Drucksache - DrS/2014/007-1
Grunddaten
- Betreff:
-
HU Bau Neubau Abbundhalle an der ÜAS in Bad Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
- Verfasser 1:
- Backhaus, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss
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Vorberatung
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16.04.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss beschließt, dass der auf der Grundlage der DrS/2012/072 gefasste Beschluss, das Gesamtbudget für das Projekt Neubau Abbundhalle an der ÜAS in Bad Segeberg auf EUR 1.445.000 festzusetzen, wie folgt modifiziert wird:
1) Die auf der Grundlage der Kostenermittlung zuletzt vom 10.03.2014 zu erwartenden Mehrkosten von 243.000 € sollen grundsätzlich nicht überschritten werden
2) Die Möglichkeiten der Refinanzierung (Schadenersatzleistungen, Versicherungserstattungen etc.) des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs sollen weitestgehend ausgeschöpft werden
3) Der Mehrbedarf der Finanzierungsmittel ist durch Umschichtung frei werdender Finanzierungsmittel aus anderen Bauvorhaben innerhalb der vorgesehenen Gesamtkreditaufnahme 2014 zu kompensieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Vorlage DrS/2011/122 wurde das Projekt Neubau einer Abbundhalle der überbetrieblichen Ausbildungsstätte durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 22.11.2011 und durch den Hauptausschuss am 06.12.2011 mit den Investitionskosten von insgesamt 1.350.000 € genehmigt. Das Budget für den Neubau der Abbundhalle wurde in die Haushaltsplanung des Eigenbetriebs ISE für 2012 aufgenommen und durch den Hauptausschuss am 29.11.2011 und den Kreistag am 08.12.2011 beschlossen.
Mit dem Beschluss des Projektes wurden der Architekt und die erforderlichen Fachplaner mit der Fortführung und Detaillierung der Planung beauftragt.
Mit DrS/2012/072 wurde der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 12.07.2012 über einen Mehrbedarf von 95.000 € als Ergebnis der vorangegangenen Detailplanungen informiert. Das Gesamtbudget für das Projekt wurde daraufhin in Höhe von 1.445.000 € mit einer Kostendeckelung bewilligt. Der Mehrbedarf von 95.000 € wurde in den Wirtschaftsplan 2013 der ISE eingestellt.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgte im November 2012. Aus den Angeboten aus Dezember 2012 ergab sich eine erkennbare Kostenüberschreitung, so dass große Teile der Ausschreibung aufgehoben und bestimmte Gewerke im Januar 2013 neu ausgeschrieben wurden. Auch aus der erneuten Ausschreibung ergaben sich im Ergebnis erhöhte Bedarfe in den Kostengruppen (KG) 300 und 400 (Baukonstruktion und technischer Ausbau), die zum Teil durch mögliche Planungsänderungen in der KG 200 (Erschließung) und KG 500 (Außenanlagen) zu Kosteneinsparungen führen sollten, um durch Budgetumschichtungen innerhalb der KG’en eine Kompensation zu erzielen. Der Werkausschuss wurde in seiner Sitzung am 05.02.2013 grundsätzlich über die laufenden Projekte informiert.
Die im April 2013 begonnenen Rohbauarbeiten mussten im Juli 2013 aufgrund eines Absackens des Baugrundes unterbrochen werden. Verbunden damit war insbesondere eine notwendige Demontage bereits gestellter Fertigteilstützen sowie Maßnahmen zur Bodenverbesserungen im Bereich der Fundamente. Dies führte in der Folge im Weiteren zu einer Verzögerung im Bauablauf von etwa einem Monat.
Ende Oktober 2013 wurden die beauftragten Architekten um eine Gesamtaufstellung der vor dem Hintergrund des Vorgenannten zu erwartenden Mehrkosten gebeten.
In der Sitzung des Werkausschusses 26.11.2013 wurde, da abschließende Aussagen bezüglich der zu erwartenden Mehrkosten zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen werden konnten, zum aktuellen Stand der Maßnahmen der ÜAS auf eine Sondersitzung Anfang Februar 2014 verwiesen.
Mit DrS/2014/007 wurde daraufhin ein weiterer Budgetbedarf von 265.000 € angemeldet und dem Werkausschuss in seiner Sitzung am 04.02.2014 zur Vorberatung vorgelegt, der von diesem zur Überprüfung zurückgewiesen wurde.
Der Werkausschuss wurde in seiner Sitzung am 11.03.2014 über den bisherigen Stand der Überprüfung der Kosten für das Bauvorhaben unterrichtet. Danach konnten die Baukosten gegenüber der in der DrS/2014/007 ausgewiesenen Kalkulation i.H.v. 1.710 T€ um 22 T€ auf 1.688 T€ reduziert werden. Damit liegen die geschätzten Baukosten um 243 T€ über dem aufgrund des Beschlusses aus 2012 genehmigten Kostenrahmen.
In der Sitzung des Werkausschusses am 11.03.2014 wurde auch dargelegt, in welchem Umfang eine Refinanzierung der für die Durchführung des Bauvorhabens aufzunehmenden Finanzierungsmittel erfolgen kann. Neben den von der Innung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zu übernehmenden Kosten i.H.v. 100 T€ sollen weitere 30 T€ aus Schadenersatzansprüchen bzw. Versicherungsentschädigungen generiert werden. Verhandelt wird zwischen der ISE und der Innung aufgrund kontroverser Auffassung bezüglich der Vertragsinhalte derzeit ein Mietmodell für die Nutzung einer neu zu installierenden Spanabsauganlage (25 T€). Im günstigsten Fall läge der Anteil der Finanzierung für das Bauvorhaben für den Kreis/die ISE somit bei rd. 1.533 T€.
Der Finanzierungsmehrbedarf bezogen auf die ÜAS könnte innerhalb der für das Jahr 2014 vorgesehenen Kreditaufnahme durch Minderbedarfe beim BBZ-Norderstedt (rd. 250T€) kompensiert werden. Die Baukosten und damit der Finanzierungsbedarf für die Erweiterung um zwei Klassenräume werden entsprechend niedriger ausfallen.
Einer möglichen Umschichtung der „frei gewordenen“ Finanzierungsmittel zwischen den Projekten (BBZ-NO und ÜAS) innerhalb der für 2014 vorgesehenen Kreditaufnahme steht der für die ÜAS beschlossene „Kostendeckel“ jedoch entgegen.
Als Voraussetzung für eine Umschichtung der Finanzierungsmittel wäre der in 2012 gefasste Beschluss der Kostendeckelung zu modifizieren.
Eine Modifizierung des Beschlusses könnte inhaltlich mit der Zulässigkeit der Umschichtung frei gewordener Finanzierungsmittel sowie mit der Auflage versehen werden, die Baukosten sowie den Finanzierungsbedarf für das Bauvorhaben auf der Grundlage der derzeitigen Rahmenbedingungen geringstmöglich zu halten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Die Mehrkosten und damit der höhere Finanzierungsbedarf soll durch Minder-Finanzierungsbedarfe bei anderen Bauvorhaben innerhalb der vorgesehenen Gesamtkreditaufnahme kompensiert werden.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | |
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| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
X | Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: BBZ-Norderstedt |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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