Bericht der Verwaltung - DrS/2014/050
Grunddaten
- Betreff:
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Festlegung aktueller Mietobergrenzen für die Rechtsgebiete Sozialgesetzbuch II und XII (SGB II und SGB XII)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Giesecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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06.03.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 14.03.2013 hat der Sozialausschuss die Firma Analyse & Konzepte beauftragt, ein aktuelles schlüssiges Konzept zur Ermittlung von Mietobergrenzen für die Rechtsgebiete SGB II und SGB XII zu erstellen. Der Prozess zur Ermittlung der Werte sollte durch die im Ausschuss vertretenen Fraktionen begleitet werden.
Der derzeitige Sachstand ist folgender:
Die Firma Analyse & Konzepte hat zunächst eine Datenerhebung bei den Vermietergesellschaften und -genossenschaften sowie bei Privatvermietern durchgeführt. Die Teilnahme an der Erhebung war freiwillig. Stichtag für die Datenerhebung war der 01.05.2013. Im Herbst hat die Firma anhand verschiedener Indikatoren eine Aufteilung des Kreisgebietes in Wohnungsmarkttypen vorgenommen und diese den Vertretern der Fraktionen am 10.10.2013 vorgestellt. Aufgrund der in dem Gespräch geäußerten Bedenken und Anregungen wurde eine weitere Berechnung zur Aufteilung des Kreisgebietes in Wohnungsmarkttypen vorgenommen und in einem Folgegespräch am 11.12.2013 erörtert. Es wurde vereinbart, dass die Firma Analyse & Konzepte bei der Festlegung der Wohnungsmarkttypen zusätzlich den Indikator „Entfernung zur A 7“ berücksichtigt und anschließend eine Berechnung der Mietobergrenzen zum einen anhand der ursprünglich vorgesehen Aufteilung und zum anderen anhand der Einteilung unter Berücksichtigung des zusätzlichen Indikators vornimmt.
Nach Abschluss dieser Berechnungen wurden den Vertretern der Fraktionen in einer weiteren Besprechung am 24.02.2014 die Werte vorgestellt und erläutert. An dieser Veranstaltung haben zusätzlich Vertreter der örtlichen Sozialämter teilgenommen. Es ergab sich für Teilbereiche ein Nachbesserungsbedarf, so dass noch keine abschließende Entscheidung über die Höhe der Mietobergrenzen getroffen werden konnte.
Das Thema soll nunmehr demnächst in einer gesonderten Sitzung des Sozialausschuss entschieden werden. Nach Erhalt der nachgebesserten Werte werden zur Vorbereitung auf die Sitzung die sich ergebenen Mietobergrenzen sowie die Ergebnisvermerke der genannten Gespräche zur Verfügung gestellt werden.
