich nach Ansicht des antragstellenden Landes negativ auf die Lebensumstände der betroffenen Menschen aus und sorgt dafür, dass deren Potenziale ungenutzt bleiben. Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Oktober 2013 im Bundesrat vorgestellt und im Anschluss zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Asylsuchenden in Bezug auf die Sprachförderung kann nur erreicht werden, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Die Initiative aus Bremen sollte unterstützt werden.

 

Ergänzend wird auf die als Anlage 3 der Vorlage beigefügte Mail von Frau Hahn von der Volkshochschule Kaltenkirchen verwiesen.

 

Das Konzept bildet ab, was von Seiten der Verwaltung zurzeit suboptimal leistbar ist. Es ist ein Anfang mit konkreten Umsetzungsvorschlägen, die klare Verantwortlichkeiten beschreiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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