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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg wird die vom Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Mittel für die Betreuung von dezentral untergebrachten Asylsuchenden in Anspruch nehmen. Die wöchentliche Arbeitszeit der in dieser Verantwortung stehenden Mitarbeiterinnen wird  um insgesamt 15 Stunden wöchentlich ab 01.03.2014 erhöht bis zum 31.12.2014. Eine weitere Bereitstellung von Ressourcen erfolgt ggf. im Rahmen des Stellenplanes 2015.

Die Verwaltung wird beauftragt, die verbleibenden Mittel kurzfristig an die im Kreis Segeberg tätigen Migrationsberatungsstellen für Projekte oder Beratungsleistungen zu Gunsten der dezentral untergebrachten Asylsuchenden weiterzuleiten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Land zahlt als freiwillige Leistung für die nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz leistungsberechtigten Asylsuchenden, deren Ehegattinnen und Ehegatten und deren minderjährigen Kindern, die dezentral untergebracht sind, eine Personalkostenpauschale in Höhe von 63,91 € pro Quartal und Person. Die Mittel werden vom Land nur für tatsächlich geleistete Betreuung erbracht, d. h. nur durch entsprechenden Personaleinsatz beim Kreis oder bei einem Träger hat der Kreis die Möglichkeit, entsprechend abzurechnen. Mit Betreuung ist nicht die verwaltungsmäßige Abwicklung gemeint, sondern die konkrete Hilfestellung für die Asylsuchenden im Erstkontakt bzw. in der dezentralen Unterbringung durch sozialpädagogische Fachkräfte.

Aufgrund des starken Zustroms von Asylsuchenden wünschen die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises mehr Unterstützung durch den Kreis bei der Betreuung der Asylsuchenden. Diese Betreuung ist auch notwendig, um die Situation der Asylsuchenden, insbesondere der Kinder, zu verbessern, aber auch um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.

Für das Jahr 2014 sind unter Berücksichtigung der bisher angenommenen Steigerungen der Zuweisungen von Asylsuchenden mit Landesmittel von ca. 109.000,00 € zu rechnen. Dem stehen erwartete Personalkosten des Kreises von 57.250,00 € gegenüber. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Personalplanung im Sommer 2013 nicht absehbar.

Die in Teilzeit beschäftigten Mitarbeiterinnen des Kreises in der Betreuung sind bereit, Ihre wöchentliche Arbeitszeit um insgesamt 15 Stunden zu erhöhen. Dies führt bei einer Umsetzung ab 01.03.2014 zu Personalkosten in Höhe von 15.800,00 € für 2014.

Weiterhin wird vorgeschlagen, die Arbeit der Migrationssozialberatungsstellen zu unterstützen, damit die Betreuung der Asylsuchenden verbessert werden kann. Hierfür stehen im Jahre 2014 unter Berücksichtigung der zusätzlichen Betreuungsstunden der Kreismitarbeiterinnen ca. 36.000,00 € zur Verfügung.

 

Die Migrationssozialberatungsstellen im Kreis Segeberg werden aus Landesmitteln finanziert und sind in Bad Segeberg, Norderstedt, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Henstedt-Ulzburg.

 

Sicherlich wäre es wünschenswert, die Betreuung der Asylsuchenden in der Hand des Kreises zu belassen. Aufgrund der Dringlichkeit erscheint der Weg über die Träger für 2014 jedoch sinnvoller.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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