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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Kenntnisnahme

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hintergrund

Die Erstattung der Fahrgeldausfälle im ÖPNV, die sich aus der kostenlosen Beförderung von Schwerbehinderten nach § 148 SGB IX. ergeben („Schwerbehindertenausgleich“), ist Ländersache. Der Schwerbehindertenausgleich errechnet sich folgendermaßen: Fahrgeldeinnahme x Schwerbehindertenquote = Ausgleich. Der Schwerbehindertenausgleich geht an Verkehrsunternehmen; er wird in den Verkehrsverträgen wie Fahrgeld behandelt und als Einnahme mit den Kosten verrechnet, was den notwendigen Finanzierungsbeitrag des jeweiligen ÖPNV-Aufgabenträgers (Kreise und kreisfreie Städte) reduziert.

 

Sachbericht

Mit Wirkung ab 2012 hat das Land Schleswig-Holstein die Durchführungsbestimmungen für den Schwerbehindertenausgleich geändert. Diese Änderungen stellen Verschärfungen dar, die den Schwerbehindertenausgleich reduzieren und damit letztendlich zu erhöhten finanziellen Belastungen der ÖPNV-Aufgabenträger führen. Nach Aussagen des Landes sind die Verschärfungen auf Prüfungen des Landesrechnungshofes zurück zu führen und stellen überdies eine Anpassung an die in den meisten Bundesländern übliche Praxis dar.

 

Im Landesvergleich wiegen diese Änderungen in den 4 schleswig-holsteinischen Südkreisen und damit auch im Kreis Segeberg besonders schwer, weshalb sich die HVV GmbH den Auswirkungen in diesen allesamt zum HVV gehörenden Kreisen PI, SE, OD und RZ angenommen hat (Anlage 1). Verändert werden:

 

a)      die territoriale Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen im die Ländergrenze SH/HH überschreitenden Bus-ÖPNV und

b)      die Anforderungen an die Erhebung individueller Schwerbehindertenquoten.

 

Zu a)

Bisher wurden die Fahrgeldeinnahmen je Linie nach Km-Anteilen in HH und SH (= Kreise PI/SE/OD/RZ) aufgeteilt, jetzt werden die Fahrgelder nach tatsächlicher Nutzung aufgeteilt. Dies führt zu einem Rückgang der Fahrgeldzuordnung in den 4 Südkreisen und damit zu einer Reduzierung der Basis zur Berechnung des Schwerbehindertenausgleichs.

 

Im Ergebnis sinken die Ausgleiche folgendermaßen ab und schlagen gemäß verkehrsvertraglicher Regelungen auf die Kreise durch (in T€/a, wirksam ab 2012):

 

PI

SE

OD

RZ

-189

-97

-121

-42

 

Zu b)

Wer eine über dem gesetzlichen Minimum von zuletzt 3,3% liegenden Schwerbehindertenquote und damit entsprechend höhere Fahrgeldausfälle hat, kann einen individuellen Wert gemäß dem tatsächlichen Schwerbehindertenanteil beantragen. Bisher durften Verkehrsunternehmen die zum Nachweis individueller Werte erforderlichen Erhebungen selbst durchführen, jetzt müssen externe Dritte beauftragt werden; zudem gelten die so ermittelten Werte nur noch für 2 und nicht mehr für 3 Jahre. Diese verschärften Bedingungen führen in Verbindung mit bevölkerungsstrukturellen Veränderungen dazu, dass die Erhebung individueller Werte der hier angesprochenen Verkehre nicht länger wirtschaftlich ist und man von einer Schwerbehindertenquote von über 5% auf das gesetzliche Minimum zurück fällt.

 

Im Ergebnis sinken die Ausgleiche folgendermaßen ab und schlagen gemäß verkehrsvertraglicher Regelungen auf die Kreise durch (in T€/a, wirksam ab 2014) und kommen zu den unter a) genannten Rückgängen hinzu:

 

PI

SE

OD

RZ

-111

-55

-46

-44

 

Für die Jahre 2012-2014 konnten diese Effekte nicht eingeplant werden, lassen sich aber vsl. durch günstige Entwicklungen anderer Positionen im ÖPNV-Budget auffangen, so dass keine Nachzahlungen erforderlich werden; ab 2015 fließen diese Effekte in die ÖPNV-Budgetplanung ein.

 

Am 19.12.2013 waren Landrat Stolz (Kreis Pinneberg) als Hauptbetroffener und Herr Mozer (SVG) stellvertretend für die 4 Südkreise im Verkehrsministerium, um Möglichkeiten und Wege der „Schadensbegrenzung“ intensiv auszuloten. Wie dem beigefügten Schreiben (Anlage 2) zu entnehmen ist, besteht dort im Ergebnis jedoch keinerlei Bereitschaft, den 4 Südkreisen entgegen zu kommen und die o.g. Effekte auch nur teilweise abzumildern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

Für die HH-Jahre 2012-14

x

Ja:

Ab HH-Jahr 2015 Reduzierung der Einnahmen

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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