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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Kenntnisnahme

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Neuaufstellung Raumordnungspläne in Schleswig-Holstein

 

  • Neues Landesplanungsgesetz ist beschlossen

Der Landtag des Landes Schleswig-Holstein hat am 24.01.2014 die Neufassung des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Es tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Neueinteilung der Planungsräume und die Regelungen zur Raumordnung im Untergrund.

Der schleswig-holsteinische Teil der Metropolregion Hamburg, ausgenommen die Stadt Neumünster, erhält damit einen gemeinsamen Regionalplan (Regionalplan III). Zum neuen Planungsraum III zählen die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn und die Hansestadt Lübeck. Die kreisfreie Stadt Neumünster ist zwar auch Teil der Metropolregion Hamburg, wird aber entgegen ihren und den Wünschen der Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Randkreise dem Planungsraum II zugeordnet, da sie eine verbindende Rolle („Scharnierfunktion“) zwischen der Kiel-Region (Planungsraum II) und der Metropolregion Hamburg (Planungsraum III) übernehmen soll.

Das neue Landesplanungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans sowie für die Neuaufstellung der Regionalpläne. Beide Verfahren sollen, ebenso wie die Fortschreibung des Landschaftsprogramms, parallel durchgeführt werden.

 

  • Fortschreibung Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan 2030 soll Ende 2016 den LEP 2010 ersetzen und die Perspektiven für Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 aufzeigen. Er wird aus zwei Teilen bestehen:

Teil A: Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 (LES 2030)

Der Teil A ist neu und soll ein Leitplan der Landesregierung sein, der Entwicklungsperspektiven und insbesondere auch handlungs- und umsetzungsorientierten Strategien skizziert.

Teil B: Landesentwicklungsplan 2030 (LEP 2030)

Dieser stellt als Fachplan wie bisher die Ziele und Grundsätze der Raumordnung dar.

Aktuell wird der Entwurf des Landesentwicklungsplans durch die Fachbehörden des Landes bis Ende 2014 erarbeitet. Im Rahmen der frühzeitigen, informellen Beteiligung wurden und werden regionale Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger über Veranstaltungen und Online-Befragungen eingebunden. Nächste Mitwirkungsmöglichkeit bieten drei Regionalkonferenzen (am 26. März 2014 in Schleswig, am 2. April 2014 in Kiel und am 3. April 2014 in Itzehoe), auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren diskutiert und weiterweiterentwickelt werden sollen.

Im Frühjahr 2015 soll das öffentliche Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (Teil A und B) beginnen.

 

  • Neuaufstellung der Regionalpläne

Parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans erfolgt die Neuaufstellung der Regionalpläne (2014 – 2018), wie bisher in der Zuständigkeit des Landes. Die Erstellung eines Fach-Entwurfs unter Federführung der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, erfolgt im fachlichen Austausch mit den Fachdienststellen der Kreise und kreisfreien Städte.

 

Es ist vorgesehen, die kreisangehörigen Gemeinden und Städte über die Fachdienststellen der Kreise insbesondere zu folgenden Themen einzubinden:

-          Überprüfung der Einstufung von Gemeinden ohne zentralörtliche, aber mit besonderer Funktion

-          Abgrenzung der Siedlungsachsen

-          Entwicklungen innerhalb der Nahbereiche

-          Flächenvorsorge für Gewerbe und Industrie (Bedarfe und Potenziale)

-          Tourismus und Erholung (Abgrenzung der Schwerpunktbereich für Erholung, Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung)

-          Abgrenzung der Regionalen Grünzüge / Grünzäsuren.

Zeitpunkt, Art und Umfang bzw. Tiefe der Einbindung werden von der Landesplanung noch konkretisiert. Darüber hinaus ist die Verzahnung mit dem parallel laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsprogramms unter Federführung des MELUR noch abzustimmen.

Das Verfahren soll für alle drei Planungsräume grundsätzlich gleich gestaltet werden, aber auch regionale Besonderheiten berücksichtigen.

Folgende Themen werden seitens der Landesregierung als grundsätzlich geregelt angesehen und sollen nicht Teil der Neuaufstellung der Raumordnungspläne werden:

-          Küstenmeer und integrierte Küstenzonenentwicklung (Regelung im Rahmen des LEP 2010)

-          Zentrale Orte (Regelung durch LVO v. 8.9.2009)

-          Einzelhandel (Regelung im Rahmen des LEP 2010, nur Anpassung an zwischenzeitliche Rechtsprechung)

-          Windenergie (Übernahme der Teilfortschreibungen vom 17. Dezember 2012)

 

Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter:

http://www.schleswig-holstein.de/STK/DE/Schwerpunkte/Landesplanung/AktuelleProjekte/AktuelleProjekte_node.html

 

 

gez.

F. Hartmann

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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