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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Pflegestützpunkt des Kreises Segeberg ist ein wichtiger Baustein in der Beratung und Unterstützung rund um die Pflege für alle hilfe- und ratsuchenden Menschen und ihre Angehörigen. Der Bestand soll auch über den 31.12.2014 gesichert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine Kündigung des Landesrahmenver-trages einzusetzen mit dem Ziel, die finanzielle Ausstattung des Pflegestützpunktes zu verbessern.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Landesrahmenvertrages über die Errichtung von Pflegestützpunkten hat der Kreis Segeberg mit den Kranken- und Pflegekassen den Stützpunktvertrag zum Betrieb und zur Finanzierung des Pflegestützpunktes in Norderstedt mit Nebenstellen in Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Bad Segeberg geschlossen. Der Vertrag trat am 01.07.2009 in Kraft und kann frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

Der Stützpunktvertrag und das Konzept des Pflegestützpunktes sind der Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Der Kreis Segeberg hat eine Vereinbarung mit dem Trägerverein „Altern und Familie e. V.“ als Beauftragter zur Durchführung des Betriebes des Pflegestützpunktes über die Art, Inhalt, Qualifizierung und Finanzierung des Pflegestützpunktes geschlossen. Diese Vereinbarung trat ebenfalls am 01.07.2009 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2014. Sie verlängert sich ebenfalls um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

Der Vertrag mit “Altern und Familie e. V.“ ist als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.

Die Finanzierung des Pflegestützpunktes erfolgt seit 2009 über eine Pauschale von 189.315,00 €, die zu gleichen Teilen vom Land, den Kranken- und Pflegekassen und dem Kreis aufgebracht wird. Der Kreisanteil beträgt somit 63.105,00 € im Jahr.

Nach nunmehr fast 6 Jahren gibt es Bestrebungen auf Landesebene, den Landesrahmenvertrag zu kündigen und die Finanzierung der Pflegestützpunkte aufgrund der Tarifsteigerungen anzupassen.

Der Pflegestützpunkt des Kreises leistet eine anerkannt gute Arbeit und ist ein wichtiger Baustein in der Beratung und Unterstützung rund um die Pflege für alle hilfe- und ratsuchenden Menschen und ihre pflegenden Angehörigen. Er sorgt für eine Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-und Betreuungsangebote in den Sozialräumen.

Herr Mildenberger wird im Sozialausschuss berichten und den Jahresbericht 2013 vorlegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Rahmen des Haushaltes 2015. Die Höhe ist abhängig von den Verhandlungen auf Landesebene; die Kostensteigerung sollte aber 10.000,00 € im Jahr nicht übersteigen, so dass der Kreisanteil bis zu 73.000,00 (bisher 63.102,00 €) betragen könnte.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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